Anspruch???

Begonnen von Sonne, 14:43:24 Di. 03.Februar 2004

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Sonne

Ich bin seit 6 Monaten arbeitslos. Wenn ich jetzt wieder einen Job annehme, wie lange darf ich dann dort befristet arbeiten, um Anspruch auf mein altes Arbeitslosengeld zu haben, ohne neu berechnet zu werden?

Basti

Soweit wie ich weiss ( sie machen es zumindest bei mir so ) werden auch schon z.b. 4 Wochen neu berechnet.
Ich würde mir das sehr sehr gut überlegen ob du das machst ( auf keinen Fall einen Job annehmen der kürzer geht wie 3 Monate! ), ich habe beim letzten Mal auch 4 Wochen zur Aushilfe gearbeitet und dann geschlagene 3 Monate auf die Neuerteilung des Arbeitslosengeldes warten müssen weil die "total überlastet" waren bei uns in München. Wenn ich nach 2 Monaten nicht jeden zweiten Tag bei denen persönlich angetanzt wäre und Druck gemacht hätte ( von Bitten über Flehen bis zu cholerischer Entgleisung hab ich nichts unversucht gelassen ) hätte ich wahrscheinlich nach 4 Monaten noch kein Geld gesehen.
Im Fazit zahlst du bei Jobs die unter 1/4 Jahr dauern nur drauf, sonst gar nix.

PS. Der absolute Reisser ( Ein Kumpel von mir war bei dem Gespräch dabei und hat es auch gehört, habs mir nicht eingebildet :-)
Die Sachbearbeiterin sagte als ich meinte das man fürs Arbeiten auch noch bestraft wird wortlaut: "Sowas macht man ja auch nicht mit solchen Jobs!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Alles klar???

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