Die neue Arbeitslosenversicherung (Teil 3)

Begonnen von Kater, 13:49:47 Do. 26.Januar 2006

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Kater

ZitatDie neue Arbeitslosenversicherung (Teil 3)
Abgesichert um Angehörige kümmern
 
Ab 1. Februar können sich rund fünf Millionen Selbstständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer mit Auslandsbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern – und so bis zu 1364 Euro monatliches Arbeitslosengeld I erhalten. Darüber hinaus stehen einige andere Änderungen an, die wir im Rahmen einer Serie erläutern.
,,Arbeiten und gleichzeitig meine Mutter pflegen – das haut nicht hin". Das stellte die 53 Jahre alte Monika Schneider vor einem halben Jahr fest und gab ihren Sekretärinnen-Job auf, um sich ganz um ihre an Alzheimer erkrankte Mutter zu kümmern. Da ihr Mann recht gut verdient, sind die finanziellen Einbußen zu verschmerzen. Wenn ihre Mutter später doch ins Heim umziehen muss, hofft Frau Schneider, wieder bei ihrem bisherigen Arbeitgeber unterzukommen. Und wenn nicht?

Für diesen Fall gibt es ab dem 1. Februar 2006 die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Dann können sich auch pflegende Angehörige freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Diese neue Versicherung kommt für diejenigen in Frage, die wegen der Betreuung eines anerkannt pflegebedürftigen Angehörigen ein Arbeitsverhältnis entweder aufgegeben haben oder nur einen versicherungsfreien Minijob ausüben. Und wenn man in den letzten 24 Monaten mehr als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Das gleiche gilt für diejenigen, die unmittelbar vor Beginn der Pflege Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen kostet in den alten Bundesländern monatlich 15,93 Euro und in den neuen Ländern 13,42 Euro. Diese Beträge müssen Pflegepersonen aus eigener Tasche bezahlen. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben pflegende Angehörige nach mindestens zwölf Monaten Beitragszahlung – falls sie dann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.

Wie viel Unterstützung man bekommt, hängt von der Qualifikationsgruppe ab, die für die Tätigkeiten gilt, in die man nach der Pflegezeit vermittelt werden kann. Frau Schneider würde als Sekretärin in die Gruppe III (Tätigkeiten mit Lehr-Ausbildung) eingestuft. Nach derzeitigen Werten (Steuerklasse IV, kinderlos, alte Bundesländer) würde sie ein Arbeitslosengeld in Höhe von 762,90 Euro pro Monat erhalte.

Wer wie Monika Schneider bereits vor dem 1. Februar 2006 einen Angehörigen gepflegt hat, kann sich noch bis Ende 2006 für die freiwillige Versicherung entscheiden. Als beitragspflichtig gilt die Pflegezeit allerdings erst ab dem Tag der Antragstellung. Diejenigen, die künftig neu mit der Pflege eines Angehörigen beginnen, müssen sich aber im ersten Pflegemonat entscheiden. Wer beispielsweise im März 2006 mit der Pflege eines Angehörigen beginnt, kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur noch bis Ende März beantragen.

Die neue Versicherung können nur ehemals Erwerbstätige abschließen, die anerkannt pflegebedürftige Angehörige versorgen. Hierfür bedarf es einer Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Weiterhin muss die wöchentliche Pflege mindestens 14 Stunden in Anspruch nehmen. Ob das der Fall ist, entscheidet ebenfalls der MDK.

Die 14-Stunden-Grenze ist künftig doppelt wichtig: Sie ist nicht nur für die Arbeitslosen-, sondern auch für die Rentenversicherung entscheidend. Wenn diese Mindeststundenzahl erreicht oder überschritten wird, gilt die Zeit der Pflege auch bei der Rente. Die Pflegekasse übernimmt dann Beiträge für die Rentenversicherung – in diesem Fall ohne Eigenzahlungen der Pflegepersonen.

http://www.echo-online.de/5/detail.php3?id=346119&search_text=Arbeitslosenversicherung

counselor

ZitatPläne zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung

Berlin (kobinet) Als wichtigen Schritt, die Arbeitslosenversicherung wieder funktionsfähig zu machen und den heutigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Reformpläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Durch die angekündigte Verlängerung der Rahmenfrist sowie die Absenkung der Mindestversicherungszeit würden insbesondere Beschäftigte an den prekären Rändern des Arbeitsmarkts vor dem sofortigen Sturz in Hartz IV bewahrt. Neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung sei jedoch eine grundlegende Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitssuchende notwendig.

Quelle: https://kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/38153/Pl%C3%A4ne-zur-St%C3%A4rkung-der-Arbeitslosenversicherung.htm
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

tleary

Tja, nur kommt diese Regelung für jene zu spät, die schon längst in Hartz-IV sind. - Man merkt, die Herrschenden haben momentan ganz schön schiss, daß ihnen mögliche soziale Unruhen der Neu-Arbeitslosen (bisherige "Mittelklasse"?) um die Ohren fliegen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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