ALG 2 - Vorhaben Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben durch Fallmagerin abgelehnt

Begonnen von Kunta, 13:59:18 Do. 10.Mai 2018

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Kunta

Hallo zusammen, diese Woche war ich mit Begleitung vom Sozialpsychiatrischen Dienst bei meiner Fallmanagerin. Ich habe von der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes einen tollen Vorschlag erhalten, soll aber laut dem Rat der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes sagen, dass ich diese Möglichkeit selbst aus dem Internet recherchiert habe, wenn die Fallmanagerin des Jobcenters danach fragt. Das habe ich getan.

Nach langem Gespräch mit der Fallmanagerin teilte uns beiden diese Jobcenter-Mitarbeiterin - nach sehr kurzem Blick auf den Dienst-PC - mit, dass der Bildungsträger angeblich nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeiten würde, und sie fragte mich nach meiner gesundheitlichen Situation. Ich antwortete, dass ich immer noch in psychotherapeutischer Behandlung bin, aber auf Suche nach einem neuen Therapeuten.

Darauf meinte sie, dass sie "einen Teufel tun würde mich jetzt in eine Maßnahme zu stecken" (wortwörtlich), und beschied mir mich zuerst gesundheitlich zu stablisieren, und die Teilhabe am Arbeitsleben bei dem dafür zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen, dass Jobcenter wäre für mich nicht zuständig.

Da dies Aussage mir keine Ruhe ließ, und ich zudem Probleme - vor 1 Jahr mittlerweile - wegen einer Umschulungsbeantragung bei der DRV hatte (man lehnte meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben damals ab) rief ich beim neuen Bildungsträger an - dort sagte man mir, dass man auch Leute vom Jobcenter gefördert da hätte, ergo stimmt die Auskunft meiner Fallmanagerin nicht.

Dies teilte ich so auch der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes mit, aber die ist der Meinung, dass ich wie vorgeschlagen über den Rentenversicherungsträger gehen soll, da man die Teilhabe am Arbeitsleben, aus anderen Gründen, die ich ja jetzt mit meinem Klinikbericht stehen habe, noch einmal beantragen könne.

Außerdem habe ich ja jetzt einen Sozialrechtsantwalt organisiert, da ist allerdings das Problem, dass der erst nach Vorlegen eines Dokumentes tätig wird, und nicht schon im Vorfeld einer eventuellen Beantragung auf Teilhabe am Arbeitsleben, und deren möglichen Ablehnung später.

Eine neue Eingliederungsvereinbarung, ergänzt um die Punkte "Stablisierung meiner gesundheitlichen Situation" und "Beantragung der Teilhabe am Arbeitsleben (ein Träger wird in der Eingliederungsvereinbarung nicht erwähnt)" wurde mir auch gleich zum Unterschreiben - vorgelegt, was ich tat.

Meine Frage ist dahingehend, wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich habe am 14.05. einen Termin zu einem Abklärungsgespräch mit dem besagten Bildungsträger - wo man mir auch den Namen des zuständigen Reha-Beraters nennt.

Ich denke ich gehe dorthin und melde mich nach diesem Gesprch nocht einmal bei der für mich zuständigen Fallmagerin?

Die Sache ist übrigens für mich deswegen sehr interessant weil es keine Umschulung ist sondern eine Möglichkeit nach 1 Jahr in den erlernten Beruf, oder einen artverwandten Beruf, zurückzukehren, und man wird wirklich toll betreut, während der gesamten Dauer dieser Maßnahme, wenn man dem Prospekt glauben soll . Soll heißen ich würde es gerne machen, aber das Jobcenter will es nicht födern...und bei der Rentenversicherung  bin ich mir nicht sicher....die haben schon einmal einen Antrag von mir auf Bausch und Bogen abgelehnt....und mir die Widerspruchsmöglichkeit verunmöglicht (aber das ist ein anderes Thema, dass ich zähneknirschend ad acta legen musste vor 1 Jahr - damals wußte ich nichts von einem Sozialrechtsanwalt und ging naiv zum MdK, da ich krankgeschrieben war....egal erledigt).

Die Fallmanagerin des hiesigen Jobcenters empfahl mir auch weiter eine Psychotherapie zu machen.....im Beisein der besagten Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes....

...das sehe ich ja ein, aber die Ablehnung der Teilhabe am Arbeitsleben durch das Jobcenter die will mir nicht in den Kopf, zumal ich schon seit 2 Jahren - auch zu Arbeitsagentur-Zeiten um eine Weiterbildungs- oder Umschulungsmöglichkeit kämpfe - Ich dreh mich im Kreis, bekomme keine Arbeit, auch weil ich auf die 50 zugehe, gelte als Wiederungelernter nach § 81 SGB III Abs. 2 ....wenn ich Jobs habe dann nur sehr kurzfristige (Leiharbeit; Callcenter-Outbound - praktika)...das soll mein Leben sein?....

Ich will nicht unerwähnt lassen, dass mir meine Fallmanagerin im Beisein meiner Zeugin vom Sozialpsychiatrischen Dienst sagte, dass sei gar nicht mehr weis wohin sie mich vermitteln soll, eben weil ich nur sehr kurzfristige Jobs habe, die ich mir nur selbst gesucht habe....

Auf meine Bitte mich doch wieder zurück ins Büro zu vermitteln, was sie von Anfang an nie erledigte, meinte sie, dass sie das nicht befürworten kann, so wie ich vor ihr sitze könnte sie sich mich überall vorstellen nur nicht im Büro - ich sagte ihr, dass ich nur zum Termin so leger gekleidet komme und mich durchaus anpassen könne, da kam dann die ebenso dämliche, diskriminierende Antwort ich wäre ja keine Frau und Frauen wären lieber gesehen in Bürojobs als Männer - ich dachte was redet die da, und war nicht allein, da die Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes auch anderer Meinung war....es gibt auch Männer in Bürojobs....(oder soll ich als Tutssie gehen? ;D)

Ist mir auch unersichtlich warum sie nicht so vorgeht wir ihre Kollegin im Fallmanagement?

Die hat mich nachdem ich mir ein selbstgesuchtes Callcenterpraktikum organisiert habe, was leider nichts wurde, zumindest diese als 3tägige Trainingsmaßnahme ermöglicht...

Würde das Jobcenter dies im kfm. Bürobereich auch so praktizieren dann - da binsicher - hätte ich bald einen Arbeitsplatz, aber darauf kommt meine Fallmanagerin nicht.

:rolleyes:  :evil: Und da sollen angeblich ALG2-Empfänger faul sein, wenn doch die Fallmanagerin des Jobcenters, zumindest meine, die Faulheit schätzt.  8o

Gruß
Kunta

PS: Das Gespräch am 14.05. ist wohl auch maßgebend für mein weiteres Vorgehen, dass ich mit dem Bildungsträger habe, und solange warte ich besser ab, denke ich selber. Zumal ja auch der Bildungsträger entscheidet ob er es für sinnvoll hält mich aufzunehmen oder nicht. Ich habe noch eine zweite Möglichkeit erhalten, die scheitert aber daran, dass ich im falschen Ort wohne - im Nachbarkreis wäre dies möglich. Verrückt, nicht wahr. Kleiner dunkler Scherz: Würde ich zu meinem Onkel ziehen, der im Nachbarkreis wohnt, dann hätte ich wohl schon am Montag diese Möglichkeit - aber das ist eine verrückte Idee, da mir mein Onkel eins husten würde.....

Onkel Tom

moin Kunta..

Wäre schön, wenn Du dein Beitrag noch mal überarbeiten würdest, da deine
Satzbildung schon in den Anfängen für Verständnissverwirrungen sorgen, wie
z.B. zu verstehen ob du nun auf Rat anderer was sagen solltest oder du aus
freien Entscheidung was gesagt hast etc..

Ich kann deinem Blocksatz so leider nicht folgen M.s.G. Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Kunta

 8o So unverständlich lieber Onkel Tom?

Ja, dann werde ich das mal in Angriff nehmen....übrigens wegen Callcenter-Praktikum noch einmal danke für die Tipps Onkel Tom (natürlich auch anderen, die hier mitlesen, und mir damals halfen noch einmal herzlich "Vielen Dank für eure Hilfe!").

Die Thematik Callcenter-Praktikum, und warum es scheiterte, wurde auch angesprochen, und die Frau vom Jobcenter, meine Fallmanagerin, ist selber nicht vom Outbound begeistert - nächstes mal soll ich Inbound machen, d.h. ich bewerbe mich natürlich parallel zu meinem Vorhaben weiter - muss ich ja, lt. Eingliederungsvereinbarung.....

...es gab keine Sanktion deswegen....

Gruß
Kunta

Onkel Tom

Zitat von: Kunta am 13:59:18 Do. 10.Mai 2018
...
Hallo zusammen, diese Woche war ich mit Begleitung vom Sozialpsychiatrischen Dienst bei meiner Fallmanagerin. Ich habe von der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes einen tollen Vorschlag erhalten, soll aber laut dem Rat der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes sagen, dass ich diese Möglichkeit selbst aus dem Internet recherchiert habe, wenn die Fallmanagerin des Jobcenters danach fragt. Das habe ich getan.
...

Der Sozialpschyatrische Dienst unterliegt eigendlich dem Ärtzlichem Dienst (ÄD) und
Du schreibst "bei meiner Fallmanagerin". Daher mein Unverständniss, da SB,
Fallmanager = SB-Intensiv-Verfolgungsbetreuung an deine "privaten Geheimnisse"
nichts zu suchen hat, es sei denn Du "willigst ein". Sollte man jedoch nicht machen..

Zitat
...
Ich antwortete, dass ich immer noch in psychotherapeutischer Behandlung bin, aber auf Suche nach einem neuen Therapeuten.

Darauf meinte sie, dass sie "einen Teufel tun würde mich jetzt in eine Maßnahme zu stecken" (wortwörtlich), und beschied mir mich zuerst gesundheitlich zu stablisieren, und die Teilhabe am Arbeitsleben bei dem dafür zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen, dass Jobcenter wäre für mich nicht zuständig.
...

Jo, diese Ansage deiner SB ist rechtlich korrekt, da SGB-II-Leistungen sind immer
"nachrangig", sobald eine "Arbeitsmedizinische Untersuchung" abgeschlossen
ist und anhand des Gutachten in eine "Förderung" oder "Abschiebung" mündet.

Also erst nach dem Erhalt der Fotokopie der Gutachten weiterköcheln  ;)

Zitat
...
Probleme - vor 1 Jahr mittlerweile - wegen einer Umschulungsbeantragung bei der DRV hatte (man lehnte meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben damals ab) rief ich beim neuen Bildungsträger an - dort sagte man mir, dass man auch Leute vom Jobcenter gefördert da hätte, ergo stimmt die Auskunft meiner Fallmanagerin nicht.

Dies teilte ich so auch der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes mit, aber die ist der Meinung, dass ich wie vorgeschlagen über den Rentenversicherungsträger gehen soll, da man die Teilhabe am Arbeitsleben, aus anderen Gründen, die ich ja jetzt mit meinem Klinikbericht stehen habe, noch einmal beantragen könne.

Außerdem habe ich ja jetzt einen Sozialrechtsantwalt organisiert, da ist allerdings das Problem, dass der erst nach Vorlegen eines Dokumentes tätig wird, und nicht schon im Vorfeld einer eventuellen Beantragung auf Teilhabe am Arbeitsleben, und deren möglichen Ablehnung später.

Eine neue Eingliederungsvereinbarung, ergänzt um die Punkte "Stablisierung meiner gesundheitlichen Situation" und "Beantragung der Teilhabe am Arbeitsleben (ein Träger wird in der Eingliederungsvereinbarung nicht erwähnt)" wurde mir auch gleich zum Unterschreiben - vorgelegt, was ich tat.

Meine Frage ist dahingehend, wie gehe ich jetzt weiter vor?
...

EGV = Ok mit deinen genannten Verpflichtungen.. Du klapperst die RV etc. ab und
wartest das Gutachten ab.. Zuvor etwas zu bescheiden macht ja wohl wenig Sinn
gelle ? (Es wird Dir wohl eine "sonnige" JC-Pause gegönnt sein, je nach dem, wie
flott der ÄD und RV drauf sind..)

Zitat
...
übrigens für mich deswegen sehr interessant weil es keine Umschulung ist sondern eine Möglichkeit nach 1 Jahr in den erlernten Beruf, oder einen artverwandten Beruf, zurückzukehren, und man wird wirklich toll betreut......
...

Diese 1 Jahres Dinger sind nicht so gut, ähnlich wie "Intregration" vom JC..

Du "willst" erst das Ergebnis des Gutachtung abwarten und "erst dann"
sehen, "wie ich konstruktiv weiter kommen kann" Feddisch  :)

Halte jetzt alles offen und achte, wo Du ein Autogramm gibst..

Zum Rest will ich mich nicht äußern, da es sich entweder um "Schnee von
gestern" (abgeharkt) oder "ungelegte Eier von morgen" (spekkulatives)
handelt.

Mach Dich nicht kirre, was nun so alles auf dich zukommen könnte und
durchlauf dieses "Hamsterrad" ebend noch mal, nur dieses Mal hoffentlich
zu deinen Gunsten.

"Hauptasche Arbeit" ist gesundheitsschädlich und "Faule Arbeitslose"
gibt es nicht. Siehste ja selbst, wie das JC einen auf Trap hält.

M.s.G. Tom
Lass Dich nicht verhartzen !

Kunta

.

ZitatDer Sozialpschyatrische Dienst unterliegt eigendlich dem Ärtzlichem Dienst (ÄD) und
Du schreibst "bei meiner Fallmanagerin". Daher mein Unverständniss, da SB,
Fallmanager = SB-Intensiv-Verfolgungsbetreuung an deine "privaten Geheimnisse"
nichts zu suchen hat, es sei denn Du "willigst ein". Sollte man jedoch nicht machen..

Der Sozialpsychiatrische Dienst der hiesgen Caritas ist nicht vom Jobcenter/der Arbeitsagentur sondern davon unabhängig.

Die hiesige Caritas bietet neuerdings Ämterbegleitung + Hilfe dabei an und ich nahm diese Hilfe gerne an.

Jetzt bleibt mir nur deinem guten Rat zu folgen, und den Antrag bei meinem Rentenversicherungsträger einzureichen, wenn ich alle Dokumente und Unterlagen zusammen habe.

Ist soweit geschehen, aber der Hauspsychiater soll mir noch etwas ausfüllen, dass der Rentenversicherungsträger an meine Adresse sendet - ich muss wohl abwarten bis der Brief in meiner Post ist - vom Rentenversicherungsträger - und dann zum Psychiater....

Unabhängig davon gehe ich sowieso zum Hauspsychiater, weil ich derzeit Probleme damit habe eine Psychotherapeutin/einen -therapeuten zu finden, der mir gewogen ist.

Ich habe nämlich mehrere Probleme, und auch Therapeuten haben Vorurteile (auch gegen Erwerbslose, aber bei mir kommt noch ein anderes Problem dazu) und lehnen eine weitere Behandlung meiner Person im Erstgespräch ab.

Ich verrate nur soviel beim nächsten Erstgespräch habe ich mir fest vorgenommen alle 3 Vorurteile direkt anzusprechen und ob der Therapeut hier Probleme bei einer möglichen Behandlung meinerseits sieht.

Die letzte Therapeutin übrigens, dass kann ich verraten war eine überzeugte Freundin der Leiharbeit - sie hätte viele Patienten die darüber eine Arbeit gefunden hätten.....für wie lange hat sie nicht gesagt, aber da war die bei mir schon unten durch....

Gruß
Kunta


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