nojc verlangt Hauptantrag mit allem pipapo statt WBA - Zeit drängt!

Begonnen von Just B U, 18:16:03 Mi. 05.Dezember 2018

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Just B U

Hallo allerseits,

ich brauche mal Hilfe in einer nojc-Sache.

Mein Bew.-Zeitraum läuft am 31.12. ab.
Wie jedes Jahr verschickt das jc dann Anfang November ein Schreiben in dem es darauf hinweist inkl. eines WBAs.
Soweit so gut.

Dieses Mal kam ein Schreiben mit einem Hauptantrag (statt eines WBAs) den ich auszufüllen hätte, da das jc auf "elektronische Akte" umstellt und daher
ich daher ALLE Daten per Hautpantrag mit allen zusätzlichen Bescheiden zu stellen und einzureichen hätte.

Ich habe darauf hin ans jc geschrieben....werde alle Schreiben hier einstellen.
Ich hatte denen eine Antwort Frist bis zum 23.11. gesetzt.
Heute haben wir den 05.12.
Mein Bew.-Zeitraum läuft am 31.12. ab....

Sollten die meinen (am 12.11. eingereichten) WBA NICHT bearbeiten bzw. bewilligen siehts im Moment ziemlich düster aus mit den Zahlungen zum Januar...

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Dank dieser *****   Idioten drängt die Zeit jetzt. Leider.    X(


Die Begründung (wie im Schreiben von der Tussi zu lesen) ist lapidar der Hinweis auf § 60 "Mitwirkungspflichten".
Sonst nichts.


P.S. Ich will diese Schreiben hier hochladen, finde aber keine Funktion dafür...  Wie geht das hier im Forum???
       Also Bilder hochladen ist mir bekannt...
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

Onkel Tom

Das JC will sich mittels Neuantrag die Zeit sparen, durch Aktendurchsuche
dein Datensatz für die E-Akte zusammen zu stellen..
Derzeit leider noch "rechtsfreier" Raum und besser Daten aus alten WBA
ins neue selber zu übertragen, statt Januar die große Flitze nach dem ALG
wuppen zu müssen..

Ist denen doch egal, ob Du Januar Knete hast oder nicht..

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

Just B U

Hallo Onkel Tom,

danke.
Ich bin so  X(   ich könnte kotz, wirklich!

Würde die Sb jetzt vor mir stehen....ich könnte für nichts garantieren....

Es ist tatsächlich wie Du schreibst - und natürlich wissen die meisten dass ohnehin schon:

Es ist den menschenverachtenden Vollstreckern im Nojob- und Sanktionscenter vollkommen egal, ob und wann man sein Geld bekommt....und wieviel....

Es geht mir auch um diese ganzen Daten die eben nicht im WBA stehen.
Und natürlich die ganzen Bescheinigungen die mit dem HA gefordert werden, wie z. B. MIetbescheinigung, die natürlich der ach- so- liebe Vermieter ausfüllen muss. Etc...
Dann wollen die z.  b. noch zusätzlich den  Mietvertrag, was soll das???





Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

BGS

Ist zwar kein "Trost",

doch ist es wohl gut, die Rechtslage exakt zu kennen.

Hier am Polarkreis rechnete ich im Herbst beim Polararbeitsamt, da man sich von D. beraten hat lassen aufgrund Mangels an eigenen Ideen und wegen der von dort indirekt exportierten "Arbeitslosigkeit" durch skandalöse Nichtbezahlung, mit einer Wartezeit ohne Kohle von sechs Wochen. Es wurden daraus zwölf. Immerneue Formulare, in einem früher formulararmem Land.

Mein "Fehler": geschah mit voller Absicht. Ich hatte nur die Unterlagen eingereicht, auf die sie wirklich Anspruch hatten. Und bestand darauf, mit persönlichen x-.fachen Vorsprachen vor Handlangers Handlangern. Bekam zuletzt Recht in vollem Umfang + Zinsen.

Nur Mut! Gib nicht auf und mach ihnen soviel "Arbeit", wie möglich. Zeugen mit bei "Vorsprachen".

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Just B U

Hallo BGS,

danke erstmal.
Und, naja, die Rechtslage ist m. E. so, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, nach der ich verpflichtet wäre, statt eines WBAs einen vollumfänglichen Hauptantrag mit allen möglichen Zusatz-Bescheinigungen etc. zu stellen.

Ich hatte der SB u. a. in meinem ersten Schreiben (12.11.) diese Frage nach der Rechtsgrundlage gestellt.
Und auch nach der Rechtsgrundlage für die evtl. Weigerung des jc meinen WBA zu bearbeiten bzw. diesen abzulehnen/mir die mir zustehenden Leistungen zu verweigern falls ich keinen vollumfänglichen Hauptantrag stelle.
Dann habe ich Sie zudem auf den §65 SGB I Abs. 1.3. hingewiesen:

Zitat"Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragssteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann."

Die Antwort (heute im Briefkasten) war:

Zitat"Sie sind nach § 60 SGBII dazu verplichtet Iher Mitw.pflicht (Angabe von Tatsachen) nachzugehen,.
In diesem Fall ist es erforderlich, im Rahmen der Umstellung auf die elektronische Akte, dass Sie einen vollständigen Leistungsantrag nebst aller erforderlichen Unterlagen einreichen.
Daher erhalten Sie im Anhang nochmals die nötigen Anlagen, mit der Bitte diese ausgefüllt wieder einzureichen."

Inklusive des vormaligen Schreibens(von Anfang Nov.) und eines Hauptantrages. In dem Schreiben gab es auch keine rechtliche Begründung oder irgendwelche besonderen dsbzgl. §§, sondern als Begründung nur die (jc-interne) Umstellung auf die elektronische Akte. Wie schon beim ersten Mal.

Ich würde ja gern die Schreiben hier einstellen aber ich habe leider keine derartige Funktion hier im Forum gefunden. Gibts da eine Hilfe?

Ich würde ja gerne weitermachen aber ich habe einfach nicht die Mittel um - und damit rechne ich fast - im Ernstfall 1, 2 oder 3 Monate ohne Zahlung zu überbrücken....
Ich traue denen zu, dass die es auf die Spitze treiben.

Du schriebst:
Zitatdoch ist es wohl gut, die Rechtslage exakt zu kennen.

Naja, außer diesem § 65 SGB I kenne ich nichts was mir evtl. als Begründung helfen könnte (was das jc, wie man sieht aber nicht groß beeindruckt)...u. a. deswegen schreibe ich ja auch hier und frage nach, ob jemand Rat und Tips dsbzgl. hat.

Vielleicht an den GF schreiben?


Bin schon drauf und dran den HA fertig zu machen.... ::)
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
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Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

Onkel Tom

Und KDU mittels Kontoauszug glaubhaft zu machen, müsste auch reichen,
da der 65 geau das auschließt, deinen Vermieter ständig mit Formularen zu
"belästigen" und dich obendrein bei ihm als ALG-Bezieher outen zu müssen.

Da könne es mit dem 65er klappen (wichtiger Grund).
;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Just B U

Hallo allerseits,

BGS schrieb:
ZitatNur Mut! Gib nicht auf und mach ihnen soviel "Arbeit", wie möglich.

Schon erledigt..... >:D

Wenn die es drauf ankommen lassen gehe ich Anfang Januar sofort zum SG.

War bei einer Rechtsberatung und es hieß, es gibt faktisch keine Rechtsgrundlage für diese Forderung des jc.
Die MÜSSEN meinen WBA bearbeiten UND bewilligen.

Mal schauen...

Danke für Euer Feedback und die Tips.

Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
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Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

Huhnsuppe

ZitatUnd natürlich die ganzen Bescheinigungen die mit dem HA gefordert werden, wie z. B. MIetbescheinigung, die natürlich der ach- so- liebe Vermieter ausfüllen muss.

Das war für mich das ABSOLUTE(!) NoGo!!!
Eben, die Sache mit dem "outen"

Das habe ich der Sachbearbeiterin auch gesagt.
Sie meinte daraufhin, dass der Mietvertrag, die letzte Mieterhöhung und die Kontoauszüge ja alles belegen würden und verzichtete letztlich auf diese unsägliche Bescheinigung.
(In etwa also so, wie Onkel Tom es schon beschrieb)

Ob das aber überall klappt, weiß ich natürlich nicht :(

"Der Tourist ist immer der andere" <Hermann Hesse>

Onkel Tom

yupp  ;) Ständig beim Vermieter antanzen, geht ja garnicht..  poo
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Just B U am 21:46:02 Mi. 05.Dezember 2018Und natürlich die ganzen Bescheinigungen die mit dem HA gefordert werden, wie z. B. MIetbescheinigung, die natürlich der ach- so- liebe Vermieter ausfüllen muss.
Muss er nicht.
Gugge ma da, im pdf auf Seite 170:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/25TB_13_14.html

Zitat von: Just B U am 01:13:13 Do. 06.Dezember 2018Ich würde ja gern die Schreiben hier einstellen aber ich habe leider keine derartige Funktion hier im Forum gefunden. Gibts da eine Hilfe?
Wie bei Bildern: Extern hochladen und hier verlinken.

Zitat von: Just B U am 01:13:13 Do. 06.Dezember 2018Ich würde ja gerne weitermachen aber ich habe einfach nicht die Mittel um - und damit rechne ich fast - im Ernstfall 1, 2 oder 3 Monate ohne Zahlung zu überbrücken....
Ich traue denen zu, dass die es auf die Spitze treiben.
Wenn du die Abgabe des WBA nachweisen kannst, käme noch ein ER-Verfahren beim SG in Betracht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Just B U

Dagobert schrieb:
ZitatWenn du die Abgabe des WBA nachweisen kannst, käme noch ein ER-Verfahren beim SG in Betracht.

Ja, falls ich bis Ende des Monats noch keinen Bescheid bzw. kein Geld auf dem Konto habe, werde ich auf jeden Fall einen Eilantrag beim SG stellen.


Ich habe übrigens vor ein paar Tagen ein vergleichsweise SEHR nettes Schreiben vom Büro der GF erhalten.   :o
Quasi eine Empfangsbestägigung und Hinweis das noch etwas Zeit benötigt wird zur Bearbeitung der Sachlage, man sich aber um eine schnelle Erledigung bemühe und mich kurzfristig über das Ergebnis informieren wird und bittet noch um etwas Geduld...

? ?  ?

Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

dagobert

Dann beantrage unter Verweis auf dieses Schreiben einen vorläufigen Beschied nach § 41a SGB II oder einen Vorschuss nach § 42 SGB I.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Isnogud

sorry, aber ich schließ mich bei Dir gleich mal an mit ner Frage: die wollen jetzt meine vollständige Rentenauskunft. Haben mich schon 2x angeschrieben, das ich Rente einreichen soll. Hab denen dann gesagt, das ich frühestens am 1.7. näxtes Jahr in Rente kann und das ich 3 Monate früher einreichen soll. Nicht 9 Monate. Dürfen die das? Berufen sich auch auf§60.
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Huhnsuppe

Ich hoffe es ist OK, wenn ich noch eine Frage zum Eingangsthread habe?
Sorry, Isnogud - Nicht böse sein :)

ZitatDieses Mal kam ein Schreiben mit einem Hauptantrag (statt eines WBAs) den ich auszufüllen hätte
und
ZitatSollten die meinen (am 12.11. eingereichten) WBA NICHT bearbeiten bzw. bewilligen...

Seit Tagen überlege ich.
Man bekommt einen Hauptantrag zugeschickt und sendet einen ausgefüllten Wiederbewilligungsantrag zurück?
Wie kommt es zu solch einer Situation?

Gibt es da Infos die nicht in diesem Thread stehen, oder habe ich etwas gravierendes überlesen?  :rolleyes:







"Der Tourist ist immer der andere" <Hermann Hesse>

Rudolf Rocker

ZitatP.S. Ich will diese Schreiben hier hochladen, finde aber keine Funktion dafür...  Wie geht das hier im Forum??? Also Bilder hochladen ist mir bekannt...
Dateien hochladen funktioniert hier irgendwie nicht so richtig. Am besten die Schreiben fotografieren oder scannen und als Bilddatei speichern und dann als Bild hochladen.

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