EGV-bis auf weiteres und fortgeschrieben

Begonnen von blackbox, 15:21:25 Sa. 24.Februar 2018

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blackbox

Hallo Leute!

ich habe leider auch eine EGV bekommen, mit bis "auf weiteres". Diese habe ich in ELO Forum hochgeladen unter Titel: EGV-LK Göppingen.
https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va/191620-egv-lk-goeppingen.html

Diese bereitet mir große Kopfzerberechen. Meine Sachberarbeiterin setzte mich unter Druck. Wegen Unterschrift und Einreichung: Ich habe diese unter Vorbehalt unterschrieben und bereite gerade eine Feststellungsklage.

Inzwischen hat sich Vieles geändert.  Jemand von Chefduzen hat viele infos diesbezüglich verlinkt, die sehr aufschlussreich sind.

Gilt dies mit der "Unterschrift unter Vorbehalt"  und der "Feststellungsklage" heute noch? Auch ohne vorheriger Verhandlungen?

Liebe Chefduzen gaaaaanz dringend Hiiiiiilfe ?

Danke im Voraus

Blackbox

dagobert

Zitat von: blackbox am 15:21:25 Sa. 24.Februar 2018Jemand von Chefduzen hat viele infos diesbezüglich verlinkt, die sehr aufschlussreich sind.
Verrätst du uns auch, wo und was?
Manchmal stehen Infos jahrelang im Netz und werden "alt und grau". Vor allem bei den häufigen Gesetzesänderungen im SGB II.

Zitat von: blackbox am 15:21:25 Sa. 24.Februar 2018Gilt dies mit der "Unterschrift unter Vorbehalt"  und der "Feststellungsklage" heute noch?
"Unterschrift unter Vorbehalt" ist regelmäßig Unsinn. Entweder du unterschreibst  - oder auch nicht.
Wenn du nicht unterschreibst, kann das JC einen VA erlassen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

rebelflori

Zitat von: dagobert am 22:48:20 Sa. 24.Februar 2018
"Unterschrift unter Vorbehalt" ist regelmäßig Unsinn. Entweder du unterschreibst  - oder auch nicht.
Das gilt nicht nur für das SGB, sondern allgemein für alle Verträge.

blackbox

ZitatVerrätst du uns auch, wo und was?
Manchmal stehen Infos jahrelang im Netz und werden "alt und grau". Vor allem bei den häufigen Gesetzesänderungen im SGB II.
Jawohl! ja ist alt jedoch das Eine oder Andere ist noch gültig.
Hier ist der Link: https://www.chefduzen.de/index.php?topic=25609.0;wap2

Hier hätte ich z.B. die berühmte Savaran Feststellungsklage: https://www.soziales-netzwerk-bgs.de/49515631nx55919/hartz-iv-f41/wer-hat-kontakt-zu-savaran-feststellungsklage-egv-t23501.html   unter 3. Beitrag ist sie eingefühgt. FK EGV.pdf
Zitat"Unterschrift unter Vorbehalt" ist regelmäßig Unsinn. Entweder du unterschreibst  - oder auch nicht.
Bitte zestöre nicht meine schönen Wünsche, den JC mal ordentlich fertisch zu machen.

Ich habe unterschrieben mit Stempel:
Unterschrift unter Vorberhalt, der rechtlichen Prüfung, dass das Grundgesetz in keine Weise außer Kraft gesetzt
oder eingeschränkt wird. Ich werde von denen regerecht seit Jahren kontinuierlich mit der EGV und ZAFs unter Druck gesetzt. Mir blieb nichts anderes übrig. Meine SB hat mir innerhalb von einer Woche zwei Termine verpasst, wegen der Abgabe der EGV.

ZitatWenn du nicht unterschreibst, kann das JC einen VA erlassen.
Ich habe wegen JC schon eine Räumungsklage am Hals. Wenn die mir die Miete nicht bezahlen bin ich erledigt. Die sind so dreist, dass die mir gleich 100% anhängen. Sag nicht das können die nicht machen, wir wissen inzwischen was die alles dürfen und was sie alles machen und du kennst nicht die von der Leistungsabteilung, die hat Menschen nicht nur verhungen lassen sondern regelrecht in den Wahnsinn getrieben.

blackbox

Hallo,
ZitatDas gilt nicht nur für das SGB, sondern allgemein für alle Verträge.

kann ich diese durch Feststellungsklage wegen der rechtlichen Prüfung vielleicht doch abwehren?

Wäre mir wichtig, da ich hier Einiges gegen JC in der hand hätte. In dem ich das SG beweisen könnte, dass
1. die Maßnahmen 0 und nix bringen.
2. viele Bewerbungsgelder garnicht erstattet bekam. Weil in allen meinen EGV stand/steht "es können nur die angemessenen Kosten erstattet werden" Bei Arbeitgerber gearbeitet, obwohl das Stellenangebot vom JC war, die Fahrkosten nicht bezahlt bekommen. Weil ich die Fahrkosten vor Fahrantritt genehmigen musste mit Nachweise. Wie soll das gehen? Die Fahrkarten kann ich erst nachdem ich die Reise angetretten bin abgeben und nicht vorher.
3. Bei alle ZAFs waren es nur kurzzeitige Arbeitsverhältnisse. Das sind einige. Wie schon der "Freitag" berichtet hatte, wegen die Fördergelder. Aber jetzt reichts mir. Und nachdem die mir den letzten Job regelrecht versaut haben, werde ich jetzt den Spieß umdrehen.

rebelflori

Zitat von: blackbox am 19:39:27 So. 25.Februar 2018
Hallo,
ZitatDas gilt nicht nur für das SGB, sondern allgemein für alle Verträge.

kann ich diese durch Feststellungsklage wegen der rechtlichen Prüfung vielleicht doch abwehren?
Zum 4ten mal. 2 mal hast du es ja schon im elo forum gehört und hier auch 2 mal gehört.
Mach es, aber du wirst damit gegen die Wand laufen.

Zitat von: blackbox am 19:39:27 So. 25.Februar 2018
1. die Maßnahmen 0 und nix bringen.
Auslaufen lassen und nichts mehr unterschreiben
Zitat von: blackbox am 19:39:27 So. 25.Februar 2018
2. viele Bewerbungsgelder garnicht erstattet bekam. Weil in allen meinen EGV stand/steht "es können nur die angemessenen Kosten erstattet werden" Bei Arbeitgerber gearbeitet, obwohl das Stellenangebot vom JC war, die Fahrkosten nicht bezahlt bekommen. Weil ich die Fahrkosten vor Fahrantritt genehmigen musste mit Nachweise. Wie soll das gehen? Die Fahrkarten kann ich erst nachdem ich die Reise angetretten bin abgeben und nicht vorher.
Melde dich einfach, wenn du noch mal ein Vorstellungsgespräch hast, dann erkläre ich dir das.  vorher

dagobert

Zitat von: rebelflori am 10:11:04 So. 25.Februar 2018
Zitat von: dagobert am 22:48:20 Sa. 24.Februar 2018
"Unterschrift unter Vorbehalt" ist regelmäßig Unsinn. Entweder du unterschreibst  - oder auch nicht.
Das gilt nicht nur für das SGB, sondern allgemein für alle Verträge.
Stimmt.

Zitat von: blackbox am 19:21:45 So. 25.Februar 2018
Jawohl! ja ist alt jedoch das Eine oder Andere ist noch gültig.
Hier ist der Link: https://www.chefduzen.de/index.php?topic=25609.0;wap2
OK, das wurde ja vor 2 Jahren mal ergänzt, ist daher noch recht aktuell.  :)
Zitat von: blackbox am 19:21:45 So. 25.Februar 2018
Hier hätte ich z.B. die berühmte Savaran Feststellungsklage: https://www.soziales-netzwerk-bgs.de/49515631nx55919/hartz-iv-f41/wer-hat-kontakt-zu-savaran-feststellungsklage-egv-t23501.html   unter 3. Beitrag ist sie eingefühgt. FK EGV.pdf
Forget this shit!
Eine EGV mit Völkermord gleichzusetzen - um zu merken dass das absoluter Schrott ist, muss man noch nichtmal das SGB II gelesen haben. Da sollte der gesunde Menschenverstand ausreichen.
Zitat von: blackbox am 19:21:45 So. 25.Februar 2018
Zitat"Unterschrift unter Vorbehalt" ist regelmäßig Unsinn. Entweder du unterschreibst  - oder auch nicht.
Bitte zestöre nicht meine schönen Wünsche, den JC mal ordentlich fertisch zu machen.
Damit schaffst du das nicht.
Zitat von: blackbox am 19:21:45 So. 25.Februar 2018Ich habe unterschrieben mit Stempel:
Unterschrift unter Vorberhalt, der rechtlichen Prüfung, dass das Grundgesetz in keine Weise außer Kraft gesetzt
oder eingeschränkt wird. Ich werde von denen regerecht seit Jahren kontinuierlich mit der EGV und ZAFs unter Druck gesetzt. Mir blieb nichts anderes übrig. Meine SB hat mir innerhalb von einer Woche zwei Termine verpasst, wegen der Abgabe der EGV.
Was du brauchst, ist jemand der dich als Beistand zu den Terminen begleitet.
Die Nichtunterschrift unter eine EGV ist nicht sanktionierbar. Droht die SB damit, dann lügt sie.

Zitat von: blackbox am 19:21:45 So. 25.Februar 2018
Ich habe wegen JC schon eine Räumungsklage am Hals. Wenn die mir die Miete nicht bezahlen bin ich erledigt. Die sind so dreist, dass die mir gleich 100% anhängen. Sag nicht das können die nicht machen, wir wissen inzwischen was die alles dürfen und was sie alles machen und du kennst nicht die von der Leistungsabteilung, die hat Menschen nicht nur verhungen lassen sondern regelrecht in den Wahnsinn getrieben.
Dass in den JC teilweise echte Sadisten sitzen weiß ich.
Aber das änderst du mit dem Savaran-Schrott garantiert nicht.
Deine EGV beinhaltet eine RFB zu möglichen 30%, eine 100%-Sanktion dürfte also vorm SG schnell zu kippen sein.

Zu deiner EGV:
Die Angaben zur Maßnahme sind unzureichend und zu unbestimmt. Dauer, zeitliche Verteilung, Ziel, Inhalte? Warum ist diese Maßnahme notwendig und zielführend?
Erstattung der Bewerbungskosten ist auch nicht konkret genug, die Einschränkung auf nachgewiesene Kosten zielt darauf ab, dich auf den Kosten sitzen zu lassen. Oder kannst du z.B. für jede einzelne Briefmarke eine Quittung vorlegen?

Diese EGV ist nicht unterschriftsfähig. Auch nicht unter Vorbehalt, der in dieser allgemeinen Form ohnehin nichts bringt (siehe § 116 BGB).
War die vorherige EGV unterschrieben oder war das ein VA? Welcher Gültigkeitszeitraum stand da drin?

Zitat von: blackbox am 19:39:27 So. 25.Februar 2018
ZitatDas gilt nicht nur für das SGB, sondern allgemein für alle Verträge.
kann ich diese durch Feststellungsklage wegen der rechtlichen Prüfung vielleicht doch abwehren?
Unwahrscheinlich.
Auf jeden Fall nicht mit der Savaran-Vorlage.
Zitat von: blackbox am 19:39:27 So. 25.Februar 2018
1. die Maßnahmen 0 und nix bringen.
Die Maßnahme bringt dich aus der Arbeitslosenstatistik raus, das reicht fürs JC als Grund.
Zitat von: blackbox am 19:39:27 So. 25.Februar 20182. viele Bewerbungsgelder garnicht erstattet bekam. Weil in allen meinen EGV stand/steht "es können nur die angemessenen Kosten erstattet werden"
Da muss die EGV vor der Unterschrift nachverhandelt werden.
Zitat von: blackbox am 19:39:27 So. 25.Februar 2018Bei Arbeitgerber gearbeitet, obwohl das Stellenangebot vom JC war, die Fahrkosten nicht bezahlt bekommen.
Die Erstattung von Fahrtkosten im laufenden Arbeitsverhältnis ist auch nicht zwingend vorgeschrieben.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

mousekiller

Die Zuweisung in eine Maßnahme hat in einer EGV nichts zu suchen, das vergessen die JC regelmäßig.

Eine Maßnahmezuweisung (auch zusätzlich in einem EinV-VA) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III muss Folgendes enthalten:

* eine vorhergehende Potenzialanalyse nach § 15 SGB II (nF) Abs. 1
* die Art der Maßnahme
* die Inhalte der Maßnahme
* den Träger/Veranstalter der Maßnahme
* den Maßnahmeort
* den zeitlichen Umfang
* die zeitliche Verteilung
* welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
* warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist

Sollte die Zuweisung dies nicht beinhalten oder gänzlich zu unbestimmt sein, dann empfiehlt es sich, entsprechend schriftlich zu reagieren:

Der Leistungsträger wird gem. § 35 SGB X aufgefordert, nachvollziehbar zu erklären, warum gerade diese Maßnahme für den Leistungsberechtigten dienlich sein soll, um

    Vermittlungshemmnisse festzustellen, bzw. welche konkreten schon festgestellten Vermittlungshemmnisse durch welche konkreten Maßnahmeinhalte verringert oder beseitigt werden sollen,
    durch welche konkreten Maßnahmeinhalte hier eine individuelle Heranführung an den Arbeitsmarkt stattfinden soll.

Mangels genauer Maßnahmebegründungen - bezogen auf die individuelle Situation des Leistungsberechtigten - und ebenso aufgrund der weiteren fehlenden Details (laut o. g. Aufstellung) ist diese Eingliederungsmaßnahme für den Leistungsberechtigten vorerst objektiv unzumutbar, da eine einzelfallbezogene Überprüfung dieser Maßnahme unmöglich ist.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Wenn schon eine EGV "unter Vorbehalt" unterzeichnet wird, ist so schnell wie möglich
eine detailierte Begründung nachweisbar einreichen.
Vorbehalte ohne Begründung ist ein "geheimer Vorbehalt" und somit "kein Vorbehalt"..

Ich habe auch mal eine EGV "unter Vorbehalt" unterschrieben, jedoch nur mit dem
Zweck, die Unterschrift des SB zu bekommen, um nachzuweisen, das EGV
dokumenntenecht ist.
Darauf brauchte ich viel Gehirnschmalz, um mein Vorbehalt zu begründen..

Ergebnis war, das die entsprechende EGV vom SB als hinfällig erkannt wurde
und erneute EGV-Verhandlung startete..

Im Allgemeinen erkannte ich, das Unterzeichnung "unter Vorbehalt" eine ziemlich
heiße Kartoffel ist und nur im Bereich des Zustandekommen von Vertrag sinnvoll
erscheinen könnte.

Jedoch könnte der Betroffene sein Vorbehalt anhand der Masnahme begründen,
um aus den "geheimen Vorbehalt" ein "Vorbehalt" zu stricken.
Er könnte eventuell die Sinnhaftigkeit und das Erfolgsversprechen der Masnahme
anzweifeln..

Dies befreit jedoch nicht von Verpflichtungen aus der EGV, auch nicht vom Druck
zum Masnahmeantritt !
Stellen sich im Nachinein Zweifel bezüglich des Vorbehalt als (er)gebene Tatsache
heraus, könnte mann mit der Vorbehaltsbedründung was machen, um z.B. einer
Sinnlosmasnahme ein vorzeitiges Ende zu setzen.

"Unter Vorbehalt" ist nicht ohne und besser ist es auf die EGV-Verhandlung zu setzen
oder einer EGV-VA zu wiedersprechen..

Manno, ich sehe im Elo-Forum auch immer mehr Betroffene, die anhand von Druck
vom SB eine miese EGV unterschreiben..

Mensch kann auch eine Verhandlungsphase unterbrechen oder auch abbrechen !
Alles eine Frage der "Verhandlungsatmosphäre" die SB gern zum Nachteil des
Erwerbslosen missbraucht.

::)

Edit : habe Thread im Elo-Forum gelesen und wenn der Betroffene ein Beistand
dabei hatte, könnte er die EGV mittels § 123 BGB kicken.. Glaube jedoch kaum,
das Beistand dabei war..
:-[
Lass Dich nicht verhartzen !

blackbox

ZitatDie Angaben zur Maßnahme sind unzureichend und zu unbestimmt. Dauer, zeitliche Verteilung, Ziel, Inhalte? Warum ist diese Maßnahme notwendig und zielführend?
Nur um mir einen neuen Lebenslauf zu erstellen. Sonst nichts. Ich habe die gleiche schon 2 mal hinter mir.
Zitat
Erstattung der Bewerbungskosten ist auch nicht konkret genug, die Einschränkung auf nachgewiesene Kosten zielt darauf ab, dich auf den Kosten sitzen zu lassen. Oder kannst du z.B. für jede einzelne Briefmarke eine Quittung vorlegen?
Genau das Gleiche habe ich auch gedacht und bereits schon mehrmals hintermir. Ich musste alles selber bezahlen.

ZitatWar die vorherige EGV unterschrieben oder war das ein VA?
Unterschrieben.

ZitatWelcher Gültigkeitszeitraum stand da drin?
Erstellt am 09.11.2016 Gültigkeit bis 08.05.2017

Ich hatte v. 09.01.2017 bis 31.08.2107 einen JOB.

Ich bekam eine zugeschickt, die ich nicht unterschrieben habe.
ZitatDa muss die EGV vor der Unterschrift nachverhandelt werden.
die verhandeln grundsätzlich nicht, die haben ihre eigene Regeln

ZitatWas du brauchst, ist jemand der dich als Beistand zu den Terminen begleitet.
Daaaas ist mein größtes Problem ich habe alles abgeklappert. Deshalb nutzen die uns hier im Kreis auch aus. Es gibt Wenige die sich auskennen mit dem Gesetz und überhaupt keine die mitgehen würden.
Ich hatte mich bei den Mitläufern bei einem gemeldet und ihn per email angeschrieben. Der hat weder zurückgerufen noch sich auf meine Mail gemeldet.
Weitere Personen auf der gleichen Seite hatte ich mehrmals versucht telefonisch zu erreichen. Die sind alle nicht ans Telefon gegangen.

Ich fühlte mich richtig veräppelt.

mfg
Blackbox

blackbox


ZitatEine Maßnahmezuweisung (auch zusätzlich in einem EinV-VA) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III muss Folgendes enthalten:

* eine vorhergehende Potenzialanalyse nach § 15 SGB II (nF) Abs. 1
* die Art der Maßnahme
* die Inhalte der Maßnahme
* den Träger/Veranstalter der Maßnahme
* den Maßnahmeort
* den zeitlichen Umfang
* die zeitliche Verteilung
* welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
* warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist

Schau mal bitte im Elo forum, da habe ich die Maßnahme hochgeladen, ist jedoch ziemlich weit unten

Blackbox

rebelflori

Zitat von: blackbox am 12:47:19 Di. 27.Februar 2018
ZitatWas du brauchst, ist jemand der dich als Beistand zu den Terminen begleitet.
Daaaas ist mein größtes Problem ich habe alles abgeklappert. Deshalb nutzen die uns hier im Kreis auch aus. Es gibt Wenige die sich auskennen mit dem Gesetz und überhaupt keine die mitgehen würden.
Ich hatte mich bei den Mitläufern bei einem gemeldet und ihn per email angeschrieben. Der hat weder zurückgerufen noch sich auf meine Mail gemeldet.
Weitere Personen auf der gleichen Seite hatte ich mehrmals versucht telefonisch zu erreichen. Die sind alle nicht ans Telefon gegangen.

Du gehst halt von denn falschen Grundannahme aus, ein Beistand muss sich nicht mit denn Gesetzen auskennen.
Die 3 wichtigsten Punkte sind, keine Verwandte, er sollte dir nicht in denn Rücken fallen und sollte so viel Eier haben, um vor Gesicht auszusagen.( Was er gesehen hat!)

 

dagobert

Zitat von: blackbox am 12:47:19 Di. 27.Februar 2018
ZitatDie Angaben zur Maßnahme sind unzureichend und zu unbestimmt. Dauer, zeitliche Verteilung, Ziel, Inhalte? Warum ist diese Maßnahme notwendig und zielführend?
Nur um mir einen neuen Lebenslauf zu erstellen. Sonst nichts. Ich habe die gleiche schon 2 mal hinter mir.
Das spricht eigentlich ziemlich deutlich gegen die Eignung dieser Maßnahme.
Zitat von: blackbox am 12:47:19 Di. 27.Februar 2018
ZitatErstattung der Bewerbungskosten ist auch nicht konkret genug, die Einschränkung auf nachgewiesene Kosten zielt darauf ab, dich auf den Kosten sitzen zu lassen. Oder kannst du z.B. für jede einzelne Briefmarke eine Quittung vorlegen?
Genau das Gleiche habe ich auch gedacht und bereits schon mehrmals hintermir. Ich musste alles selber bezahlen.
Ein Grund mehr, sowas nicht mehr zu unterschreiben.
Zitat von: blackbox am 12:47:19 Di. 27.Februar 2018
ZitatDa muss die EGV vor der Unterschrift nachverhandelt werden.
die verhandeln grundsätzlich nicht, die haben ihre eigene Regeln
Denken die.
---> BSG, 14.2.2013, B 14 AS 195/11 R
Zitat von: blackbox am 12:47:19 Di. 27.Februar 2018
ZitatWas du brauchst, ist jemand der dich als Beistand zu den Terminen begleitet.
Es gibt Wenige die sich auskennen mit dem Gesetz
Darauf kommt es nicht an.
Der kann auch still daneben sitzen und das Gespräch stichpunktartig mitschreiben. Das wirkt bei so manchem SB schon Wunder.

Zitat von: rebelflori am 13:31:59 Mi. 28.Februar 2018Die 3 wichtigsten Punkte sind, keine Verwandte, er sollte dir nicht in denn Rücken fallen und sollte so viel Eier haben, um vor Gesicht auszusagen.( Was er gesehen und gehört hat!)
Treffend beschrieben.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dejavu

ZitatDer kann auch still daneben sitzen und das Gespräch stichpunktartig mitschreiben. Das wirkt bei so manchem SB schon Wunder.
Man kann auch ganz lieb fragen ob man das Gesprach aufzeichnen darf.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

tleary

Zitat von: dejavu am 13:35:33 Fr. 02.März 2018
Man kann auch ganz lieb fragen ob man das Gesprach aufzeichnen darf.
Das würde ein SB nicht erlauben. Und ist, soweit ich weiß, sogar illegal.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

Wenn der SB es erlaubt, ist es legal. Aber nur dann.
Aber die Wahrscheinlichkeit dass er es erlaubt dürfte sich im Promille-Bereich bewegen.  ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Und was machst Du, wenn nun eine EGV-VA inklusiver Zuweisung
in eine Sinnlosmasnahme folgt, was ich sehr wahrscheinlich halte ?

Widerspruch und Klage oder den § 39 SGB II dazu nutzen, einen
selbstverliebten hochglanzpolierten selbstsozialen Masnahmentäger
den Garaus zu machen ?

Letzteres habe ich mir 3x erlaubt, funzte und mein Name machte im
Masnahmenkreisen-Flurfunk die Runde "Den blos nicht, der hat schon
dicke Fische platt gekriegt.."

Die dritte Zuweisung ist echt misteriös abgeblasen worden und mein
SB meinte "Hier ist leider ein Fehler passiert. Sie jetzt zu einer
Masnahme zu schicken, macht kein Sinn."

Schade, hatte mir schon die Hände gerieben a la "Endlich wieder
Agent spielen zu dürfen"

Angemerkt habe ich bei so was immer handschriftliches Logbuch
geführt und "große Augen und Ohren gehabt"..

Alles was Sie sagen (und machen), kann gegen Sie verwendet werden..

;D
Lass Dich nicht verhartzen !

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