Arbeitslos geworden während Vollzeitstudium (Bafög-Alter-überschritten)

Begonnen von fellinismus, 18:46:26 Do. 20.September 2018

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fellinismus

Hallo,

nachdem ich in einem höheren Semester bin und wohl im Winter  meine Bachelor-Arbeit schreiben werde, ist der Super-Gau passiert:
Der Arbeitgeber meines Brotjobs, der mir das Amt vom Hals hielt, ist pleite. Das Dumme daran ist, dass die Ämter bei Arbeitslosen i.d.R. nur ein absolut unrealistisches Teilzeitstudium erlauben, und man zusätzlich jeden Job annehmen muss - auch wenn er das Ende des Studiums bedeutet!
Wie geht man am besten vor, wenn man das Vollzeitstudium auf jeden Fall beibehalten will?

Ps: Ich habe mich noch nicht gemeldet, weil ich erst einmal die Prüfungsphase und die schriftlichen Ausarbeitungen hinter mich bringen musste.

 

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Zitat von: fellinismus am 18:46:26 Do. 20.September 2018
...
Wie geht man am besten vor, wenn man das Vollzeitstudium auf jeden Fall beibehalten will?

Ps: Ich habe mich noch nicht gemeldet, weil ich erst einmal die Prüfungsphase und die schriftlichen Ausarbeitungen hinter mich bringen musste.
 

Daher die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt Voraussetzung zum Bezug von ALG II ist,
rechne ich auch damit, das ein SB dem Vollzeitstudium entgegenwirken wolle..

Bis zum Winter sind es ca. 4 Monate und um diese Zeit zu überbrücken, müsste mann
sich gegenüber dem JC ganz schön nackig machen und "Reibungslos" ist für das JC
ein Fremdwort. Es gibt immer was, woran sich ein SB hochzieht um den Anspruch auf
ALG II zu verschleppen.. Andersrum wird man als Frischerwerbsloser gleich mit einem
meist unsinnigen "Sofortangebot" wie z.B. unsinnigen Bewerbungsterrorkurs belästigt.
Lass Dich nicht verhartzen !

fellinismus

Hallo,

ja, das waren so ungefähr meine Befürchtungen... wobei es bei mir (10 knapp Jahre
ununterbrochen beschäftigt) eher ALG I wird. Naja, morgen mal zur Rechtsberatung,
vielleicht haben die noch einen Tip parat.

Zitat

Daher die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt Voraussetzung zum Bezug von ALG II ist,
rechne ich auch damit, das ein SB dem Vollzeitstudium entgegenwirken wolle..

Bis zum Winter sind es ca. 4 Monate und um diese Zeit zu überbrücken, müsste mann
sich gegenüber dem JC ganz schön nackig machen und "Reibungslos" ist für das JC
ein Fremdwort. Es gibt immer was, woran sich ein SB hochzieht um den Anspruch auf
ALG II zu verschleppen.. Andersrum wird man als Frischerwerbsloser gleich mit einem
meist unsinnigen "Sofortangebot" wie z.B. unsinnigen Bewerbungsterrorkurs belästigt.


fellinismus

Hallo,

das wäre natürlich gut, nur ob ich den neuen Job noch in dieser woche aus dem Ärmel schütteln kann, ist fraglich.

Zitat von: dagobert am 17:20:14 Fr. 21.September 2018
Da hilft dir nur ein neuer Job.

dagobert

Zitat von: fellinismus am 18:17:13 Mo. 24.September 2018das wäre natürlich gut, nur ob ich den neuen Job noch in dieser woche aus dem Ärmel schütteln kann, ist fraglich.
Das ist mir durchaus klar, aber eine andere Lösung für dein Problem sehe ich leider nicht.
Auch bei Alg1 kannst du das Vollzeitstudium vergessen, da du damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (siehe § 138 SGB III).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

fellinismus

Hallo,

ich habe inzwischen einen Anwalt zum Thema befragt, und er meinte, dass es mittlerweile als Einzelfallentscheidung genehmigt werden könnte allerdings sollte ich mich auch auf Widerspruch und Klage vorbereiten. Ansonsten sei das auch nur bis im Bachelorstudium möglich,
wer den Master dranhängen wollte, bekäme auf gar keinen Fall Geld vom Amt.

dagobert

Zitat von: fellinismus am 18:39:04 Do. 27.September 2018allerdings sollte ich mich auch auf Widerspruch und Klage vorbereiten.
Dabei bitte beachten:
Klagen beim Sozialgericht dauern im Schnitt etwa zwei bis drei Jahre, die sind durch Hartz IV völlig überlastet.

Ob Alg1 im SG-Eilverfahren zu erlangen ist, kann ich nicht einschätzen.
Alternative wäre ein Alg2-Antrag.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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