Pfändung vom Freistaat Bayern

Begonnen von Mr. Pink, 10:20:24 Fr. 11.Mai 2018

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Mr. Pink

Hallo,

ich hab grad eine für mich sehr unschöne Nachricht bekommen.
Und zwar haben meine Frau und ich im Januar eine Einkommenssteuererklärung gemacht und bekamen vor ein paar Wochen die Antwort, dass wir knapp 800 Euro Steuer zurück bekommen würden.
Nun hab ich erneut ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem sie mir mitteilen, dass ich nichts zurückbekomme, da ich beim Freistaat Bayern noch 7000 Euro Unterhaltsvorschussschulden habe, weswegen der Freistaat die Steuerrückerstattung mit den Schulden aufgerechnet hat.

Auf dem Bescheid steht auch keinerlei Widerspruchsfrist oder sonstiges, nur diese Mitteilung mit dem Betreff "Aufrechnung (§ 226 Abgabenordnung".
Ich nehm mal an, dass ich da jetzt gar nichts dagegen machen kann oder?

Wernichtsweissmussallesgl

Ne, gegen sowas kann man nichts machen. Schon gar nicht wenn "Mann" sich nicht um den eigenen Nachwuchs kümmert. Für sowas kann man in NRW ins Gefängnis kommen. Was für Antworten erwartest Du?

tleary

Zitat von: Wernichtsweissmussallesgl am 00:51:41 Sa. 12.Mai 2018
Schon gar nicht wenn "Mann" sich nicht um den eigenen Nachwuchs kümmert. Für sowas kann man in NRW ins Gefängnis kommen. Was für Antworten erwartest Du?
Jedenfalls nicht diese! Du wirfst dem armen Mann vor, daß er sich "nicht um den eigenen Nachwuchs kümmert". Du beziehst das expilizit auf die finanziellen Verpflichtungen, die aus der Kindererzeugung der Staat dem Erzeuger auferlegt. Dies ist aber kein Naturgesetz. Man könnte auch den Staat zum finanziellen Unterhalt seiner hier geborenen Untertanen verpflichten. Schließlich quetscht er sie im Erwachsenenalter auch später einmal kräftig durch seine Steuern aus. Daß Mr. Pink finanziell gar nicht in der Lage ist, für seine Kinder aufzukommen (sonst hätte ihm dieser Staat keine 7.000 € fiktive Unterhaltsschulden angedichtet), scheinst du komplett auszublenden.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Mr. Pink

Zitat von: Wernichtsweissmussallesgl am 00:51:41 Sa. 12.Mai 2018
Ne, gegen sowas kann man nichts machen. Schon gar nicht wenn "Mann" sich nicht um den eigenen Nachwuchs kümmert. Für sowas kann man in NRW ins Gefängnis kommen. Was für Antworten erwartest Du?


Na, da bin ich ja froh, dass du so genau über meine Situation Bescheid zu wissen glaubst.
Ich muss dich enttäuschen, die Realität sieht da bei mir nur leider komplett anders aus, was ich auch in einem früheren Beitrag hier schonmal detailliert erklärt habe, mich aber ungern wiederhole.

Und nein, auch in NRW kann man nicht für Unterhaltsschulden ins Gefängnis kommen, die sich angehäuft haben, als man finanziell nicht in der Lage war, Unterhalt zu zahlen.

  • Chefduzen Spendenbutton