ZAF - Krampen fern halten !

Begonnen von Onkel Tom, 23:24:25 Mi. 25.Juli 2018

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Onkel Tom

Moin.

Seid den 1.7.18 mischt die neue Datenschutzverordnung der EU in unseren Threads
ordendlich a la " Ok, klingt ja gut, diese Stärkung der "informationellen Selbstbestimmung"
mit.

Nun werden Arbeitsuchende darauf heiß, a la "Wie kann ich die Neuigkeiten für
mich nutzen, die alltäglichen Belästigungen von Leiharbeitsfirmen zu reduzieren.."

Dagobert und ich bekommen anbei leider schon Fransen am Mund, andere dazu zu
motivieren, von ihren "neuen Möglichkeiten" Gebrauch zu machen..

Leider werden diese Motivationsversuche zu Abwehr von ZAF-Tamtam und damit
verbundenen Vermutungen, das das JC darauf Sanktionen verbraten könnte, nicht
nur hier wegen Angst vor Sanktionen unbewusst torpediert.

Wir fahren anhand von JC-Ängsten bislang immer wieder vor die Wand..

Nun, dieser Thread ist ein Versuch, gemeinsam Wege darin zu ertüffteln, was ein
Betroffener denn so alles wuppen muss, um diese Rekrutierungsmaschinerie in
Leiharbeit für sich zu bremsen, besser noch zum Stillstand zu bringen.

Um nun daran zu basteln setze ich voraus, das beitragende hier ihre möglichen
Ängste vor dem JC einfach mal ignorieren, da ansonsten die Kreativität auch im
Kopf massiv gestört wird..

Tenor : Gebe denen die Angst zurück, von dem Du sie erhalten hast ! :D

Diese Angstrückgabe trifft hier anbei im vollen Umpfang zu..

Die  Leihbuden bekommen Angst, das wegen Nachschubmangel Profite sinken.
Das JC hat Angst, das ihre Werkzeuge, Arbeitsuchende in Leihbuden zu pressen
unbrauchbar werden könnten..

Beide basteln bereits an Datenschutzeinverständnissen, die dies verhindern sollen
und schon im Elo-Forum erörtert werden..

Nach dem Beitrag :

Zitat von: dagobert am 21:49:14 Sa. 30.Juni 2018
Zitat von: Liasanya am 11:39:28 Mi. 27.Juni 2018Die Datenschutzvereinbarungen darf man natürlich gleich vor Ort unterschreiben, sonst wird man "angeschwärzt".
Das BDSG hat Futter für die Gegenwehr:
Zitat§ 51 Einwilligung
(1) Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten nach einer Rechtsvorschrift auf der Grundlage einer Einwilligung erfolgen kann, muss der Verantwortliche die Einwilligung der betroffenen Person nachweisen können.
(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist.
(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person ist vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis zu setzen.
(4) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung der betroffenen Person beruht. Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, müssen die Umstände der Erteilung berücksichtigt werden. Die betroffene Person ist auf den vorgesehenen Zweck der Verarbeitung hinzuweisen. Ist dies nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder verlangt die betroffene Person dies, ist sie auch über die Folgen der Verweigerung der Einwilligung zu belehren.
(5) Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, muss sich die Einwilligung ausdrücklich auf diese Daten beziehen.

könnten wir mal völlig emotionslos und sachlich ein Süppchien köcheln,
damit Erwerbslose zu diesen Thema hoffentlich nicht mehr über JC-Sanktionen
seufzen müssen.

Anbei stelle ich hier erst mal die 2 wichtigsten Projektpunkte nach Priorität auf..

1. Mittels EGV-Verhandlungen verhindern, in der Mobbörse zu landen, bzw. die
Veröffentlichung von Bewerberdaten zu verbieten.

2. Den Leihbuden Umgang mit Bewerberdaten in nur soweit zu erlauben, das
ein Vermittlungsvorschlag vom JC abgearbeitet werden kann, sprich
Datenverarbeitung nur für die "angebotene Stelle" durch zu setzen.

Ich denke, wenn die 2 Punkte durch ausgeschlafener Schritte gelöst werden
können, bin ich mir sicher, das der Grad von ZAF-Belästigungen massiv
reduziert werden kann..

Lasst uns hier daran basteln  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 23:24:25 Mi. 25.Juli 20181. Mittels EGV-Verhandlungen verhindern, in der Mobbörse zu landen, bzw. die Veröffentlichung von Bewerberdaten zu verbieten.
Ersteres dürfte mit Blick auf die §§ 35 und 40 SGB III kaum möglich sein.
Bleibt also, das Profil auf den Status "anonym intern" zu setzen.

Die Anonymisierung der Daten ist hierbei bereits vom Gesetz vorgeschrieben (§ 40 Abs. 3 SGB III).
Die Veröffentlichung von Namen und Adresse in der Jobbörse darf also nur mit ausdrücklicher Genehmigung erfolgen, andernfalls ist direkt eine Beschwerde beim Datenschutz fällig.

Zitat von: Onkel Tom am 23:24:25 Mi. 25.Juli 20182. Den Leihbuden Umgang mit Bewerberdaten in nur soweit zu erlauben, das ein Vermittlungsvorschlag vom JC abgearbeitet werden kann, sprich Datenverarbeitung nur für die "angebotene Stelle" durch zu setzen.
Das bedeutet in der Praxis, dass überhaupt nichts erlaubt werden muss.

Die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Bewerbungs- und ggf. Arbeitsverhältnisses erforderliche Datenerhebung, -verarbeitung etc. ist bereits durch § 26 BDSG erlaubt und geregelt.
Mehr braucht es nicht.

Die Petzerei von ZAF und anderen bei AfA/JC gehört da meiner Ansicht nach nicht dazu.
Wer also von einer solchen Mitteilung an das JC Kenntnis erlangt, welche über das bei VV übliche "eingestellt/nicht eingestellt" hinausgeht, sollte dies umgehend dem zuständigen Datenschützer mitteilen. Bei Privatfirmen ist das i.d.R. der Landesdatenschützer.
Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob das JC eine Sanktion versucht oder nicht.

Die im Eingangspost angehängte Datenschutzinfo existiert bereits in einer neueren Fassung.  ;)
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.html;jsessionid=F0F4AC210C498CBDD408997A9A2A3AD1.1_cid344?nn=5217204
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Zitat von: dagobert am 19:09:18 Do. 26.Juli 2018

Zitat von: Onkel Tom am 23:24:25 Mi. 25.Juli 2018

1. Mittels EGV-Verhandlungen verhindern, in der Mobbörse zu landen, bzw. die Veröffentlichung von Bewerberdaten zu verbieten.

Ersteres dürfte mit Blick auf die §§ 35 und 40 SGB III kaum möglich sein.
Bleibt also, das Profil auf den Status "anonym intern" zu setzen.

Die Anonymisierung der Daten ist hierbei bereits vom Gesetz vorgeschrieben (§ 40 Abs. 3 SGB III).
Die Veröffentlichung von Namen und Adresse in der Jobbörse darf also nur mit ausdrücklicher Genehmigung erfolgen, andernfalls ist direkt eine Beschwerde beim Datenschutz fällig.
...


Oki, da in diesen 2 Paragraphen die Vermittlungsbemühungen des JC /AfA genau geregelt ist, verständlich,
das sie den Arbeitsuchenden in das Boot ziehen und wenn anbei Leute vom Arbeitgeberservice mit Hilfe der
Mobbörse Vermittlungsvorschläge an Arbeitsuchende übermittelt, wird man diesen VV nachgehen müssen,
da bei Nichtbewerbung ohne wichtigem Grund des Arbeitsuchenden eine Sanktion gesetzlich legitimiert..

Doch lasse ich noch nicht locker..  ;)

Im § 35 und 40 SGB 3 ist nur davon die Rede, was das JC / AfA dem Arbeitsuchenden anzubieten hat.
Das der Arbeitsuchende jedoch dazu verpflichtet sei, dessen Angebote anzunehmen, habe ich darin nicht
gefunden..

Es könnte sein, das so was in den §§ drumherum zementiert sein kann und werde da noch weiter
schnuppern..

Die Mobbörse ist ja so beschaffen, das nach dem Nachweis des Gewebeschein dem AG die Türen offen
stehen, in der Mobbörse zu surfen und den Leihbuden scheint ja der Buttom "Zur Bewerbung auffordern"
der Lieblingsbuttom zu sein, der ja dann das automatisierte Vermittlungssystem im Gang setzt und der
ausgewählte Arbeitsuchende ein VV ohne RFB übermittelt bekommt..

Wenn also in der EGV der Eintrag der Bewerberdaten auf "anonym - intern" vereinbart ist, kann man sich
anbei sicher sein, das nur der Arbeitsvermittler auf das Profil zugreifen kann ?
Wenn dem so ist, dürfte der Arbeitsuchende sich zumindest schon mal weniger mit unseriösen VV und
Anwerbeversuchen von PAVs abkaspern müssen.

2010 habe ich bezüglich VV gut die Hälfte an dubiosen Bewerbungsaufforderungen bekommen..
Nachdem ich dem SB nachweisen konnte, was für Schweinefirmen sich anbei tummeln, konnte ich
SB dazu bringen, mein Profil auf "nicht öffentlich" zu setzen..

Weiter hatte ich auch böse Erfahrungen damit gemacht, das nachweislich meine persönlichen Daten und
Kontaktdaten für AGs sichtbar waren, obwohl in der EGV nur die anonymisierte Veröffentlichung vereinbart
war.

Habe dies dem Datenschutzbeauftragten gemeldet und zum Ende kam vom JC dieser Spruch
"Es handelt sich um einen bedauerlichen Einzelfall, wurde behoben und bitten um Entschuldigung"..

Ich hatte anbei gut 2 Monate damit zu tun, dubiose Anrufe von Meinungsforschungsinstituten und
Verkäufern mit der Aufforderung, mein Datensatz zu löschen, wieder los zu werden. Hatte mir alles dazu
notiert und später den SB damit bearbeitet, mein Profil weiterhin für den AG nicht sichtbar zu halten.

Meine Tel. wurde anbei auch nicht auf legalem Wege eingepflegt, da ich das immer wieder untersagt habe..

War das nervig..

Zitat von: Onkel Tom am 23:24:25 Mi. 25.Juli 2018

2. Den Leihbuden Umgang mit Bewerberdaten in nur soweit zu erlauben, das ein Vermittlungsvorschlag vom JC abgearbeitet werden kann, sprich Datenverarbeitung nur für die "angebotene Stelle" durch zu setzen.

Zitat von: dagobert am 19:09:18 Do. 26.Juli 2018

Das bedeutet in der Praxis, dass überhaupt nichts erlaubt werden muss.
...

Den 2. Part hat sich ja somit erledigt, da ja auch im Elo-Forum schon Vertiefungen stattfanden, mit dem
sich Betroffene wehren können..

Solange der Erwerbslose sich nicht auf Datenschutz-Einverständniserklärungen einlässt, ist alles gut..

Danke für die Neufassung  der DSVO und schönes sonniges WE  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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