Folgemonatsprinzip Zulagen

Begonnen von Liasanya, 13:09:43 Mi. 18.April 2018

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Liasanya

Ich war drei Monate bei Robert Half beschäftigt.

Die Abrechnungen werden mehr oder weniger online gestellt, wenn man einen Zugang zugeteilt bekommt. Dies war bei mir nicht der Fall und nach langem Hin und Her, habe ich die Abrechnung postalisch angefordert.

Nun ist mir aufgefallen, dass alle Zulagen wie Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwand und einsatzbezogene Zulage für den betreffenden Monat nicht gezahlt wurden.

Nach Anfrage erhielt ich die Aussage, dass am 27. des Monats die Zulagen nicht bekannt seien und dass man diese deshalb erst in der Abrechnung des Folgemonates zahlen könnte.

Die Firma wendet den IGZ-Tarifvertrag an. Im BAP-Tarifvertrag, der andere Tarifvertrag der Zeitarbeit, ist geregelt, dass alle Zulagen für den Monat ausgezahlt werden müssen, in dem sie anfallen.

Im IGZ-Tarifvertrag habe ich keine Regelung gefunden. Weiß jemand, wie dies geregelt ist?


dagobert

Zitat von: Liasanya am 13:09:43 Mi. 18.April 2018Nach Anfrage erhielt ich die Aussage, dass am 27. des Monats die Zulagen nicht bekannt seien und dass man diese deshalb erst in der Abrechnung des Folgemonates zahlen könnte.
Wieso am 27. ?
Der Lohn wird doch üblicherweise sowieso erst im Folgemonat bezahlt, meist so um den 15. herum?

Zitat von: Liasanya am 13:09:43 Mi. 18.April 2018
Die Firma wendet den IGZ-Tarifvertrag an. Im BAP-Tarifvertrag, der andere Tarifvertrag der Zeitarbeit, ist geregelt, dass alle Zulagen für den Monat ausgezahlt werden müssen, in dem sie anfallen.

Im IGZ-Tarifvertrag habe ich keine Regelung gefunden. Weiß jemand, wie dies geregelt ist?
Laut IGZ-Manteltarifvertrag §3.2.6 ist das dort genauso geregelt.
Sogar fast wortgleich.  ;)

BAP-MTV § 13.2
ZitatZuschläge und Zulagen werden jeweils mit dem Entgelt für den Monat ausgezahlt, in dem sie anfallen und werden nicht in das Arbeitszeitkonto übertragen.
IGZ-MTV § 3.2.6
ZitatDie Zulagen und Zuschläge werden jeweils mit dem Entgelt für den Monat ausgezahlt, in dem sie anfallen und werden nicht auf das Arbeitszeitkonto übertragen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Liasanya

Vielen Dank für deine Antwort.

Robert Half zahlt statt wie tarifvertraglich festgelegt zum 15. Banktag schon am 01. eines jeden Folgemonats das Entgelt aus. Deshalb soll es nicht möglich sein, alle Zulagen einzurechnen.



dagobert

In dem Fall ist das dann zutreffend.
Wenn das Geld am 1. drauf sein soll, braucht die Firma für das Erstellen der Abrechnungen und die Überweisungen einige Tage Vorlaufzeit.
Und am 27. ist nunmal noch nicht bekannt, ob jemand am 28., 29. oder 30. zum Arzt geht oder einfach so zu Hause bleibt. Oder (um es mal positiv für die ZAF zu sehen  ;D) in den letzten Tagen vielleicht auch noch ein paar Überstunden macht.
Mit dem 27. kalkulieren die da übrigens ziemlich knapp, wenn ich mir da mal jetzt den April ansehe mit dem Wochenende am Ende ...  :rolleyes:
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Liasanya

Die Firma müsste aber nicht zum 01. des Monats zahlen, sondern lt. Tarifvertrag erst zum 15. Banktag.

In anderen Zeitarbeitsfirmen erhält man sein Entgelt wie im Tarifvertrag vereinbart und der Mitarbeiter kann einen Vorschuss zum 01. des Monats beantragen.

Den Aufwand und das Geld für doppelte Überweisungen möchte sich die Fa. Robert Half somit ersparen.

Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Mitarbeiter diesen "Vorschuss" benötigt und soll auch noch auf seine Zulagen einen Monat warten, mit dem die Firma für diesen Zeitraum zusätzlich noch arbeiten kann.   

Dass das rechtens sein soll, mag ich zu bezweifeln ...

Onkel Tom

Es entsteht also eine "Lohndeckungslücke" von einem ganzen Monat, was
Zuschläge angeht.. das heißt bei Verlusst des Job wird vom JC nicht nur
der Lohn am 1. des ersten Erwerbslosen-Monat angerechnet, sondern auch
im 2. Monat dann die Restzahlung der Zuschläge auch angerechnet..

Eventuell eine Einigung darin finden, das beide Positionen zum 15. überwiesen
werden ? Über den Versatz der Zuschläge dürfte sich im schlechtesten Fall
das JC drüber freuen..  :(
Lass Dich nicht verhartzen !

Liasanya

Die Firma zahlt prinzipiell zum 01. des Folgemonats, egal ob der Mitarbeiter dies wünscht oder nicht, um Zeit und Geld für Anträge auf Vorschüsse sowie zusätzliche Geldüberweisungen einzusparen.

Bezüglich der Anrechnung des Arbeitsentgeltes auf ALG II ist deine Darstellung bei Ein- und Austritt aus dem Arbeitsverhältnis völlig richtig. Allerdings ist es bei Robert Half so, dass man die Zulagen vom Vormonat nicht noch zusätzlich zu den aktuellen Anspruch erhält, sondern dass die Firma, die Zulagen immer einen Monat versetzt zum Folgemonat zahlt.

So kann es sein, dass ein Mitarbeiter der beispielsweise zum 30.04. ausscheidet und bis zum letzten Tag arbeitet, seine Zulagen erst am 01.06. erhält, wo er schon vollen Anspruch auf ALG II hätte.

dagobert

Zitat von: Liasanya am 23:16:36 Fr. 20.April 2018
In anderen Zeitarbeitsfirmen erhält man sein Entgelt wie im Tarifvertrag vereinbart und der Mitarbeiter kann einen Vorschuss zum 01. des Monats beantragen.
Was aber oft nicht so rehct klappt, vor allem dann wenn man das Geld wirklich braucht.
Zitat von: Liasanya am 23:16:36 Fr. 20.April 2018
Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Mitarbeiter diesen "Vorschuss" benötigt und soll auch noch auf seine Zulagen einen Monat warten, mit dem die Firma für diesen Zeitraum zusätzlich noch arbeiten kann.
Nach Tarif arbeitet die ZAF 2-3 Wochen mit dem ganzen Lohn ...
Nebenbei: Die Zinsen sind soweit im Keller, dass die mit dem Geld nicht mehr wirklich "arbeiten" können.
Zitat von: Liasanya am 23:16:36 Fr. 20.April 2018Dass das rechtens sein soll, mag ich zu bezweifeln ...
Bei Gehaltszahlung zum Monatsende ist das üblich, siehe Tarif Groß- und Außenhandel, siehe Chemietarif, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Du kannst ja gerne auf den beschissenen ZAF-Tarif bestehen, aber logisch ist das nicht.

Zitat von: Liasanya am 12:55:53 Sa. 21.April 2018
Die Firma zahlt prinzipiell zum 01. des Folgemonats, egal ob der Mitarbeiter dies wünscht oder nicht, um Zeit und Geld für Anträge auf Vorschüsse sowie zusätzliche Geldüberweisungen einzusparen.
Der Grund ist für mich zumindest nachvollziehbar.
Zitat von: Liasanya am 12:55:53 Sa. 21.April 2018Bezüglich der Anrechnung des Arbeitsentgeltes auf ALG II ist deine Darstellung bei Ein- und Austritt aus dem Arbeitsverhältnis völlig richtig. Allerdings ist es bei Robert Half so, dass man die Zulagen vom Vormonat nicht noch zusätzlich zu den aktuellen Anspruch erhält, sondern dass die Firma, die Zulagen immer einen Monat versetzt zum Folgemonat zahlt.
Zahlen die wirklich zum 1., oder ist das Geld regelmäßig schon am 29./30. drauf?
Zitat von: Liasanya am 12:55:53 Sa. 21.April 2018So kann es sein, dass ein Mitarbeiter der beispielsweise zum 30.04. ausscheidet und bis zum letzten Tag arbeitet, seine Zulagen erst am 01.06. erhält, wo er schon vollen Anspruch auf ALG II hätte.
Das klingt ja fast so, als ob die Zulagen ein Vermögen ausmachen.
Nicht vergessen: 100€ Grundfreibetrag.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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