Wieder arbeitslos... Allgemeine Tipps?!

Begonnen von bugbrain, 09:44:44 Mo. 08.Oktober 2018

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bugbrain

Hallo zusammen,

Zu meiner Geschichte: 29 Jahre alt, seit einem Jahr krankgeschrieben (AU-Bescheinigungen von Psychiater und Hausarzt), davor drei Jahre durchgängig in einem Pflegeheim gearbeitet. Nun ist es soweit, ich bin wieder "gesund", bzw. soweit zurechtgetrimmt, das ich wieder arbeiten gehen kann, also endet meine AU am Ende der kommenden Woche. Dann beginnt der große Spaß mit dem Arbeitsamt...

Ich nehme mal an, dass ich mein Anrecht auf ALG I mit meiner Krankheit verwirkt habe, und bin auf der Suche nach empfehlenswerten Quellen zum Thema Hartz IV, da ich mich nicht unvorbereitet in die Fänge des Amtes begeben möchte. Ich erwarte natürlich keine persönliche Betreuung von euch, sondern wirklich nur Quellen, Texte, Broschüren, irgendetwas das mich Fehler vermeiden lässt und mir ein Stückchen Sicherheit gibt.

MFG Bugbrain
"Und diesmal gehe ich allein Ganz egal, wo du mich suchst Ich werde nie mehr bei dir sein."

Onkel Tom

Zunächst wäre es ganz gut, wenn Du für dich "neue Ziele" ausarbeitest.

Bemerkt ein SB, das der "Kunde" orientierungslos ist oder einfach nur Zeit
gewinnen will, lernt man schnell unsinnige Angebote bis Zuweisungen in
Sinnlosmasnahmen kennen. SBs oberstes Gebot lautet, dich aus der
Arbeitslosenstatistik raus zu hauen. Das wie ? hängt auch davon ab, welchen
SB man vor die Nase gesetzt bekommt und wie man damit umgehen kann.

Hast Du dir eine eigene Strategie ertüfftelt, wie Du wieder auf dem Arbeitsmarkt
landen könntest, dürfte dein SB damit Probleme bekommen, dein Konzept
zu wiederlegen und dir "0815" zu verabreichen.

Wie das JC so funktioniert und wie Fallen für erwerbslose so ausschauen,
kannst Du anhand von Vorlagen und Wegweiser im elo-forum.org erfahren.
Dort findest Du geballten Erfahrungsschatz auf Papier..

Quellen etc. alleine reichen meines Erachten nicht aus, um mit dem JC klar
zu kommen. Daher jeder idividuell ist und das JC damit umgehen soll, gibt
es reichlich Abweichungen und macht anbei Beratung und Ratschläge
notwendig..

Willkommen im Forum der Ausgebeuteten  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

bugbrain

Danke für die fixe Antwort und nette Begrüßung!
"Und diesmal gehe ich allein Ganz egal, wo du mich suchst Ich werde nie mehr bei dir sein."

tleary

Zitat von: bugbrain am 09:44:44 Mo. 08.Oktober 2018
Ich nehme mal an, dass ich mein Anrecht auf ALG I mit meiner Krankheit verwirkt habe [....]
Evtl. hast du sogar noch ein Anrecht auf ALG-1. Die Krankheitsphase müsste aufschiebende Wirkung haben.

Am besten einmal bei deiner Krankenkasse anrufen, wie das tatsächlich ist. Das müssten die eigentlich auch wissen.

Den telefonischen Kontakt mit der Arbeitsagentur meide ich (persönlikch) wie der Teufel das Weihwasser. - Trotz allem kann man da ja auch einmal anrufen, solange man noch kein "Kunde" ist. Es geht ja nur um eine allgemeine Auskunft, und du brauchst deinen richtigen Namen ja nicht zu nennen.


Zitat
Anspruchsvoraussetzungen für das ALG I bei Leistungsminderung
Auch bei dieser Form des Arbeitslosengeldes muss die Anspruchsvoraussetzung der Erfüllung der notwendigen Anwartschaftszeit gegeben sein, vgl. § 118 Abs. 1 Nr. 3 SGB III.
Das heißt, dass Sie in einer Rahmenfrist von zwei Jahren für mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein müssen. Diese Versicherungspflicht ist nicht nur bei einer Beschäftigung, sondern auch bei dem Bezug von Krankengeld gegeben.
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf medizinische Rehabilitationsleistungen oder Teilhabe am Arbeitsleben stellen, vgl. § 125 Abs. 2 SGB III. Stellen Sie diesen Antrag nicht binnen eines Monats nach Arbeislosmeldung, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Fristablauf bis zur Antragstellung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch nach dem Ablauf des Krankengeldes Arbeitslosengeld I beziehen. Die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung" des § 125 SGB III schließt hier eine ansonsten entstehende Lücke des sozialen Netzes zwischen ALG I und Erwerbsminderungsrente.
Quelle: http://www.helpster.de/nach-krankengeld-arbeitslosengeld-beziehen-was-sie-dabei-beachten-sollten_135796

Inwieweit das jetzt auf dich zutrifft, mußt du erfragen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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