Bildungsgutschein VOR Arbeitslosigkeit

Begonnen von Toto, 18:54:55 Fr. 23.Januar 2004

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Toto

Hallo liebe Forenmitglieder,

Ich bin zum 31.03.03 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt bin ich auch offiziel beurlaubt. Nun würde ich mich gerne in dieser Zeit weiterbilden, um für den Arbeitsmarkt attraktiver zu sein.

VHS und andere Bildungseinrichtungen bieten auch einiges an, was mich weiterbringen würde. Gibt es eine Möglichkeit, schon vor offizieller Arbeitslosigkeit dafür einen Bildungsgutschein zu bekommen? Und welche Bedingungen muss eine Weiterbildung haben, um anerkannt zu werden?

Als Einzelhandelskaufmann würde es follgende Möglichkeiten geben:
- Ausbildereignungsprüfung
- Englischauffrischung
- Buchhaltung
- 10-Finger-Tastaturschreiben

In Stellenangeboten werden diese Kenntnisse auch gefordert, also ist es nicht aus der Luft gegriffen.

Danke im Vorraus

Toto

Toto

Hallo Leute,

so, war gerade beim Arbeitsamt und da sagt mir dieser Berater doch, daß ich erst bei einem konkretem Arbeitsvertrag mit dem Verweis auf die Weiterbildung einen Bildungsgutschein bekommen kann.

In der Praxis sieht das dann so aus: "Lieber zukünftiger AG, ich kann zwar die von dir gewünschte Tätigkeit noch nicht ausführen, aber wenn Du mir nen Vertrag gibts, ist die Agentur für Arbeit vielleicht bereit, mir die Tätigkeit beibringen zu lassen." Also, ich denke, daß dies die Jobchancen eher schlechter aussehen läßt!

Ich bekomme die Weiterbildung aber wohl bezahlt, wenn ich arbeitslos bin, oder wie  :?:  Ich verstehe beim besten Willen nicht, daß Fähigkeiten, die ne ganze Menge Arbeitgeber in Ihren Stellenangeboten fordern, nicht vermittlungswürdig sind! Dazu gehören im übrigen auch Sprachen, wie ich eben erfahren habe. Dies gehört zum Allgemeinwissen!? Ich wohne 10km von der niederländischen Grenze entfernt, Jobs mit NL-Spachkenntnissen sind im Grenzgebiet auch vorhanden... aber es wird nicht gefördert...

Und ich habe gelernt, daß die Schulungen, die in KURS stehen, nicht alle von der AA bezahlt werden :!:  Volkshochschulkurse, die teilweise die selben Inhalte vermittelm und eh von der IHK geprüft werden, werden nicht bezahlt. Teurere von privaten Bildungseinrichtungen aber wohl?
So werden die Euros durch den Kamin geblasen!!! Und wofür gibt es dann das KURS-Verzeichnis? Ich jedenfalls kann mir keinen Ausbilderschein für 500,- € privat leisten....

Tja... muss ich halt warten, bis ich arbeitslos bin, um was dazu zu lernen zu dürfen...

Grüße - Toto

PS: Der Link zum Bildungsgutschein ist jetzt
https://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&docId=4900&contentSuche=y&keyword=bildungsgutschein.pdf

milo

ZitatOriginal von Toto


In der Praxis sieht das dann so aus: "Lieber zukünftiger AG, ich kann zwar die von dir gewünschte Tätigkeit noch nicht ausführen, aber wenn Du mir nen Vertrag gibts, ist die Agentur für Arbeit vielleicht bereit, mir die Tätigkeit beibringen zu lassen." Also, ich denke, daß dies die Jobchancen eher schlechter aussehen läßt!

Hallo Toto !

richtig erkannt: diese Argumentation kannst du dir sparen und die Kosten für eine derartige Bewerbung auch. Da lässt sich aufgrund der Arbeitsmarktsituation kein Arbeigeber darauf ein. Genau so wie die bürokratischen Hürden für Zuschüsse etc. dermassen bescheuert und umständliich sind, dass du damit keinen hinter dem Ofen hervorlocken kannst.

Kein Arbeitgeber hat Lust 3-4 Monate auf die "gnädige" Entscheidung der AA zu warten, geschweige denn dir einen Arbeitsvertrag in die Hand zu drücken bevor man die erforderlichen Kenntnisse hat ...

Dieses System ist schlicht und ergreifend "zum Kübeln" ...

Liebe Grüße, Milo

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