Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländer

Begonnen von dagobert, 20:44:00 So. 28.Januar 2018

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dagobert

ZitatÜbersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer.

http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Zugang_SGB_II_und_Arbeitsmarkt.pdf

Um in Deutschland als Ausländer arbeiten zu dürfen, braucht man erstmal ein Jurastudium.  :o
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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