Hi,
Danke für deinen Tipp. Aber in diesem Fall ist es ja keine Einzugsermächtigung. Ich habe einen DAuerauftrag. Das AMT, möchte einfach eine erhöhte Rate haben..
Mir ist klar, das dies bei vielen Menschen auch klappt. Mit androhnung von Pfändung etc. Mir gehts ja um das Prinzip das sie das versuchen und ich bin mir sicher das sie das bei anderen auch tun. Davon mal abgesehen, handelt es sich ja eigentrlich um eine Freiwilige Ratenzahlung. Der Richter hat ja nur den Betrag festgelegt.
Pfänden kann man ja nur , wenn man nicht bereit ist irgendwas zu zahlen.. Eine Pfändung zu erwirken, weil die nach 2 Jahren merken, das die Rate für "Sie" zu niedrig ist .. erscheint mir etwas.. "gestört"

Dieses "konstellation" lässt sich natürlcih auch bei Nachzahlung , überzahlung etc. vom Jobcenter anwenden
