Informationsfreiheitsgesetz

Begonnen von Regenwurm, 12:00:55 Mi. 28.Dezember 2005

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Regenwurm

mal 'ne positive meldung....

Informationsfreiheitsgesetz: Jeder Bürger erhält unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden - ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen.
 Damit können sich Behörden zur Abwehr von Anfragen nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen.

Gesetz gilt ab 1.Jan.2006

was es ist findet mensch hier:
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Kater

ZitatDienstag 3. Januar 2006, 12:54 Uhr
Informationen von Bundesbehörden kosten bis zu 500 Euro

Berlin (dpa) - Bürger müssen bis zu 500 Euro für einige der Informationen von Bundesbehörden zahlen, die ihnen mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz zustehen. Andere Informationen würden kostenlos oder gegen eine geringere Gebühr von 15 Euro an erteilt, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin mit. Eine entsprechende Verordnung des Ministeriums werde «in Bälde» fertig gestellt und trete nach Veröffentlichung im nächsten Bundesgesetzblatt in Kraft.

http://de.news.yahoo.com/03012006/3/informationen-bundesbehoerden-kosten-500-euro.html

Kater

ZitatFreie Infos für freie Bürger
Behördenakten im Internet
Von Rainer Kellers

Wer den Behörden auf die Finger schauen will, kann das dank des Informationsfreiheitsgesetzes tun. Oft jedoch kostet die Akteneinsicht viel Geld. Seit Mittwoch (08.03.06) sammelt ein Internetportal deshalb bereits eingesehene Amtsdokumente.

Um welche Dokumente geht es? Prinzipiell um alle nicht geheimen Behördenakten auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene. Ein Beispiel: Die Stadt Dortmund führt in einem Kindergarten eine Brandschutzprüfung durch. Obwohl es für die Eltern höchst interessant wäre, die Ergebnisse zu kennen, teilt die Stadt diese nicht mit. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz können die Bürger die Stadt zwingen, Einsicht in die Papiere zu gestatten. In NRW haben die Bürger dieses Recht schon seit 2002. Seit Anfang dieses Jahres gilt es auch auf Bundesebene.

Im Extremfall 1.000 Euro
Die Akteneinsicht kann jedoch im Einzelfall teuer werden. Nach Auskunft des NRW-Innenministeriums kostet die Weitergabe von Akten im Extremfall bis zu 1.000 Euro. Und zwar dann, wenn der Aufwand, den das Amt treiben muss, "außerordentlich" ist, sagt Ministeriums-Sprecherin Dagmar Pelzer. Beispielsweise bei einer umfangreichen Akte mit Dutzenden von Ordnern, in denen Textstellen geschwärzt werden müssten. Im Normalfall koste die Akteneinsicht nur zwischen zehn und 50 Euro. Bei nur wenigen Seiten Text könne das Amt auch lediglich Kopierkosten in Rechnung stellen.

Behördenakten stehen nun auch im Internet
Wem das noch zu viel ist, der kann seit Mittwoch (08.03.06) auf die neue Internetseite des Chaos Computer Clubs und des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) schauen. Dort nämlich stellen Bürger, die Akten bereits angefordert haben, Kopien davon der Allgemeinheit zur Verfügung. "Die zum Teil hohen Gebühren schrecken die Menschen davon ab, Akten anzufordern", sagt Axel Rüweler vom FoeBuD. Das widerspreche dem Gesetz und deshalb sei die Seite eingerichtet worden. Die auf der Seite eingestellten Dokumente kann jeder kostenlos herunterladen. Wer selbst Akten zur Verfügung stellen möchte, kann diese per E-Mail, Post oder Fax einschicken. Die Organisatoren prüfen dann, ob es sich wirklich um Akten handelt und stellen die Daten online.

"Anwälte haben grünes Licht gegeben"
Die beiden Vereine haben nach eigener Aussage juristisch prüfen lassen, ob sie die Akten im Internet veröffentlichen dürfen. "Mehrere Anwälte haben uns grünes Licht gegeben", sagt Rüweler. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte auf Anfrage von wdr.de, dass grundsätzlich nichts gegen ein solches Internetportal spreche. Ob aber wirklich alle Informationen von Behörden dort veröffentlicht werden dürften, müsse im Einzelfall geprüft werden.

Rüweler jedenfalls ist zuversichtlich, dass das Portal zu einer umfassenden Informationsquelle wird. Der Bürger soll den Behörden auf die Finger schauen können. Bei der Brandschutzprüfung im Kindergarten wie beim Mautvertrag des Bundes mit Toll Collect.

http://www.wdr.de/themen/politik/recht/informationsfreihet/060308.jhtml?rubrikenstyle=politik

Efeu

ZitatInformationsfreiheit ist Bürgerrecht, auch in Baden-Württemberg

Gemeinsam mit Mehr Demokratie e.V. haben wir 2013 für die Einführung bundesweiter Volksentscheide gekämpft. Unsere Partner setzen ihre Arbeit jetzt auf Länderebene fort. Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen, könnte Sie die neue Aktion von Mehr Demokratie für ein Informationsfreiheitsgesetz interessieren. Aber lesen Sie doch selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Kolb, Campact Vorstand

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ZitatDas Hamburger Transparenzgesetz ist bundesweit Vorbild.
Auch ein Bündnis im Flächenland NRW will ein Transparenzgesetz.
BW könnte sich leicht am schon ausgearbeiteten Gesetzentwurf orientieren.

Liebe Campact-Aktive in Baden-Württemberg,

in 11 von 16 Bundesländern ist es längst Alltag: Bürger/innen holen sich dank Informationsfreiheitsgesetzen von ihren Verwaltungen die Informationen, die sie brauchen. Hamburg veröffentlicht sogar von sich aus fast alle relevanten Angaben in einem Online-Register. Dort finden sich interne Gutachten ebenso wie Verträge mit Firmen, die öffentliche Dienstleistungen gegen Steuergeld erbringen und noch vieles mehr.

Nun arbeitet auch die grün-rote Landesregierung in Stuttgart an einem Informationsfreiheitsgesetz. Anders als die Hamburger/innen sollen Menschen aus Baden-Württemberg aber künftig umständlich nachfragen müssen, bevor sie Informationen bekommen. Das wollen wir gemeinsam mit Ihnen ändern.

Die Zeit ist günstig: Schon in den nächsten Tagen treffen die Regierungsparteien auf ihren Klausurtagungen die entscheidenden Absprachen. Sobald wir 5000 Unterschriften zusammen haben, wollen wir unseren Appell Innenminister Reinhold Gall öffentlich übergeben. So machen wir direkt und über die Medien Druck. Bitte unterzeichnen Sie jetzt den Appell von Mehr Demokratie e.V.:

Hier klicken und den Mehr-Demokratie-Appell unterzeichnen...
http://www.mehr-demokratie.de/aufruf-informationsfreiheit-bw.html

Das Recht auf Information ist ein zentrales Bürgerrecht und unverzichtbar für eine Demokratie, an der Bürger/innen sich aktiv beteiligen. Daher brauchen wir ein grundlegendes Umdenken – den Bürger/innen Informationen zur Verfügung zu stellen, muss selbstverständlich werden.

Wir fordern: Die Bürger/innen sollen die Informationen kostenfrei erhalten, so dass jeder und jedem der Zugriff möglich ist. Wichtig ist zudem, dass eine so genannte ,,Abwägungsklausel" ins Gesetz aufgenommen wird: Angaben, die sonst als Betriebsgeheimnisse deklariert würden, können dann veröffentlicht werden, wenn ein maßgebliches öffentliches Interesse besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Büttner und Sarah Händel
Mehr Demokratie e.V., Landesvorstand Baden-Württemberg

PS: Wir brauchen ein weitgehendes Informationsfreiheitsgesetz, damit wir Bürger/innen uns einmischen können: Ohne ehrliche Information ist keine Bürgerbeteiligung möglich! Bitte unterzeichnen Sie jetzt unseren Aufruf:

http://www.mehr-demokratie.de/aufruf-informationsfreiheit-bw.html

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