20 Wochen bis zum Psychotherapie-Termin

Begonnen von Kuddel, 20:11:40 Fr. 13.April 2018

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Kuddel

Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
20 Wochen bis zum Termin

Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapieversorgung müssen Patienten immer noch lange auf den Beginn ihrer ambulanten Behandlung bei Kassentherapeuten warten.


"Das bedeutet für die Patienten eine zusätzliche Belastung. Das heißt die Krankheit kann chronifizieren, kann heftiger, kann schlimmer werden."

Mehr abgelehnte Anträge

Die Kassen sind bei diesem sogenannten Kostenerstattungsverfahren neuerdings offenbar restriktiver. Nach einer weiteren noch unveröffentlichten Umfrage mehrerer Landespsychotherapeutenkammern wird aktuell etwa jeder zweite dieser Anträge abgelehnt, 2016 war es nur jeder Fünfte.

In Ablehnungsschreiben, die dem NDR vorliegen, wird auch fälschlich behauptet, eine Kostenerstattung sei nicht mehr erlaubt. Dabei hat sich an den Regelungen der Erstattung durch die Reform nichts geändert.


Ausschnitte aus: https://www.tagesschau.de/inland/psychotherapeuten-kassenpatienten-101.html


counselor

Petition 85363
Heilberufe - Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018
Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den von der Bundesregierung am 26.09.2018 eingebrachten Entwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) abzulehnen und an das zuständige Fachministerium zurück zu verweisen.
Begründung
Im Kabinettsentwurf des TSVG wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, deren Qualifikation erst noch durch den G-BA definiert werden soll, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden.
Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Kabinettsentwurf nicht erwähnt, werden vermutlich aber auch noch in das Gesetzesvorhaben eingeschlossen.

7 Gründe zur Streichung des im Gesetz vorgesehenen Entwurfs zum § 92 Abs. 6a:

1. Dieses Gesetzesvorhaben diskriminiert im Entwurf zum § 92 eine ganze Patientengruppe. Den psychisch kranken Patientinnen und Patienten wird damit aufgebürdet, oftmals enorme, hoch schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben.
2. Psychisch Kranken wird ein Hürdenlauf zugemutet, der sie unnötig belastet und gegenüber anderen Patientengruppen benachteiligt. Es entsteht ein neues Nadelöhr vor der eigentlichen Behandlung.
3. Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 sind neue Strukturen eingeführt worden, deren Auswirkungen zunächst erfasst und evaluiert werden müssten, bevor über neue Eingriffe entschieden werden kann.
4. Der Entwurf zum § 92 diskriminiert darüber hinaus auch die psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Fachkunde und Zulassung alle über die Qualifikation zur Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung verfügen.
5. In einer Studie einer Krankenkasse wurde nachgewiesen, dass Psychotherapeuten korrekte Behandlungsindikationen stellen.
6. Mehrere unabhängige Versorgungsstudien belegen, dass in Deutschland mit gutem Erfolg und zur hohen Zufriedenheit der Patienten behandelt wird und die Behandelten zuvor nachweislich erheblich psychisch belastet waren.
7. Das geplante Vorgehen bindet völlig unnötig die Ressourcen von Ärzten und Psychotherapeuten, die damit der eigentlichen psychotherapeutischen Behandlung entzogen werden.
Die beabsichtigte Neuregelung kann nur als der ungerechtfertigte Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden. Bei noch unzureichender Bedarfsdeckung soll offensichtlich die Versorgung durch Priorisierung und Behandlungseinschränkungen ‚fürsorglich eingehegt‘ werden. Das wäre ein folgenschwerer Eingriff in die Versorgungsstruktur psychisch kranker Menschen.
Wir fordern die Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aller Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zusatz zum § 92 (6a) im TSVG ersatzlos gestrichen wird.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363.nc.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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