Auszug von zu Haus, Geschäftserbengemeinschaft und Sozialpsychiatrischer Dienst

Begonnen von Kunta, 14:10:03 Mi. 27.Dezember 2017

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Kunta

Hallo,
meinen Fall habe ich hier ja schon einmal geschildert.
Jetzt wurde mir von einer Psychotherapeutin angeraten in meinem Fall den sozialpsychiatrischen Dienst anzurufen.
Den Termin nahm ich wahr, wo es erst einmal ums Kennenlernen, und die Beschreibung meines ganz speziellen Falles ging.
Meine Probleme fingen damit an, dass mein Vater für seine Kinder das Wohnrecht im Elternhaus nie regelte, und nach seinem Tod eine Geschäftserbengemeinschaft in Form einer GbR hinterließ, die sich nicht so schnell auflösen will. Es handelt sich um ein Wohnhaus samt Geschäftsgelände, und das Geschäft führte bis vor 2 Jahren noch ich, mit meiner Mutter zusammen, die zuerst Parkinson und dann Demenz diagnostiziert bekam. Die Geschäftserbengemeinschaft hat die Geschäfte alle von meiner Mutter führen lassen, da die Kinder zerstritten waren, und dabei zu regeln vergessen was passiert, wenn die Witwe auch krank wird. Nun ist das Geschäft seit 2 Jahren geschlossen, und ich bin zuerst auf Arbeitslosengeld 1, und dann auf Hartz IV angewiesen - seit einem halben Jahr. Hilfe erhielt ich weder von der Arbeitsagentur noch vom Jobcenter, und bis vor 1 Jahr hatte ich sogar einen  angeblich längerfristigen Job in Leiharbeit, mir wurde bereits nach der 3 Woche gekündigt, seither weis ich, dass ein unbefristeter Vertrag in Leiharbeit nichts wert ist.
Den kürzesten Job hatte ich, aufgrund eines falschen Versprechens der späteren Übernahme ins Kundenunternehmen, nur für 3 Tage. Ich bin sauer, ehrlich.
Jetzt wandte ich mich Hilfe suchend an den sozialpsychiatrischen Dienst, und dort witterte ich schon Oberwasser, bis ich erwähnte, dass ich aufgrund der GbR, der Geschäftserbengemeinschaft, Probleme habe, und wegen fehlendem Wohnrecht aus dem Gesellschaftsvertrag nicht aussteigen will - Ich will mich ja nicht selbst obdachlos machen.
Fazit: Die Möglichkeit wird mir verweigert weil ich erstens Hartz IV nur als Darlehen erhalte, dass ich zurückbezahlen muss, irgendwann, wenn die Erbengemeinschaft sich auflöst (was noch in den Sternen steht), und wegen der Geschäftserbengemeinschaft.....
Ich weis nicht weiter, und bin total verzweifelt.
Kann mir hier jemand, wenn auch nur mit einem guten Rat weiterhelfen?
Übrigens die Sozialarbeiterin sieht "Probleme", aber ob es mit der Eingliederung in Arbeit klappt, oder nicht, muss sie sich, bis zum nächsten Termin noch einmal überlegen - Vielleicht gibt es einen Ausweg aus meiner Misere in die ich mich, dank meiner Gutmüdigkeit, selbst hinein manövriert habe.
Ach bevor ich's vergesse - ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, die wird mir aber, von Jobcenter wegen, wegretuschiert, da ich ja mit der Weiterführung des elterlichen Unternehmens, bis zur Stilllegung des Geschäfts durch meine Miterben, berufsfremd tätig war.
Ich seh's ja ein, dass ich nie wieder beim Staat arbeiten darf, als Verwaltungsfachangestellter, aber das Berufsfeld, dass ich, dank kfm. Schulen gewählt habe will ich nicht verlassen.....daher strebe ich eine Umschulung, oder Eingliederung, in einen kfm. Beruf an.....Ich hab doch nicht jahrelang die Schulbank gedrückt, im kfm. Bereich bis zum Studiumsversuch Betriebswirtschaftsle.....von der Hauptschule weg.....dass man mir nun dein Einstieg in die weiten Berufsfelder im kfm. Bereich versagt.
Sorry für den langen Text, aber ich bin wirklich durch den Wind, und komme mir total kafkaesk verarscht vor....ich will arbeiten, aber meine Gesundheit nicht ruinieren.....in Leiharbeit......einen Gdb30 habe ich schon....seit 1 Jahr.....dem Job in Leiharbeit in 3 Wochen.....

Bevor ich`s vergesse, eine Genehmigung für eine Umschlung könnte ich erhalten lt. Arbeitagentur und Jobcenter, aber es scheitert an der Finanzierung, und das ist ja der wichtigste Punkt überhaupt, meines Lebensunterhaltes während der Umschulung.

Die Arbeitagentur verweigert mir diese, die Rentenversicherung ebenso durch den MdK.....was gibt es noch für Finanzierungsmöglichkeiten?
Das "Meisterbafög"? Wo erhalte ich hier Auskünfte - beim hiesigen Landratsamt?

Gruß
Kunta

PS: Ich war in einer psychiatrischen Tagesklinik, und dort wurde mir, von der freundlichen Sozialarbeiterin, da ich Fachhochschulreife habe, ein Studium nahe gelegt, was ich ablehne, dass ich bald 48 Jahre alt bin, und ein Studium der Sozialarbeit für mich nicht in Frage kommt, da dieses ja meistens kirchlich gebunden ist, und ich bin kirchenfern. Außerdem ist Sozialarbeit heute ja auch kfm., und hat mit helfen relativ wenig zu tun. Wenn dann würde ich es studieren, um später zu helfen, aber nicht als Sozialarbeits-BWler Leute schickanieren. Ich weis von was ich rede, da ich einen Sozialarbeiter im Bekanntenkreis habe, der für Jugendsozialarbeit zuständig ist, und sich einmal angehört hat, wie ein Kapo in einem KZ. Das ist nicht meine Vorstellung von Sozialarbeit, und wenn alle Sozialarbeiter so sind, dann sage ich "nein, danke". Sollte ich hier einen Vorurteil aufsitzen, oder falsche Leute kennen, die soziale Arbeit machen, dann lasse ich mich gerne korrigieren......und hoffe, dass ich falsch liege.....mit meinem Denken über Sozialarbeiter/-innen.

Rudolf Rocker

Zum Meister- Bafög:
http://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/meister-bafoeg.html

Ich würde Dir empfehlen, zunächst die gesundheitliche Situation zu stabilisieren und gleichzeitig die Frage nach dem Leistungsanspruch eindeutig zu klären!
Für letzteres solltest Du den Gang zu einem Fachanwalt für Sozialrecht in Erwägung ziehen, auch wenn es ein paar Euro kostet.

Erst wenn das geklärt ist, solltest Du Dir weitere Gedanken über berufliche Weiterbildung, Umschulung etc. machen.

Kunta

"[...]Zum Meister- Bafög:
http://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/meister-bafoeg.html[...]"

Danke für den Hinweis. Werde die Homepage heute noch besuchen.

"[...]Ich würde Dir empfehlen, zunächst die gesundheitliche Situation zu stabilisieren und gleichzeitig die Frage nach dem Leistungsanspruch eindeutig zu klären!
Für letzteres solltest Du den Gang zu einem Fachanwalt für Sozialrecht in Erwägung ziehen, auch wenn es ein paar Euro kostet.[...]"

Danke für den Rat, den ich gerne annehme, auch wenn es ein Problem gibt, denn ich bin Mitglied beim VdK, und dort meinte man bei Beitritt, dass nun ein Fachanwalt für Sozialrecht nicht mehr nicht mehr für mich zuständig wäre - der VdK hat eigene Juristen. Dort war ich, aber die werden erst tätig, wenn man mir einen Bescheid erteilt hat, und beim Darlehensbescheid auf ALG2 meinte die VdK-Juristin der wäre ok und ich könnte kein Widerspruch einlegen. :o

Ich überlege manchmal ob ich den VdK wieder verlasse. Was denkst du dazu? Kein Kluger Schritt?

"[...]Erst wenn das geklärt ist, solltest Du Dir weitere Gedanken über berufliche Weiterbildung, Umschulung etc. machen.[...]"

Bin ich ganz bei dir, aber ich weis ja schon was ich machen will. Mir wird diese Möglichkeit aber seit über 2 Jahren verweigert - eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement. (Übrigens ich habe auch die Erlaubnis für eine Externen Prüfung bei der IHK, die nicht verfällt, nach Auskunft des dortigen Sachbearbeiters, aber es scheitert, ebenso wie die Umschulungsabsicht in diesen Beruf an der Finanzierung)

Wie schon geschrieben ich komme mir wirklich kafkaesk vera.... vor.....von gewissen Behörden.....

...die interessiert übrigens auch nicht, dass ich eine schwerstpflegebedürftige Mutter habe - Nur, dass die Pflege abgesichert ist, damit ich mich voll auf die Jobsuche konzentrieren kann, die sich in meinem Fall äußerst schwierig gestaltet - früher hätte ich wohl als schwer vermittelbar gegolten, zu Zeiten von Arbeitslosenhilfe, aber das ist lange vorbei, und Geschichte - was ich selbst so nicht erwartet habe, zu Anfang meiner Erwerbslosigkeit.

Nun kommt nebenher immer noch Neues Schwieriges bei der Pflegebedürftigkeit meiner Mutter hinzu.

So haben meine Geschwister nun einen Treppenlifter bauen lassen, aber die Kosten nicht eingeschätzt, die Krankenkasse übernimmt gerade einmal 5.000,-- Euro von 15.000,-- Euro, und heute war ich auf der Bank, weil ich, über das ehemalige Geschäftskonto, für das Wohlergehen meiner Mutter, und deren Pfleger, und meiner Geschwister zuständig bin - ich verwalte das Wohnhaus (das Jobcenter weis Bescheid). Schock heute, beide Sparkonten sind leer, und meine Mutter soll Wertpapiere verkaufen, damit sie weiter gut und gerne im alten Wohn- und Geschäftshaus wohnen bleiben darf.

Das alles zu regeln neben meiner Erwerbslosigkeit macht mich depressiv, und ist einfach zuviel für mich in letzter Zeit.

Manchmal spiele ich sogar mit dem Gedanken mir etwas anzutun, damit ich diese Probleme nicht mehr habe, aber keine Angst, es sind nur ganz düstere Gedanken - zum endgültigen Schritt bin ich zu feige.

Rudolf Rocker

Hmm, ich sehe schon, eine käufmännische Ausbildung wäre nicht verkehrt! ::)

ZitatDanke für den Rat, den ich gerne annehme, auch wenn es ein Problem gibt, denn ich bin Mitglied beim VdK, und dort meinte man bei Beitritt, dass nun ein Fachanwalt für Sozialrecht nicht mehr nicht mehr für mich zuständig wäre - der VdK hat eigene Juristen. Dort war ich, aber die werden erst tätig, wenn man mir einen Bescheid erteilt hat, und beim Darlehensbescheid auf ALG2 meinte die VdK-Juristin der wäre ok und ich könnte kein Widerspruch einlegen.
Ich hab keine Ahnung wie gut oder schlecht die Anwälte beim VdK sind. Vermutlich ist das so ähnlich wie beim DGB- Rechtsschutz. Wenn man da an eine Vollpfeife gerät, hat man ein Problem.
Du kannst natürlich jederzeit einen anderen Anwalt nehmen, nur musst Du den eben selber bezahlen.

ZitatSo haben meine Geschwister nun einen Treppenlifter bauen lassen, aber die Kosten nicht eingeschätzt, die Krankenkasse übernimmt gerade einmal 5.000,-- Euro von 15.000,-- Euro,
Wer vergibt denn Aufträge ohne Kostenvoranschlag und ohne Einwilligung der Krankenkassen?  ::)

Kunta

ZitatHmm, ich sehe schon, eine käufmännische Ausbildung wäre nicht verkehrt! ::)
Zitat

Du meinst wegen Treppenlifter unten? Das liegt nicht in meiner Verantwortung. Ich würde nur darüber informiert, dass meine Mutter einen bekommt. Alles andere haben meine Geschwister in der Erbengemeinschaft unter sich geregelt - wir reden nicht viel miteinander. Das ist übrigens auch das Problem mit der Bankvollmacht. Die habe ich nicht, die hat eine meiner Geschwister, und die ist Pfarrsekretärin. Wegen "kaufmännische Ausbildung" kannst du dich an die wenden.....

ZitatIch hab keine Ahnung wie gut oder schlecht die Anwälte beim VdK sind. Vermutlich ist das so ähnlich wie beim DGB- Rechtsschutz. Wenn man da an eine Vollpfeife gerät, hat man ein Problem.
Du kannst natürlich jederzeit einen anderen Anwalt nehmen, nur musst Du den eben selber bezahlen.

Danke für die hilfreiche Auskunft ;-)

ZitatWer vergibt denn Aufträge ohne Kostenvoranschlag und ohne Einwilligung der Krankenkassen?  ::)

Das wüßte ich auch gerne, zumal bei uns eine Hand nicht weis was die andere Hand macht.

Ich habe z.B. eine Schwester die denkt wir sind finanziell voll abgesichert. Deren Meinung erwarte ich heute gespannt.
Die fällt bestimmt auch aus allen Wolken.
Die besagte Pfarrsekretärin redet nicht viel mit uns dreien, und ist nicht die schnellste im regeln von Bürokratie, und außerdem hat mir heute ihr Chef, der Pfarrer, mitgeteilt, dass sie im Urlaub ist.

Kann noch spannend werden, die Sache......zynisch gesehen.....

Ich habe übrigens keinerlei finanzielle Vorteile durch die Erbengemeinschaft, falls hier jemand mitliest. Die GbR z.B. existiert nur auf dem Papier, eine Gewinnausschüttung fand nie statt - alles erhielt die Witwe meines Vaters, eben meine Mutter.....als das Geschäft noch offen war....das interessiert die Leute beim hiesigen Jobcenter relativ wenig - Erbengemeinschaft? Da MUSS doch Vermögen vorhanden sein aus Behördenmitarbeitersicht, Zack Darlehensbescheid......ärgerlich.....aber wohl wirklich nur mit Anwalt zu ändern.....

Gruß
Kunta

PS: Mit besagter Schwester telefoniert, andere Schwester = Pfarrsekretärin im Urlaub. Genug Geld da, wir müssen am Dienstag darüber reden. Schon einmal eine Angst weniger, und kann mich auf mein Problem bei der Jobsuche konzentrieren.

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