Zeitgeschichte: Bund Nationaler Studenten

Begonnen von Kuddel, 09:51:59 Fr. 19.Juli 2019

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Kuddel

Zitat1959: Rechts blind

Der extremistische Bund Nationaler Studenten prügelt einen Kritiker aus dem RCDS krankenhausreif. Für die Täter zahlt sich aus, dass weiterhin NS-Richter im Amt sind


Dass die Gefahren von rechts häufig für politische Zwecke instrumentalisiert und noch häufiger verharmlost werden, ist ein durchgängiger Zug in der (west-)deutschen Geschichte nach 1945. Exemplarisch dafür ist der Umgang mit dem 1956 gegründeten Bund Nationaler Studenten (BNS). Das Gründungsdatum – der 17. Juni – wurde zum ,,Tag des Aufstands gegen die Besatzungsmächte" erklärt und bildete einen Teil des Programms der Organisation für ,,nationalgesinnte Studenten". Zu den Gründern gehörten die späteren NPD-Funktionäre Martin Mußgnug und Peter Dehoust sowie Verleger rechtsradikaler Schriften wie Herbert Böhme, bis 1945 Leiter der Fachschaft Lyrik der Reichsschrifttumskammer, oder Helmut Sündermann, einst Stellvertreter des Reichspressechefs. ,,Die Rückgewinnung deutschen Heimatbodens" gehörte ebenso zum Programm des rechtsradikalen Verbandes wie der Kampf gegen ,,Egoismus und Verantwortungslosigkeit" wie ,,die Überfremdung unserer Kultur durch wesensfremde Einflüsse". Der BNS war an fast allen Hochschulen vertreten und hatte gut 6.000 Mitglieder. Er verstand sich als ,,Vortrupp der kommenden großen nationalen Oppositionspartei", der ,,Systemparteien" und ,,Funktionärswirtschaft" den Kampf ansagte.

Der bis in die Terminologie mit der nationalsozialistischen Ideologie identische Jargon des BNS erzürnte den Heidelberger Medizinstudenten Bernhard Schöning, der zugleich Vorsitzender des 1951 gegründeten Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) war. Unter dem Titel Man trägt wieder Braunhemd kritisierte er 1959 in der Mai-Nummer des Forum academicum den BNS frontal und energisch. Unter Berufung auf Artikel 9, Abs. 2 des Grundgesetzes, das Vereinigungen mit Verbot bedroht, die sich gegen ,,die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung" richten, plädierte Schöning für ein sofortiges Verbot der rechtsradikalen Hasardeure. Dabei sparte er nicht mit polemischen Worten gegen ,,eine Clique idealistisch verbrämter Mediokrität, die mit dem After philosophiert" und sah im BNS ,,eine Verschwörung der Niedertracht". Es handele sich ,,um eine Bande unverbesserlicher Kanaillen, die als Demokraten getarnt, gegen die Verfassung Sturm laufen". Tatsächlich seien es ,,Faschisten mit einem Feigenblatt" und ,,Feiglinge, die nicht zum ,Führer' stehen, wie sie es gelobten, als es ihnen gut ging".

Ein Jurastudent klagte und erwirkte beim Amtsgericht Heidelberg eine einstweilige Verfügung, die den Herausgebern des Forum academicum den Vertrieb der Mai-Nummer untersagte. Da sich die Verfügung nur gegen den Vertrieb der Zeitschrift durch die Herausgeber richtete, verschaffte sich Schöning umgehend die 800 Restexemplare und verteilte sie in der Heidelberger Mensa. Es kam zwischen rechtsradikalen und christlich-demokratischen Studenten zu einer Schlägerei, bei der Bernhard Schöning schwer verletzt wurde und in die chirurgische Klinik eingelieferte werden musste.

Der RCDS ließ sich von der Schlägerbande nicht beeindrucken und brachte am 28. Juli 1959, elf Tage nach der Schlägerei, einen Sonderdruck des Artikels Man trägt wieder Braunhemd heraus, der an fast allen deutschen Hochschulen verteilt wurde. Peter Dehoust, damals Jurastudent und später Chefideologe der NPD, verteidigte den BNS-Schlägertrupp mit dem juristisch unhaltbaren Hinweis, man habe sich in ,,Notwehr" gegen provokative Verbalattacken befunden.

Der AStA der Universität Heidelberg machte sich nun bemerkbar und legte Widerspruch ein gegen die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts. Damit begann der eigentliche Skandal, der juristische nämlich, der ein Schlaglicht auf die Zustände in der deutschen Justiz im bigotten Adenauer-Staat warf. Das Gericht lehnte den Einspruch des AStA am 23.Oktober 1959 mit einer Begründung ab, die bestens geeignet war, die Herkunft der Richter aus der Nazijustiz zu offenbaren. Die gewiss nicht von Polemik freie Kritik des Autors Schöning qualifizierten die Juristen als ,,Formalbeleidigungen" ab, mit denen ,,die Ehre" von BNS-Mitgliedern angegriffen würde. Das Gericht bezog sich dabei auf ,,Anstand und Sitte", die es gebieten würden, ,,bestimmte Grenzen zu wahren". Statt einer konsistenten Begründung schob das Gericht nur die Versicherung vor: ,,Verwilderung der Sitten kann nicht geduldet werden und wird auch von der Rechtsprechung der Gerichte nicht geduldet. Denn das Gebot der Wahrung von Sitte und Anstand entfällt auch dann grundsätzlich nicht, wenn Gegner Gedankengut vertreten, das für das menschliche Zusammenleben nicht tragbar erscheint."

Und als ob das nicht schon abenteuerlich genug war, lehnte es das Gericht auch noch explizit ab, ,,die Frage zu prüfen", ob der BNS in seiner Programmatik und seinen Schriften nicht doch verfassungs- und völkerrechtswidrige sowie ,,verbrecherische Ideen" vertrete, wofür Schöning in seinem Artikel zahlreiche Hinweise gab. Der Autor hatte detailliert das demagogische Schwadronieren der Rechtsradikalen belegt. Insbesondere wies er auf ,,die Mystifizierung der Grundbegriffe Nation und Volk" hin: ,,Man spricht von Volk und meint Rasse. Man spricht von Wiedervereinigung und meint Großdeutschland."

Zwar wurde der BNS 1960 zunächst in Westberlin und 1961 bundesweit verboten, aber die historische Forschung zeigt, dass die Organisation tatsächlich das war, was sie zu sein beanspruchte, nämlich der ,,Vortrupp der kommenden nationalen Oppositionspartei". Die Neue Rechte insgesamt wie das Führungspersonal der 1964 gegründeten NPD und deren programmatischer Kern haben ihre Wurzeln nicht zuletzt im BNS, wie etwa die Studie von Margret Feit Die Neue Rechte in der Bundesrepublik (1987) und das Handbuch Deutscher Rechtsextremismus (1996) von Jens Mecklenburg belegen.

Vor allem aber ist der Umgang der bundesdeutschen Justiz mit den rechtsradikalen Heidelberger Schlägern ein Musterbeispiel für die Kontinuität des Justizpersonals zwischen nationalsozialistischer Diktatur und der frühen BRD. Die Schläger erwartete nicht einmal eine Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung – immerhin ein Offizialdelikt, das also nicht unter Ermessensentscheidungen fällt. Wie schon während der Weimarer Republik blieb die Justiz auch in der BRD für lange Zeit auf dem rechten Auge blind, wie es der Göttinger Strafrechtler Kai Ambos kürzlich in seiner Arbeit Nationalsozialistisches Strafrecht. Kontinuität und Radikalisierung schrieb.

Die bundesdeutsche Justiz verharmloste den Rechtsradikalismus und das Weiterleben nationalsozialistischer Einstellungen und Mentalitäten von Anfang an, systematisch und gedeckt vom Justizministerium, was Manfred Görtemaker und Christoph Safferling in ihrer großen Studie Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit (2016) hieb- und stichfest nachweisen. Für die Heidelberger Richter und Staatsanwälte galt als ,,herrschende Meinung", was in Bonn vorgedacht wurde: völlige Ignoranz gegenüber den juristischen Standards und der Praxis der Rechtsprechung des International Military Tribunal von Nürnberg (IMT).

Das begann mit dem völligen Ausblenden des Nürnberger Juristenprozesses (Februar bis Dezember 1947) durch die bundesdeutsche Justiz ab 1949. Der Urteilstext des Verfahrens wurde erst 1996 vollständig veröffentlicht. Einen Höhepunkt dieser Praxis markierte der Christdemokrat Heinrich Hellwege (1908-1991), von 1949 bis 1955 Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates. Er hielt die Durchleuchtung der Vergangenheit des Justizpersonals 1950 für ,,verfassungswidrig", ohne dass dies in der westdeutschen Öffentlichkeit Aufsehen erregt oder gar zu persönlichen Konsequenzen geführt hätte. Was die Zustände in der Justiz der frühen Bundesrepublik betraf, lebte man damals bereits im ,,Land der unbegrenzten Zumutbarkeiten" (Ulrich Sonnemann 1963), wie das der Umgang der Justizbehörden mit dem Vorfall an der Heidelberger Universität verdeutlicht hat.
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/1959-rechts-blind

Es erinnert daran, daß es in Deutschland nie eine echte Entnazifizierung gab. Die braunen Wurzeln und die rechten Seilschaften wirken noch heute.

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