"Ewiges Thema" Eingliederungsvereinbarung - sind einzelne Klauseln rechtens?

Begonnen von tleary, 02:46:26 Do. 26.April 2018

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

tleary

Also, ich hatte diese Woche wieder einmal einen Termin mit meiner "Fallmanagerin". Schon seltsam, sie wird von Mal zu Mal netter. Heute kam sie mir schon richtig "weichgespült" vor. Keine Ahnung, woher das nun kommt, denn die vorherigen Male war das Klima (letzter Termin ist nun schon 4 Monate her, wegen Krankheit), ziemlich frostig. Naja, wie dem auch sei, diesmal war aus ihrer Sicht wieder eine "Unterschrifteneinholung" für eine neue EGV fällig. "Da bräuchte ich jetzt noch eine Unterschrift von Ihnen".... haha... da hat's bei mir geklingelt. Ich sagte, ich hätte mir vorgenommen, keine EGV mehr zu unterschreiben. Naja, da ich nicht ganz unhöflich sein wollte, einigte ich mich mit ihr darauf, sie mit nachhause zu nehmen.
Jetzt habe ich sie genauer durchgelesen, und bin auf etliche Punkte gestoßen, die mich doch daran zweifeln lassen, ob das was da drin steht, überhaupt rechtmäßig ist. Als da wären:

Zitat
2. Gültigkeit:
"Gültig bis: auf weiteres
Diese EGV ist gülitg, solange alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von ALG-II vorliegen oder eine Betreuung durch das Jobecenter vereinbart wurde, die über das Ende der Hilfebedürftigkeit hinaus geht.
Zitat
5. Zur Integration in Arbeit:
.... es sind.... mindestens 4 Bewerbungen monatlich nachzuweisen.
Auch Zeitarbeitsstellen sind grundsätzlich zumutbare Arbeitsstellen. Deshalb bitte bei allen Zeitarbeitsfirmen im Umkreis, insbesondere Firma Leihbude X GmbH Arnsdorf, Firma I.K. Hofmann GmbH Arnsdorf und Firma Leihbude Y Arnsdorf vormerken lassen.
Es sind noch ein paar andere Klauseln drin, unter anderem die nicht ausreichende Fahrtkostenerstattung von nur 0,20 €/km (normal sind 0,30 €). Aber darüber sehe ich einmal hinweg.
Natürlich werde ich die EGV nicht unterschreiben, und erstmal auf "Tauchstation" gehen. Aber was meint ihr, besonders die Klausel mit der geforderten Registrierung bei Leiharbeitsfirmen, ohne daß man sich auf konkrete Stellenangebote bewerben soll, ist doch wohl rechtswidrig.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Tiefrot

tleary sagte:
ZitatNatürlich werde ich die EGV nicht unterschreiben

Damit tust du das einzig Richtige.
Was die Klauseln darin betrifft, können dir bestimmt einige Hobbyjuristen weiterhelfen.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Onkel Tom

Sind in der EGV tatsächlich die Benennungen der Leihfirmen drin ?
Wenn ja, kämen ja initiative "Sinnlosbewerbungen" in die Pflicht..
Anbei wird dein Informationelles Selbstbestimmungsrecht unterwandert,
wenn Du zur Eintragung in Bewerberpools durch EGV kontrahiert
wirst.

Weiter bewirbst Du dich nur auf Stellenangebote und nicht auf blauen
Dunst oder ?

Den Passus als Gegenvorschlag komplett streichen.. oder EGV-VA
anrauschen lassen  ;)


Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 20:32:51 Do. 26.April 2018
Sind in der EGV tatsächlich die Benennungen der Leihfirmen drin ?
Ja, da werden namentlich 3 genannt. Ist ja fast schon eine einseitige Parteinahme durch Bevorzugung des Jobcenters dieser. Andere Leiharbeitsklitschen werden dadurch ja diskriminiert! - Sowas kann ich unmöglich hinnehmen! ;)

Zitat
Wenn ja, kämen ja initiative "Sinnlosbewerbungen" in die Pflicht..
Anbei wird dein Informationelles Selbstbestimmungsrecht unterwandert,
wenn Du zur Eintragung in Bewerberpools durch EGV kontrahiert
wirst.
Das mit der Verletzung der informationellen Selbstbestimmung werde ich auch jeden Fall vorbringen.

Zitat
Weiter bewirbst Du dich nur auf Stellenangebote und nicht auf blauen Dunst oder ?
Nach Ansicht meines Jobcenters besteht dann die Pflicht, mich auf nicht vorhandene Stellen von Leiharbeitsfirmen zu bewerben, ja.

Zitat
Den Passus als Gegenvorschlag komplett streichen.. oder EGV-VA
anrauschen lassen  ;)
Wahrscheinlich läuft es auf letzteres hinaus. Meine SBin hat's mit dem Verhandeln nicht so.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Tiefrot

Eine EGV verhandeln, ich weiß nicht so recht.  ::)

Dann doch lieber eine EGV-VA. Warum ? Drehen die dir auf Grund einer EGV-VA
eine Sanktion ein, haste beim Sozialgericht Klassen bessere Karten.  ;)
Schließlich hast du dich ja nicht mit den Sanktionen und was sonst noch drinsteht,
einverstanden erklärt.

Und noch was. Eine EGV ist ein ganz gewöhnlicher Vertrag.
Eine EGV-VA ist das nicht, und damit nach dem Vertragsrecht nichtig.
Die können also VAs schreiben, wie sie wollen, dir entsteht daraus keinerlei Verpflichtung. 8)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

dagobert

Zitat von: Tiefrot am 00:52:47 Fr. 27.April 2018Und noch was. Eine EGV ist ein ganz gewöhnlicher Vertrag.
Eine EGV-VA ist das nicht, und damit nach dem Vertragsrecht nichtig.
Ein EGV-VA ist gar kein Vertrag, folglich gilt das Vertragsrecht da nicht.
Zitat von: Tiefrot am 00:52:47 Fr. 27.April 2018Die können also VAs schreiben, wie sie wollen, dir entsteht daraus keinerlei Verpflichtung. 8)
Und du gleichst ihm dann die Sanktionen aus?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

mousekiller

Du solltest keinesfalls auf Tauchstation gehen, sondern deine Argumente schriftlich festhalten und vorbringen. Wenn du die EGV ohne schriftliche Argumentation hinnimmst, hast du auf jeden Fall Probleme, bei einer Klage nachzuweisen, dass du versucht hast zu verhandeln.
Stichpunktartig das Wichtigste:
- eine EGV ist ein öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag. Also muss das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ausgewogen sein.
- sofern drinsteht, dass Bewerbungskosten erstattet werden "können", ist das dann nicht zulässig.
- Es muss eine Rechtsfolgenbelehrung sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein.
- Es muss ein Zeitrahmen festgelegt sein. "Bis auf weiteres" ist nicht zulässig.
- Du stimmst der Aufnahme deiner persönlichen Daten in ein Bewerberprofil nur zu, wenn dies auf "öffentlich - anonym" gestellt ist.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Jo mauskiller, so sehe ich das auch..

Ich würde einfach in der EGV den Passus streichen und als Gegenvorschlag dem
SB zukommen lassen. Bei einem Widerspruch gegen eine EGV-VA interessiert
das dem SG-Richter schon, ob erwerbsloser von seinen Möglichkeiten
Gebrauch gemacht hat..

Die meisten SBs sind zu faul oder machtdemonstrativ, das sie auf dem
Gegenvorschlag salopp mit einer EGV-VA reagieren..

In dem Fall sitzt das dann auch besser mit der Glaubwürdigkeit des Erwerbslosen..

Und Vorsicht vor dem § 39 SGB II.. Bei Nichteinhaltung einer EGV-VA kann mann
schnell auf Null sanktioniert werden, solange vom Gericht kein einstweiliger
Rechtschutz angeordnet wurde..

Sollte SB sich auf die Streichung einlassen, ließe sich mit 4 Bewerbungen im
Monat leben oder ?

Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

Kleiner Nachtrag von mir: Hab hier mein Vorgehen beschrieben.  ;)
Zur Nachahmung empfehle ich es nicht, das Folgewirkungen schlecht abzusehen sind.

Ganz klar.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Onkel Tom

Naja, es hängt ja auch immer vom SB ab, was von Seiten des erwerbslosen
funzen kann.. Wichtig ist ja, einen "Dissenz" zum Thema EGV zu bekunden,
was mit einem Gegenvorschlag oder Widerspruch ausgelöst wird..

Ich möchte nicht wissen, wie viel Bäume schon für den EGV-Tamtam ihr
Leben lassen mussten..

Manschen SB ist alles zu kompliziert und schmeißen den EGV-Tamtam in die
Ablage und der nächste SB darf diese Papiere entstauben.. Das nennt man
Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

So sieht es aus.  ;D

Dagobert schrob weiter oben, das ein VA nichts mit dem Vertragsrecht zu tun hat.
Im Vorbeigehen betrachtet stimmt das auch. Liest man den VA aber etwas genauer, wird
gleich zum Anfang des Textes darauf hingewiesen, daß dieser VA als
Konsequenz eines nicht zustande gekommenen Vertrags erfolgt.

Damit hat eine EGV-VA doch was mit dem Vertragsrecht zu tun. Und ist m.E. damit schon
rechtswidrig und daraus folgend nichtig. ;)

Hinweis: Das ist immer noch meine Sicht der Dinge, und keine Rechtsberatung !
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

dagobert

Zitat von: mousekiller am 06:29:34 Fr. 27.April 2018- Es muss eine Rechtsfolgenbelehrung sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein.
Bei Vertrags-EGV gibt es keine Rechtsbehelfe, also auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Und die Rechtsfolgenbelehrung darf das JC gerne vergessen.  ;D
Passiert bloß leider sehr selten.

Zitat von: Onkel Tom am 12:24:20 Fr. 27.April 2018Ich möchte nicht wissen, wie viel Bäume schon für den EGV-Tamtam ihr Leben lassen mussten.
Viel zu viele ...

Zitat von: Tiefrot am 14:34:20 Fr. 27.April 2018
Dagobert schrob weiter oben, das ein VA nichts mit dem Vertragsrecht zu tun hat.
Im Vorbeigehen betrachtet stimmt das auch. Liest man den VA aber etwas genauer, wird
gleich zum Anfang des Textes darauf hingewiesen, daß dieser VA als
Konsequenz eines nicht zustande gekommenen Vertrags erfolgt.

Damit hat eine EGV-VA doch was mit dem Vertragsrecht zu tun. Und ist m.E. damit schon
rechtswidrig und daraus folgend nichtig. ;)
Ein VA ist trotzdem kein Vertrag, und für Verwaltungsakte gilt nunmal kein Vertragsrecht.
Zitat von: Tiefrot am 14:34:20 Fr. 27.April 2018Hinweis: Das ist immer noch meine Sicht der Dinge
Und immer noch falsch.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Zitat von: tleary am 02:46:26 Do. 26.April 2018
(...)
5. Zur Integration in Arbeit:
.... es sind.... mindestens 4 Bewerbungen monatlich nachzuweisen.
Auch Zeitarbeitsstellen sind grundsätzlich zumutbare Arbeitsstellen. Deshalb bitte bei allen Zeitarbeitsfirmen im Umkreis, insbesondere Firma Leihbude X GmbH Arnsdorf, Firma I.K. Hofmann GmbH Arnsdorf und Firma Leihbude Y Arnsdorf vormerken lassen.
(...)
Schon ganz praktisch, wenn Ingrid Hofmann (Geschäftsführende Alleingesellschafterin der I. K. Hofmann GmbH) im Verwaltungsrat der BA sitzt.
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/selbstverwaltung-der-ba

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 11:51:35 Fr. 27.April 2018
Sollte SB sich auf die Streichung einlassen, ließe sich mit 4 Bewerbungen im
Monat leben oder ?
Ein Mal habe ich versucht, ihn (oder sie) auf 2 Bewerbungen pro Monat herunterzuhandeln. - Ist aussichtslos. Sich ab 50 bei einer Nicht-Leiharbeitsfirma zu bewerben, ist ohnehin sinnlos. Oft kommt da schon in den nächsten Tagen eine Absage. Ich laß' da mittlerweile meinen Standardtext im Anschreiben unverändert stehen, ändere nur Anrede, Anschrift und den Job um den es gehtt. Jede zusätzlliche Mühe wäre Zeitvergeudung. Zeitlicher Aufwand für eine Bewerbung mit Umwandlung ins PDF-Format, Hochladen und dem Fertigmachen der eMail: ca. 20 Minuten.
Was mich aber trotzdem an diesen EGV's beim Durchlesen noch wurmt, ist dieser latente Bedrohungston. Und die zu geringe Fahrtkostenerstattung von 20 ct./km. Das möchte ich wirklich 'mal vor Gericht für alle anderen durchfighten, ob das rechtens ist.
Und noch etwas Blödes ist mir aufgefallen:
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

rebelflori

Zitat von: tleary am 04:18:43 So. 29.April 2018
Ein Mal habe ich versucht, ihn (oder sie) auf 2 Bewerbungen pro Monat herunterzuhandeln. - Ist aussichtslos.
Wenn es eh aussichtlos ist, würde ich einfach die Streichung der Sanktionsparagraphen fordern. Habe ich auch letztes mal gemacht, nach dem er mir kein Einstiegsgeld geben wollte.
Vergesse dabei nicht, das man beim Handeln immer mehr fordert als man will.




dagobert

Zitat von: tleary am 04:18:43 So. 29.April 2018Und die zu geringe Fahrtkostenerstattung von 20 ct./km. Das möchte ich wirklich 'mal vor Gericht für alle anderen durchfighten, ob das rechtens ist.
Die JCorientieren sich damit am Bundesreisekostengesetz (BRKG), und das ist schon ziemlich lange nicht mehr angepasst worden.
Zitat von: tleary am 04:18:43 So. 29.April 2018Und noch etwas Blödes ist mir aufgefallen:
Und was, wenn man fragen darf?  :D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: dagobert am 19:37:45 So. 29.April 2018
Die JC orientieren sich damit am Bundesreisekostengesetz (BRKG), und das ist schon ziemlich lange nicht mehr angepasst worden.
Zitat von: tleary am 04:18:43 So. 29.April 2018Und noch etwas Blödes ist mir aufgefallen:
Und was, wenn man fragen darf?  :D
Danke, für den Hinweis, Dago. Hier steht tatsächlich noch dieser - in meinen Augen absolut nicht ausreichende Vergütungssatz:
Zitat
Bundesreisekostengesetz (BRKG)
§ 5 Wegstreckenentschädigung
(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
(2) Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden.
Ich berufe mich einfach darauf, daß ein "erhebliches dienstiches Interesse" seitens des Jobcenters vorliegt, wenn ich zu einem Gespräch erscheinen muß. Denn wenn nicht, hagelt es a) zum einen eine Sanktion und b) die Jobcenter werden an dem Tag nicht richtig ausgelastet sein, und müssen auf lange Sicht um den Erhalt ihrer Planstelle fürchten. Also EXTREMST WICHTIG, daß ich da also ELO antanze!!! :)
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

Also, ich habe nun ein Antwortschreiben aufgesetzt, das ich morgen abschicken werde. Es sieht folgendermaßen aus:

Zitat
Sehr geehrte Frau XYZ!

In der Anlage befindet sich die von mir gegengezeichnete Eingliederungsvereinbarung vom xx.04.2018 im PDF-Format. Zusätzlich geht Ihnen die originale Eingliederungsvereinbarung in den nächsten Tagen noch per Briefpost zu. Nach genauer Prüfung war es in meinen Augen nötig - um Rechtskonformität sowie meine Persönlichkeitsrechte zu wahren - einige Klauseln abzuändern bzw. zu streichen.

Nachfolgende Klauseln wurden von mir abgeändert:
- Unter Punkt 5, Zur Integration in Arbeit:
,,Auch Zeitarbeitsstellen sind grundsätzlich zumutbare Arbeitsstellen. Deshalb bitte bei allen Zeitrarbeitsfirmen im Umkreis, insbesondere Fa. I.K. Hofmann GmbH Arnstadt, Zeitarbeit Mobil-Macht-Munter GmbH Arnstadt und  ZAF Komplett Arnstadt vormerken lassen."

Dies stellt zum einen eine einseitige Bevorzugung der namentlich erwähnten Zeitarbeitsfirmen seitens des Jobcenters dar und widerspricht damit dem Neutralitätsgebot des Jobcenters als staatlicher Behörde. Überdies verletzt die Übermittlung meiner persönlichen Daten an diese Firmen die Wahrung meiner Persönlichkeitsrechte. Die Passage ,,Deshalb bitte bei allen Zeitarbeitsfirmen im Umkreis, insbesondere [Namen der Firmen] vormerken lassen." wurde deshalb gestrichen.

- ,,gültig bis... auf weiteres" wurde abgeändert in eine übliche sechsmonatige Laufzeit der Eingliederungsvereinbarung, demnach ,,gültig bis... xx.10.2018". Danach muß diese neu verhandelt werden. Dies ist auch im Absatz 6 der Eingliederungsvereinbarung selbst mit der Passage ,,Die Eingliederungsverein-barung wird regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von 6 Monaten, gemeinsam überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben" so festgelegt.

- Punkt 4, Unterstützung durch das Jobcenter:
,,Ebenfalls ist eine Erstattung von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen im Tagespendelbereich (entweder Fahrkarte öVKM oder pauschaliert 0,20 € pro Kilometer nach Routenplaner) möglich."
abgeändert in:
,,[......] oder pauschaliert 0,30 € pro Kilometer nach Routenplaner) gewährt."

Begründung: Die regelmäßigen Kosten zur Deckung des Kostenaufwands beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ist durch die 0,20 € Kilometerpauschale nicht gewährt. Es findet also eine Unterfinanzierung statt, die der SGB-II-Leistungsbezieher nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Selbst ein Kleinwagenmodell wie z.B. ein ,,VW Polo 1.0" verursacht laut ADAC schon einen Kostenaufwand von 0,32 € pro Kilometer. Die 0,30 € Aufwandsentschädigung pro gefahrenem Kilometer kommen den tatsächlich entstehenden Kosten dann zumindest ein Stück näher.

Dieses Schreiben sowie die von mir unterschriebene Eingliederungsvereinbarung übersende ich Ihnen in den nächsten Tagen zusätzlich per Briefpost.

MfG
Ein Geknechteter
An die "Rechtsgelehrten" unter euch: So okay, nicht okay, Verbesserungsvorschläge.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß das Jobcenter die abgeänderte EGV ablehnen, und eine per VA verhängen wird. Werde gegen diese dann aber Widerspruch einlegen.

Aber dann doch die wichtigste Frage überhaupt: Soll ich diese ABGEÄNDERTE EGV nun wirklich unterschreiben? - Oder ist es letztenendes nicht doch besser, eine EGV-VA kommen zu lassen?

Edit:

Zitat von: dagobert am 19:47:00 Fr. 27.April 2018
Bei Vertrags-EGV gibt es keine Rechtsbehelfe, also auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Und die Rechtsfolgenbelehrung darf das JC gerne vergessen.  ;D
Passiert bloß leider sehr selten.
Also, hier ist es passiert. Es fehlt definitv die Rechtsfolgenbelehrung! Habe eine alte EGV von 2015 als Vergleich herangezogen, da war sie drin. Hier nicht! - Also, was nun tun? Darauf hinweisen, oder dann doch alles unverändert unterschreiben, weil die RFB fehlt, und deshalb eine Sanktionierung daraus nicht möglich ist. Die EGV ist trotz fehlender RFB dann aber trotzdem gültig, d.h. für den ELO bindend. Siehe Gerichtsurteil hier:
Zitat
Eine falsche oder fehlende Rechtsfolgenbelehrung macht den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt nicht rechtswidrig. Dies ist erst für eine etwaige Sanktion erheblich (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 05.06.2013 - L 11 AS 272/13 B ER).
https://www.elo-forum.org/2158949-post3.html


Und nochwas:
Ich habe bisher die nur "Gültigkeit... bis auf weiteres" auf "Gültigkeit... bis xx.10.2018" abgeändert.
Jetzt sehe ich im Vertrag, daß es unter
Zitat
Punkt 2, Gültigkeit:
Diese EGV ist gültig, solange alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von ALG II vorliegen oder eine Betrauung durch das Jobcenter vereinbart wurde, die über das Ende der Hilfebedürftigkeit hinaus geht (vgl. Vereinbarung im Abschnitt "Wegfall der Hilfebedürftigkeit").
Soll ich diesen Absatz abkürzen auf "Diese EGV ist gültig bis xx.10.2018.", und alles andere dahinter ausstreichen?
Andererseits steht im ELO-Forum dazu folgendes, nämlich daß die EGV nicht mehr zeitlich befristet sein muß:
Zitat
Laut neuem Gesetz ist keine zeitliche Befristung von EGV mehr erforderlich oder ersetzenden VA mehr vorgesehen.
Ursprünglich waren ja EGV zur Eingliederung in Arbeit gedacht und sollten alle 6 Monate überprüft werden.
EGV haben sich zu Schwachfug und insbesondere zu einem alleinigen Sanktionsinstrument entwickelt, welche keinesfalls der Eingliederung in Arbeit dienen.
https://www.elo-forum.org/2161211-post5.html
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

BGS

Viel Glück und Erfolg bei den weiteren Verhandlungen mit den Armleuchtern vom "Amt", Kompletter Wahnsinn das mit den "Eingliederungsvereinbarungen", immer schon gewesen, da diese von moralisch bankrottem Personal ausgestaltet wurden und werden bzw. deren Schergen.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

tleary

Danke für die klaren Worte, BGS. - Wenn man sich vorstellt, was man allein an Zeit, Energie und Nerven als ELO darauf verwenden muß, damit einem diese minimale jämmerliche Existenz nicht durch Fallstricke in so einem Beamtenschrieb genannt "EGV" streitig gemacht wird, ist der Begriff "kompletter Wahnsinn" durchaus angebracht. Allein das Durchlesen dieses EGV-Geschreibsels mit all seinen offenen und versteckten Drohungen treibt mich in den Wahnsinn - und macht einen noch depressiver als man ohnehin schon ist. Ist von diesem kapitalistischen Ausbeutersystem auch ganz so gewollt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Blos nicht vom JC agro machen lassen.. Das ist gewollt, damit du aus der
Fassung gerätst und dich unter Stress auf was einlässt, was du so nicht
machen würdest..

Dein Gegenvorschlag in Form einer modifizierten EGV müsstest Du 2 Exemplare
unterzeichnet einreichen mit der Bitte 1x unterzeichnet zurück zu senden.
Dann ist der Gegenvorschlag als solches BGB-Sicher..

Ansonsten finde ich Dein Schreiben ok.. Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Auf eine fehlende nicht vorhandene RFB würde ich das JC nie hinweisen. Ich trete mir doch nicht selber in den A****.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 13:43:23 Mo. 30.April 2018
Dein Gegenvorschlag in Form einer modifizierten EGV müsstest Du 2 Exemplare
unterzeichnet einreichen mit der Bitte 1x unterzeichnet zurück zu senden.
Dann ist der Gegenvorschlag als solches BGB-Sicher..
Also, meine SBin hat mir die 2 Exemplare mitgegeben, die beide schon von ihr vorab unterzeichnet wurden. Ich weiß nicht, ob das nun besonders blöd von ihr war, oder besonders intelligent (ob ich da jetzt überhaupt etwas abändern darf, keine Ahnung => ich mach's einfach :) ).
Wennste mich fragst: Mit dem EGV-Schwachsinn sind auch viele Sachbearbeiter intellektuell überfordert.

Zitat von: dagobert am 00:00:06 Di. 01.Mai 2018
Auf eine fehlende nicht vorhandene RFB würde ich das JC nie hinweisen. Ich trete mir doch nicht selber in den A****.
Natürlich werde ich das nicht machen. Es stellt sich mir halt jetzt nur die Frage, ob ich die EGV nicht ungeändert unterschreiben sollte, da aus ihr heraus durch die fehlende RFB keine Sanktionen erwachsen können. Die geforderte Registrierung bei den Leiharbeitsfirmen ist ja eine "Soll"-Regelung, somit nicht bindend für mich. Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale ist natürlich eine Provokation von meiner Seite, das geht nie durch. Zumindest nicht ohne eine Gerichtsverhandlung. Und ich bin mir nicht sicher, ob ich mir den Streß wirklich antun sollte, wegen der paar Euro, die ich dann letztenendes für mich persönlich an Fahrtkostenerstattung herausholen könnte.

P.S.: Noch ist die EGV (und eMail) nicht 'raus.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

rebelflori

Zitat von: tleary am 00:04:10 Di. 01.Mai 2018
Natürlich werde ich das nicht machen. Es stellt sich mir halt jetzt nur die Frage, ob ich die EGV nicht ungeändert unterschreiben sollte, da aus ihr heraus durch die fehlende RFB keine Sanktionen erwachsen können.
Kommt drauf an auf was du stehst. Wenn du unterschreibst und dich nicht bei denn ZAF bewirbst, könnte es sein das du eine Sanktion bekommst. Die dann in ein paar Jahren, vom Gericht aufgehoben wird.
Verhandeln ist da doch eine besser Alternative oder???

Zitat von: tleary am 00:04:10 Di. 01.Mai 2018
Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale ist natürlich eine Provokation von meiner Seite, das geht nie durch. Zumindest nicht ohne eine Gerichtsverhandlung.
Was ist denn das für eine Provokation. Du sagst doch nur höfflich das sie einen Fehler gemacht hat.

tleary

Zitat von: rebelflori am 01:06:43 Di. 01.Mai 2018
Kommt drauf an auf was du stehst. Wenn du unterschreibst und dich nicht bei denn ZAF bewirbst, könnte es sein das du eine Sanktion bekommst. Die dann in ein paar Jahren, vom Gericht aufgehoben wird.
Verhandeln ist da doch eine besser Alternative oder???
Um eine Bewerbung bei einer Leihklitsche kommst du als ELO sowieso nicht herum, wenn das Jobcenter dir einen Vermittlungsvorschlag schickt. Solch eine Sanktion würde auch nie und nimmer von einem deutschen Sozialgericht aufgehoben werden. Da gibt's von Seiten des ELO's nichts zu "verhandeln", weil die Gesetzeslage eindeutig und zugunsten der Leihklitschen ist. Die zählen als ganz normale Arbeitgeber, die ihre Hungerlohnstellen anbieten, auf die du dich zu bewerben hast, wenn das Amt es für richtig und sinnvoll hält.

Zitat von: rebelflori am 01:06:43 Di. 01.Mai 2018
Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale ist natürlich eine Provokation von meiner Seite, das geht nie durch. Zumindest nicht ohne eine Gerichtsverhandlung.
Was ist denn das für eine Provokation. Du sagst doch nur höflich, daß sie einen Fehler gemacht hat.
Das ist deshalb eine Provokation, weil nicht einmal die verbeamteten Sesselpfurzer dieses Staates (also die SBin selbst) eine höhere Fahrtkostenerstattung bekommen wie ich als Hartz-IV-Empfänger (also 20 ct./km). Das ist kein "Fehler meiner Sachbearbeiterin", sondern in der Bundesreisekostenverordnung so festgeschrieben. Daß die Daten auf denen die Höhe der Erstattung beruht, veraltet sind, steht wieder auf einem anderen Blatt, und müsste von mir erst nachgewiesen sowie von einem Sozialgericht für berechtigt angesehen werden.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

rebelflori

Zitat von: tleary am 01:44:51 Di. 01.Mai 2018
Um eine Bewerbung bei einer Leihklitsche kommst du als ELO sowieso nicht herum, wenn das Jobcenter dir einen Vermittlungsvorschlag schickt. Solch eine Sanktion würde auch nie und nimmer von einem deutschen Sozialgericht aufgehoben werden. Da gibt's von Seiten des ELO's nichts zu "verhandeln", weil die Gesetzeslage eindeutig und zugunsten der Leihklitschen ist. Die zählen als ganz normale Arbeitgeber, die ihre Hungerlohnstellen anbieten, auf die du dich zu bewerben hast, wenn das Amt es für richtig und sinnvoll hält.
Schon richtig erklärst, wie das mit einem VV funktioniert.
Aber geht es hier um einen VV oder um die Unterschrift bei einer EGV?? Bei nicht einhalten des Inhaltes, kann es auch zu einer Sanktion kommen.

Zitat von: tleary am 01:44:51 Di. 01.Mai 2018
Das ist deshalb eine Provokation, weil nicht einmal die verbeamteten Sesselpfurzer dieses Staates (also die SBin selbst) eine höhere Fahrtkostenerstattung bekommen wie ich als Hartz-IV-Empfänger (also 20 ct./km). Das ist kein "Fehler meiner Sachbearbeiterin", sondern in der Bundesreisekostenverordnung so festgeschrieben. Daß die Daten auf denen die Höhe der Erstattung beruht, veraltet sind, steht wieder auf einem anderen Blatt, und müsste von mir erst nachgewiesen sowie von einem Sozialgericht für berechtigt angesehen werden.
Ganz ehrlich ficke nicht soviel dein Gehirn, soweit würde ich im leben nicht denken. Entspanne dich etwas und genieße denn Sommer.

tleary

Sommer? - Welche Sommer?! In schland gibt's keine Sommer. Zumindest keine, die den Namen auch verdienen. Hat gestern schon wieder geregnet. Und außerdem haben wir im Moment noch Frühling.  ::)

Zitat von: rebelflori am 02:19:34 Di. 01.Mai 2018
Aber geht es hier um einen VV oder um die Unterschrift bei einer EGV?? Bei nicht einhalten des Inhaltes, kann es auch zu einer Sanktion kommen.
Es geht momentan noch um beides. Das ist ja das Blöde. Aber egal.... ich geh' jetzt ins Bett. Schlaft gut! (und nehmt nicht zu viele Schlaftabletten, wie ich das tue).
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Kuddel

Es gibt wohl auch Leute, die Spaß daran haben sich mit Gesetzestexten und juristischen Spitzfindigkeiten herumzuschlagen.
Ich gehöre sicherlich nicht dazu.
Ich denke, man sollte versuchen sich beim Arschamt so gut wie möglich durchzumogeln. Wenn sie einem blöd kommen, sollte man schon kontern, sollte sich schlau machen über die rechtliche Lage und dann widersprechen und notfalls auch klagen.

Aber damit ändert man nichts an der insgesamt erniedrigenden und repressiven Situation. Wir sollten nicht zuviel Energie in solche Dinge investieren.
Das ganze verschissene System, das gegen Erwerbslose eingesetzt wird, muß volle Breitseite angegriffen werden. Der politische und juristische Überbau, der Filz aus Wirtschaft und Gewerkschaften im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit, die Strukturen der Jobcenter bis hin zu den Handlagern.

Dieses Dreckssystem ist viel zu wenig im Fokus und verdient koordinierte Angriffe, propagandistische, auf der Straße und im Betrieb.

tleary

Also, nachdem ich nun tagelang das Für und Wider abgewogen habe, den Gegenentwurf schon fertig in der Schulade, ja sogar einmal geträumt hatte, ich müsse eine EGV vor meinem Sachbearbeiter AUFESSEN, habe ich mich entschieden....

ZU UNTERSCHREIBEN ! - YEP !  ;D

Aber NUR deshalb, weil mein Sachbearbeiter so nett war in seiner schier unendlichen Schusseligkeit (vermutlich verursacht durch permanente Überarbeitung - Achtung! *Ironie*) einen KAPITALEN FEHLER zu begehen, nämlich die RECHTSFOLGEBELEHRUNG (so ein Wort kann auch nur einem kranken, moralisch verkommenen, degenerierten deutschen Beamtengehirn entspringen) zu "vergessen". Somit bin ich "bis auf weiteres" durch diese nicht sanktionierbar (siehe oben!).  ;D ;D ;D ;D ;D
Ich werde wohl in die SGB-II-Geschichte eingehen als "Deutschlands erster nicht sanktionierbarer Hartz-IV-Empfänger". *freu* *stolz sei*

P.S.:
Hätte ich auf die EGV-VA gewartet, hätte das Risiko bestanden, daß ein Vorgesetzter diese noch einmal in die Finger bekommt, und den Fehler bemerkt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 08:32:44 Mi. 02.Mai 2018
...
Ich werde wohl in die SGB-II-Geschichte eingehen als "Deutschlands erster nicht sanktionierbarer Hartz-IV-Empfänger".
...

Oha.. Nun "schön gehorchen" sonst eventuell Trugschlüsse (§ 31 SGB II Abs.1 (Ganzer Satz !!))

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

  • Chefduzen Spendenbutton