Vorheriges einwöchiges Praktikum trotz Berufserfahrung

Begonnen von Liasanya, 08:42:56 Fr. 03.August 2018

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Liasanya

Ich wurde von heut auf morgen zu einem Vorstellungsgespräch als Schreibkraft (!) zu einer Firma eingeladen. Trotz meiner Berufserfahrung und Eignung für diesen Job, soll ich ein 1-wöchiges Praktikum absolvieren, um zu sehen, ob ich mich für die Arbeit eigne?

Nur weil man von HartzIV abhängig ist, kann man nichts und soll erstmal kostenlos arbeiten?

dagobert

Bestehe auf etwas Schriftlichem. Das kannst du auch offiziell beim AG damit begründen, dass du dich nicht dem Verdacht der Schwarzarbeit aussetzen möchtest.

Ein Praktikum dient (in erster Linie) Ausbildungszwecken.
Soll gearbeitet werden, ist das ein Abeitsverhältnis. Dann ist regulärer Lohn fällig.

Links unsortiert (da aus der SuFu rausgefischt):
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=327838.msg324402#msg324402
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28294.msg297826#msg297826 (mit Verweis auf BAG-Rechtssprechung)
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27441.msg285222#msg285222


Das Ansinnen des AG hat nciht zufällig was mit der aktuellen Urlaubssaison zu tun?  :evil:
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Liasanya

Zitat:
"Das Ansinnen des AG hat nicht zufällig was mit der aktuellen Urlaubssaison zu tun?"

Deine Vermutung mag richtig sein. Ich habe erwähnt, dass ich montags einen Termin bei meinem SB im JC hätte. Diesen Termin wollte sie nicht abwarten, da ich bereits am Montag anfangen sollte. Das Vorstellungsgespräch war am Donnerstag.


dagobert

Zitat von: Liasanya am 18:21:47 Sa. 04.August 2018
Ich habe erwähnt, dass ich montags einen Termin bei meinem SB im JC hätte. Diesen Termin wollte sie nicht abwarten, da ich bereits am Montag anfangen sollte.
Mit einem Arbeitsvertrag wär das legal machbar gewesen.
Aber dann hätte sie ja Lohn zahlen müssen, das geht ja nun wirklich nicht, wo kämen wir da hin.  ;D  :evil:
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Jo.. Anbei ginge der SB-Termin vor.. Jegliche Annahme von Praktika auf dem 1.Arbeitsmarkt
muss zuvor vom JC "genehmigt" werden. Da können AGs noch so grün-giftig reagieren und
wenn sie schon so rüber kommen, mag ich mir lieber keine Gedanken darüber machen, wie
das Arbeitsklima ausschaut..

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Bei einem seriösen Jobangebot hätte es sicherlich kein Problem bedeutet, einen Arbeitsvertrag vorzulegen.
Ein möglicher Dialog hätte hier so ausehen können:
"Ich soll ein einwöchiges Praktikum bei ihnen machen? Prima, dann machen wir doch gleich einen Praktikumsvertrag! Als Stundenlohn schlage ich XX Euro vor!"
"Was, ein unbezahltes Praktikum? Geht es ihrer Firma finanziell so schlecht, das sie keine Löhne mehr bezahlen können? Dann möchte ich von meiner Bewerbung doch lieber Abstand nehmen! Auf Wiedersehen!"

horrorexitmytoday

Super Tipps im Umgang mit dem AG, vielen Dank dafür.  :)

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