EuGH: Bereitschaftsdienst zählt auch als Arbeitszeit

Begonnen von dagobert, 17:08:47 Fr. 23.Februar 2018

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dagobert

ZitatBereitschaftsdienst zählt auch als Arbeitszeit
LUXEMBURG – Der EuGH fällt ein wichtiges Urteil: Demnach sind Bereitschaftsdienste, die beispielsweise Einsatzkräfte leisten, ebenfalls zur Arbeitszeit zu zählen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof ist eindeutig: Die Bereitschaftszeit, die Feuerwehrleute zuhause verbringen, ist ihnen als Arbeitszeit anzurechnen – und zwar unabhängig davon, ob sie die Tätigkeit hauptberuflich oder ehrenamtlich ausüben.

Ausgangspunkt war ein freiwilliger Feuerwehrmann aus Nivelles (Belgien), der einen Rechtsstreit mit seiner Kommune bis vor das oberste europäische Gericht brachte. Er wollte eine Entschädigung für seine Bereitschaftsdienste, die er von zu Hause aus leistete, doch die Kommune lehnte ab – obwohl er stets innerhalb von zehn Minuten einsatzbereit sein musste. Nun bekam der Mann vor dem EuGH Recht: Die Bereitschaftszeit ist laut dem Urteil genauso als Arbeitszeit anzusehen. Wie tagesschau.de schreibt, könnte das Urteil auch auf andere Berufe, etwa Journalisten oder Ärzte, Auswirkungen haben.
http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/Bereitschaftsdienst-zaehlt-auch-als-Arbeitszeit-15563367
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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