Amt erhöhr einfach die Rate.. bei Kindesunterhalt ... Rechlich konform ?

Begonnen von FirstEncounter, 13:49:22 Sa. 30.Dezember 2017

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FirstEncounter

Hallo Zusammen,

Evtl. hat jemand einen Tip oder ähnliche Erfahrungen gesammelt. Ich will es mal kurz halten.

Fakt ist ich zahle noch den Nachträglichen Kinderunterhalt und es ist auch soweit so gut. Normaler Unterhalt wird ja auch bezahlt.
Es wurde damals vor vom Richter entschieden das ich monatlich 25 € (Wäre der Mindestsatz) zahlen soll. Was ich auch schön Brav die Jahre bezahlt habe.

Jetzt kommt das Amt und möchte die Rate einfach erhöhen auf 85 euro, ohne jegliche Prüfung, ob ich das kann etc.  Sollte ich das nicht tun, wird mein Gehalt verpfändet etc...

Frage ist jetzt:

1. Können die das einfach ?
2. Wie kann ich dagegen vorgehen ?

Ich habe 2 Behinderte Eltenteile die ich finanziell und körperlich unterstütze. Das Geld ist jetzt schon sehr knapp und es reicht gerade so.

Gruss Michael

dagobert

Unterhaltsfragen sind nun wirklich nicht meine Stärke, aber:
Zitat von: FirstEncounter am 13:49:22 Sa. 30.Dezember 2017Jetzt kommt das Amt und möchte die Rate einfach erhöhen auf 85 euro, ohne jegliche Prüfung, ob ich das kann etc.  Sollte ich das nicht tun, wird mein Gehalt verpfändet etc...
Welches Amt?

Und bevor ein Gehalt gepfändet werden kann, wäre erstmal zu prüfen ob das überhaupt hoch genug ist, also ob da was zu pfänden ist.





Nebenbei: Ein Thread zum Thema hätte gereicht, zwei sind Luxus.  ;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

FirstEncounter

Es geht hier um das Jugendamt / Beistandschaft.

Ich denke mal in erster Linie ist es egal, um welche Schulden es sich handelt, da es in meinen Augen ein "Normaler" Gläubiger ist. Wichtig ist das der aktuelle Kindesunterhalt gezahlt wird. Der Rückstand ist in meinen Augen ja eher Schulden die ja offen sind... diese Werden ja bezahlt , nur jetzt möchten die Mehr...

Bei mir ist das jetzt auch eine Prinzip frage...  Wenn ich mir ein Auto kaufe z.b.  die RAten festlege.. kann ich auch nicht nach 5 Monaten kommen und sagen.. hey.. jetzt zahlen sie mal bitte mehr...

Bin für jede Idee dankbar..

FirstEncounter

Diesen Fall zu erörtern ist interessant..

Wie ich gehört habe, ist das bei anderen "Schulden" die beim Amt aktuell sind auch gang un gebe.. habe einige Fälle schon mitbekommen.



rebelflori

Ich kenne mich jetzt auch nicht, super beim Jugendamt aus.

Aber sehe das Problem darin, das du denn eine Einzugermächtigung gegeben hast.
Manchmal ziehen die das schneller Geld ab, als das der Brief da ist.

Tipp

Warte noch ein paar Tage, sollte kein Brief ankommen.
Stelle einfach ein Überprüfungsantrag.

Besonders schön sind so welche Einzugsermächtigungen beim Jahresabschluss beim Energieversorger oder wenn man in eine Abo Falle getappt ist. (Mobilfunkvertrag)
Ich bin zu arm für Einzugermächtigungen.

FirstEncounter

Hi,

Danke für deinen Tipp. Aber in diesem Fall ist es ja keine Einzugsermächtigung. Ich habe einen DAuerauftrag. Das AMT, möchte einfach eine erhöhte Rate haben..

Mir ist klar, das dies bei vielen Menschen auch klappt. Mit androhnung von Pfändung etc. Mir gehts ja um das Prinzip das sie das versuchen und ich bin mir sicher das sie das bei anderen auch tun. Davon mal abgesehen, handelt es sich ja eigentrlich um eine Freiwilige Ratenzahlung. Der Richter hat ja nur den Betrag festgelegt.

Pfänden kann man ja nur , wenn man nicht bereit ist irgendwas zu zahlen.. Eine Pfändung zu erwirken, weil die nach 2 Jahren merken, das die Rate für "Sie" zu niedrig ist .. erscheint mir etwas.. "gestört" :)

Dieses "konstellation" lässt sich natürlcih auch bei Nachzahlung , überzahlung etc. vom Jobcenter anwenden :)



dagobert

Zitat von: FirstEncounter am 18:44:51 So. 31.Dezember 2017Davon mal abgesehen, handelt es sich ja eigentrlich um eine Freiwilige Ratenzahlung. Der Richter hat ja nur den Betrag festgelegt.
Schulden zu begleichen ist niemals wirklich "freiwillig".  ;D
Aber wenn die Rate vom Gericht festgelegt wurde, ist das für beide Seiten bindend.
Wenn denen das nicht gefällt, können sie ja erneut das Gericht anrufen. Aber solange du der damaligen Entscheidung nachkommst und brav deine Raten zahlst, sehe ich da wenig Erfolgschancen für das Jugendamt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

FirstEncounter

Hehe "Freiwillig" :)

Ja, ich höre das aber vermehrt das sie den "Forderungsratenplan" erhöhen... Ob die Chancen haben oder nicht spielt erst mal keine Rolle, ich finde es ja schon "Kriminell" einen zu Drohen... Aber bei Drohungen reagiere ich halt sehr einfallsreich... :)  Ich weiß das viele Menschen auf sowas depressiv werden, einige sind schon in Anstalten gekommen, weil sie den STress nicht aushalten etc...

In wie weit sie binden sind, weiß man ja nicht wirklich. Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 Paar schuhe :) 

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