SMS vom AG für Springerdienste sind in der Freizeit zu lesen

Begonnen von Frauenpower, 08:32:34 Mo. 11.Dezember 2023

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Frauenpower

Anhand eines konkreten Falles eines Notfallsanitäters entschied das BAG:

https://www.personalwirtschaft.de/news/arbeitsrecht/muessen-arbeitnehmer-in-ihrer-freizeit-dienstliche-sms-nachrichten-lesen-167288/
ZitatUnter welchen Bedingungen können Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit dienstliche Anweisungen zur Kenntnis nehmen? Das BAG hat dazu entschieden.

Arbeitnehmern ist es zumutbar, dass sie in ihrer Freizeit eine SMS des Arbeitgebers zum genauen Arbeitsbeginn eines zuvor vereinbarten Springerdienstes lesen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. 

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