1.Besuch auf dem Arbeitsamt

Begonnen von superwillm, 14:00:36 So. 12.März 2006

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superwillm

Hallo,
morgen gehts zum Arbeitsamt, Arbeitslos melden ab 1.4.

Wie läuft der 1.Besuch ab? Muß man gleich rede und Antwort stehen oder erstmal nur die Anträge abholen und dann Termin machen etc?

Wie sind eure Erfahrungen?

Finde auf der Seite der Arbeitsagentur leider nichts darüber.

Mats

Erstmal alles Gute, aber das "erste Mal" ist nicht so schlimm. Eher Zeit- als Vernehmungsstreß.

Es findet nach dem Arbeitslosmelden/Formularabholen meist ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler statt, der/die dann meistens sagt, dass sie auch nichts haben und du dich selbst bemühen musst.

Wenn du nicht von der AA genervt werden willst (naja, da gibt´s als Stellenvorschlag sowieso fast nichts), bei o.a. Gespräch mit dem Arb.vermittler nicht zu hoch stapeln. Da gibt es nämlich eine Liste, die er/sie dir in die Hand drückt und du meist vor ihren/seinen Augen anstreichst, was du so kannst.

Meist gibt´s noch eine Broschüre dazu.

Wenn´s geht, Zeugen mitnehmen.

superwillm

Hallo,
warum Zeugen mitnehmen?

Mats

- Sie können dich schlechter einschüchtern.

- 4 Ohren hören mehr als 2 Ohren.

- Also, nur ein Tipp. Musst du ja auch nicht. Aber ich habe es eben auch öfters gesehen, dass Paare gemeinsam zum SA gehen. Erstmal ist es nicht verboten und du siehst trotzdem nicht aus, als wenn du nicht in der Lage dazu wärst, weil es um deine Rechte geht!!! Dann wollen sie dich so schnell wie möglich wieder rauskriegen. Kein Arbeitsloser ist lästiger als einer, der wenigstens weiß, wie er sich wehren kann.

- Als Arbeitsloser kann man sich ein schlechtes Gedächtnis nicht leisten.

- Für spätere Termine ist das auf jeden Fall wichtig (Arb.vermittler können ein ziemlich schlechtes Gedächtnis haben). Da gab´s hier im Forum schon ziemlich lange Threads über für und wieder.

Mats

Ach ja, superwillm, alles Gute noch. Ist echt schneller vorbei als du denkst.

superwillm

Hallo,

naja, einschüchtern kann man mich sowieso schlecht.

Ich will mich eeh selbstständig machen, das geht nur halt nicht von heute auf morgen...

Kuddel

ZitatOriginal von superwillm

Ich will mich eeh selbstständig machen, das geht nur halt nicht von heute auf morgen...

Viele versuchen das, nur um dem Streß mit der ARGE zu entgehen.
Ich kenne nur wenige, bei denen das o.k. zu sein scheint.
Man ist dann nicht "selbstständig" im Sinne von sein eigener Herr. Oftmals Angst die Auftraggeber bleiben aus. Da kenn ich Leute, die als Resultat Magenbeschwerden und Schlafstörungen haben. Und einige enden mit nem Berg Schulden.

superwillm

Naja,
einfach "selbstständig" sein geht nicht, ist klar.

Aber ich habe den Buisness-Plan hier schon fast liegen, das Konzept steht, viel Kapital wird nicht benötigt, so ist dann das Problem?

brettermeier

ZitatOriginal von superwillm
Naja,
einfach "selbstständig" sein geht nicht, ist klar.

Aber ich habe den Buisness-Plan hier schon fast liegen, das Konzept steht, viel Kapital wird nicht benötigt, so ist dann das Problem?

Lass den Business-Plan auf jeden Fall prüfen (Steuerberater oder sonstige Fachleute), auch mit wenig anfänglich investiertem Kapital kannst Du als Selbständiger recht schnell viele Schulden anhäufen, wenn das nicht so läuft, wie geplant...

superwillm

ZitatOriginal von Mats
Erstmal alles Gute, aber das "erste Mal" ist nicht so schlimm. Eher Zeit- als Vernehmungsstreß.

Es findet nach dem Arbeitslosmelden/Formularabholen meist ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler statt, der/die dann meistens sagt, dass sie auch nichts haben und du dich selbst bemühen musst.

Wenn du nicht von der AA genervt werden willst (naja, da gibt´s als Stellenvorschlag sowieso fast nichts), bei o.a. Gespräch mit dem Arb.vermittler nicht zu hoch stapeln. Da gibt es nämlich eine Liste, die er/sie dir in die Hand drückt und du meist vor ihren/seinen Augen anstreichst, was du so kannst.

Meist gibt´s noch eine Broschüre dazu.

Wenn´s geht, Zeugen mitnehmen.

Hey, war vorgestern da. Ging relativ fix, habe sonen Fragebogen mitbekommen, der nennt sich "Arbeitspaket zur Vorbereitung des Vermittlungsgespächs - Teil 2 ".
Grins, wieso Teil 2.

Da soll manhalt eintragen, was man kann. (Oder was man nciht kann...) Oder auch als persönliche Zielfestlegung: "Ich überlege, mich selbstständig zu machen...
Das werde ich dann mal ankreuzen.

Powerlusche

Wenn man zum Amt geht sollte man neben seine normal benötigten Unterlagen ein paar leere zettel,einen Kuli und Lesematerial für mehrere stunden Dabei haben, dann ist das warten halb so langweilig.
Wer Peanuts bezahlt muss Affen einstellen.

Regulator

Grundsätzlich gilt: Wer zum AA geht, hat eine Vorladung... alle anderen haben selber Schuld!

Jetzt mal meine Standardpredigt:

1. immer alles schriftlich!

2. möglichst NICHT zum AA rennen (alles mündliche vergessen die eh, wenn es um Rechte des Arbeitslosen geht)!

3. Rechte & Pflichten soweit wie möglich NICHT mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen (Der wird sich eh nur das Beste für das AA heraussuchen). Es gibt ja auch das Internet als Info-Quelle!

4. Bei Arbeitslosigkeit gleich einen Antrag auf Vorschusszahlung stellen:

SGB 1, § 42 Abs. 1:

Vorschüsse

Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags

(D.h. der Anspruch muss innerhalb eines Kalendermonats berechnet werden, um die Höhe des Vorschusses festzulegen... ist aber die berechnete Höhe bekannt, muss die Auszahlung erfolgen! Last Euch nicht für Überbrückungsgeld zum Sozialamt schicken!
Denn: Die Arbeitsagentur ist der Kostenträger für ALG, das Sozialamt ist hierbei in einer subsidiaren (untergeordneten) Rolle und nur für unklare Fälle zuständig, was sich aber mit der Berechnung des ALG erledigt hat, da für ALG NUR das AA zuständig ist!)

5. Einen Terminkalender für Fristen anlegen (Da gibt es eine ganze Menge Formfallen, die das AA für Unwissende auslegt!)

6. Bei Formularen und Anträgen, die vom Sachbearbeiter ausgehändigt/abgefordert werden, gnadenlos dem SB Löcher in den Bauch fragen und ggf. schriftliche Erklärungen fordern (Angabe der gesetzlichen Regelungen!) Notfalls, bei "bürgerresistenden SB´s" den Hinweis auf  § 25 VwVfG geben... das hilft manchmal schon Wunder  ;)

So sollte zunächst einmal alles richtig laufen!
Vergesst aber vor allem den häufig im Internet gegebenen Hinweis, dass ein Zeuge anwesend sein sollte... das ist völliger Quatsch! Rechtlich hat das nämlich keinen Einfluß! Nur schriftliche Bescheide sind bei Gericht bindend! Grundsätzlich gilt, wer einen schriftlichen Antrag oder eine schriftliche Anfrage stellt, MUSS einen schriftlichen Bescheid erhalten! Bei einem Antrag o.ä. sogar einen Bescheid mit einer Rechtsbelehrung (d.h. es müssen Hinweise auf die rechtlichen Möglichkeiten des Antragsstellers enthalten sein (z.B. Fristen!)!

Natürlich werden die SB´s erst einmal alles leugnen und mündliche / unverbindliche Auskünfte vorziehen...

Lasst Euch nicht verarschen!
Gruß

Regulator

________________________

Datenschutz ist Täterschutz!

Ratrace

@ regulator
Eigentlich gibt's nichts hinzuzufügen, bis auf die Tatsache, daß ein Beistand die Sachbearbeiter oftmals zu einem würdigeren Umgang mit dem Arbeitslosen veranlaßt. Das ist der Hintergrund. Wenn der Zeuge idealerweise auch sachkundig ist und bei eventuellen Schweinereien des Sachbearbeiters ("Unterschreiben sie mal schnell, dann haben wir das vom Tisch...") eingreifen kann, ist es umso besser. Nicht wenige sind nämlich im Umgang mit Ämtern komplett überfordert - sowohl, was die Sachkenntnis angeht als auch, was die psychische Kapazität angeht. Viel bekommen ja schon Beklemmungen, wenn sie den Begriff "Hartz IV" nur hören.
Also Leute: Wenn ihr nicht hundertprozentig sicher seid, wie man mit Sachbearbeitern umgeht, nehmt BITTE einen sachkundigen Beistand mit. Fall so jemand nicht greifbar sein sollte, geht vor einem Amtsbesuch zur örtlichen Sozialberatung und laßt euch beraten, was der Amtsmann / die -frau darf und was nicht.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Regulator

@Ratrace

Natürlich hätte das eventuell einen Effekt beim Sb, aber rechtlich eben keine Auswirkung!
Was das fachliche betrifft, hätte ich noch einen Punkt zu meiner Liste hinzu zufügen:

7. NICHTS sofort unterschreiben! Lieber die Unterlagen mitnehmen und ggf. prüfen lassen!

Es müssen KEINE Unterschriften sofort geleistet werden (Ausnahme: FRISTEN!)... Formulare können auch etwas warten (aber nicht tage- oder wochenlang!). Das hängt natürlich von den Fristen ab... aber auch dafür gibt es eine nette Regelung, die die Sb vom AA gar nicht mögen und die lautet: Fristwahrung!

Das bedeutet z. B., wenn Ihr nicht genau wisst, wann die Arbeitslosigkeit eintrifft, weil der Vertrag ausläuft und eine Verlängerung unklar ist, kann man sich FORMLOS (zur Not sogar auf einem Bierdeckel :P)  zur Fristwahrung zunächst vorläufig arbeitslos melden. Sollte dann die Arbeitslosigkeit nicht eintreffen.. ok, wenn aber doch, zählt auch gleich der erste angegebene Tag der vorläufigen Arbeitslosmeldung. Klar wird der Sb diese nicht annehmen wollen, aber er ist dazu VERPFLICHTET!  

Ungern geben die SB auch Formulare heraus, aber auch hier habt Ihr das Recht, die Unterlagen prüfen zu lassen! Der SB möchte sicherlich alles am besten gleich erledigen und unterschrieben haben, aber das wird nur zu Eurem Nachteil sein! Ich denke, Ihr unterschreibt ja auch keine Verträge an der Tür oder Strasse! Wer es eilig hat mit einer Unterschrift, will meistens bescheißen!

Also, gut vorbereitet kann der AA-Gang auch locker von statten gehen...

Achja, noch mal was nettes zum Schluß womit man die SB auch gerne mal schocken kann, wenn man auf eine Anfrage beim AA keine direkte Antwort bekommt... weist einfach mal den SB (natürlich alles schriftlich) auf folgendes Urteil hin:

Bundesgerichtshof ( Aktz.III ZR 5/74 )
Die Auskünfte einer Behörde müssen "richtig, klar, unmissverständlich und vollständig" sein.  

Also nicht lange fackeln und immer schön Anträge und Anfragen schreiben, weil...

... wer schreibt, der bleibt  =)
Gruß

Regulator

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Datenschutz ist Täterschutz!

superwillm

hmm, ich werd morgen auch diesen Weg zusammen mit meiner Frau bestreiten!

maik2006

Hallo alle!
Gut das es diesen Thread gibt. Erlebe gerade das gleiche. Habe auch ein paar Fragen..  

Ich wurde Ende Februar zu Ende März gekündigt. War dann auch fristgerecht Anfang März beim AA. Dort wurden meine Daten aufgenommen und ein telefonischer Termin ausgehandelt. Dann wurde ich angerufen und meine Daten aufgenommen. Zusätzlich wurde mir auch dieses Arbeitspaket 2 zugeschickt und ein mündlicher Termin. Teil1 wurde wohl telefonisch erledigt.

An diesem Termin am 23.3. wurden dann die Daten des Paket 2 in den Compi eingegeben. (Fähigkeiten, Qualifikationen) Sie gab mir dann noch Zettel und Prospekte usw. Für Arbeitslosengeld müsse ich einen extra Termin machen bei der zuständigen Abteilung. (Mmmhh) Naja es fehlen mir auch noch einige Unterlagen.

Ich soll mich dann im Mai wieder melden.

Sie wies mich drauf hin, dass ich das Besprochene nochmals schriftlich erhalte. Dieses Schreiben kam dann auch und machte mich etwas stutzig. Ich bin dann auf dieses Forum hier gestoßen und nun ja etwas verunsichert. Ist ja wohl eine Frechheit. Da arbeitet man jahrelang hart und zahlt zig Sozialabgaben und dann muss man bald einen Anwalt mit zum AA nehmen um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Echt schlimm. Aber das ist ein anderes Thema. Warum ich stutzig bin und meine Fragen.

Das zugeschickte Schreiben trägt den Titel: Ziel-/Wiedereingliederungsvereinbarung. Unterschrift AA ist schon drauf, meine fehlt noch.

Es gliedert sich in drei Bereiche:

1. Zielsetzung: Aufnahme einer Tätigkeit im kfm. Bereich/Kurierfahrer durch überregionale Arbeitsplatzsuche. Nächster Termin 05/06.

(Frage 1: Sie sagte mir klipp und klar:"Suchen sie erstmal hier in der Gegend, wenn sie bis zum nächsten Termin nichts gefunden haben, müssen sie auch Stellen überregional annehmen." Muss ich das unterschreiben? Wenn darüber Vereinbarung steht, dann hätte doch drin stehen müssen: erstmal regionale Arbeitssuche. Ein Trick? Muss ich generell überregional suchen bzw. eine Stellen annehmen?)

2. Vereinbarte Aktivitäten des Kunden bis zum nächsten Termin.
- aktive Arbeitsuche ... mögliche Tätigkeiten im Tagespendelbereich, desweiteren auch überregional (siehe Frage1)
- Erarbeitung beruflicher Alternativen bei Verbleib in der Region (??)
- Information zum Dienstleistungsangebot der Agentur f. Arbeit unter arbeitsagentur.de
-- durchschnittl. mind. 2x in der Woche Arbeitssuche im Internet, insbesondere im Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM) der Agentur für Arbeit, weitere Internetlinks ausgegeben (sie hat mir was ausgehändigt aber von 2 mal die Woche war keine Rede)
-- Nutzung aller anderen zugänglichen Infos zum Arbeitsmarkt, Zeitung, Rundfunk(??), Gelbe Seiten(???)
  >Nachweis von Aktivitäten mit Ergebnisvermerk per Liste(stimmt)
- Einbeziehung und Nutzung von Zeitfirmen in die Arbeitssuche, auch Nutzung der Zeitarbeitsbörse am 29.3.06
(Frage2: Sie hat mir Adressen von ZA Firmen gegeben und gesagt ich könne zu der ZA Börse kommen. Von Müssen war keine Rede. Ein Trick um eine Sperre zu provozieren? Ich war nicht da. Hab ja auch nicht gewusst das es wichtig ist. Können kann ich vieles. Ich will auch keine Zeitarbeit. Muss ich mich da nun bewerben oder reicht es normale Stellenanzeigen zu nehmen??)

Naja den Rest spar ich mir. Im Kern gehts mir nur darum:

Hätte ich zu dieser Börse gehen müssen?
Muss ich mich bei Zeitarbeitsfirmen bewerben, wenn die es wollen?
Muss ich überregional suchen bzw. etwas annehmen?
(Ich kann doch nichts für diese verkorkste Politik die ganze Landstriche veröden lässt) Bin ledig.


Grüße Maik

superwillm

So, ich hatte ja mitlerweile meinen Termin.
Dieses Arbeitspaket 2 mußte ich schon vorher ausgefüllt einreichen. Naja, hab ich auch gemacht, haben die dann aber verkleht, weil mein Fallmanager das nicht wiedergefunden hat.

Wir haben dann die Daten verglichen und er hat meine Kenntnisse eingegeben...

Da ich ihm verkündet habe, das ich mich selbstständig machen will, war er echt cool und supernett.

Meinte dann nach ner halben Stunde, das ich spätestens in drei onaten nochmal wieder kommen müsste, weil dann die Vorstell-Frist abgelaufen sei. Also so gesehen, sehr gut gelaufen.

Wilddieb Stuelpner

Ausgehend von dem erstellten Persönlichkeitsprofil wird ja auch Bezug genommen auf Deine Schul- und Berufsausbildung, Deine praktische Berufserfahrungen. Das ist einer der Bezugspunkte um in einer Eingliederungsvereinbarung Dir eine bestimmte Beschäftigungsrichtung vorzuschlagen.

Jugendlichen unter 25 Jahren können zur bundesweiten Arbeitssuche verpflichtet werden, wenn sich bessere Vermittlungschancen dadurch ergeben. Aber das hängt auch von gesundheitlichen und familiären Verhältnissen ab.

Eine Vorgabe wieviel Bewerbungen pro Woche oder Monat anzufertigen sind, ist pure Schikanierei, wenn man bedenkt, daß es pro Arbeitslosen auf Antrag und unter Vorlage von Quittungen die jährlichen Bewerbungskosten in Höhe von 260 € gibt. Das Amt kalkuliert in etwa mit 5 € pro Bewerbungsmappe.

260 €/Stück, Jahr : 5 €/Stück = 52 Bewerbungen/Jahr : 12 Monate --> rund 4 Bewerbungen/Monat sind kalkulatorisch vorgesehen.

Wie und wann (betrifft die Verteilung der Bewerbungen im Jahr) und unter Nutzung welcher Mittel (welche Jobbörsen im Internet, welche Printmedien, Rundfunk usw.) Du Dich bewirbst, kann Dir nicht vorgeschrieben werden. Da hast Du die freie Wahl. Es gibt ja angeblich im Grundgesetz noch den Schutz der Qualifikation und den Schutz der Berufsfreiheit.

Oder gelten diese geschützten Freiheiten nur für Freiberufler und nicht für vogelfrei erklärte Arbeitslose, so wie es die Verfasser der Broschüre "Leitfaden für Arbeitslose" schon vermuteten?

Das Thema Leih- und Zeitarbeit ist ein besonderes Kapitel für sich. War diese Branche bis zum Zeitpunkt der Pfuscherei vom Peter Hartz geächtet und waren die damaligen Arbeitsämter verpflichtet alle Jobangebote im damaligen Stelleninformationssystem (SIS) auf Seriösität zu prüfen (so schrieb es das abgeschaffte Arbeitsförderungsgesetz - AFG vor), so finden wir heute im virtuellen Arbeitsmarkt fast ausschließlich nur noch die Kraut- und Rübenangebote der lohndrückenden Leih- und Zeitarbeitsfirmen vor, die zumeist auch noch als PSA auftreten und ein schönes Abzockgeschäft mit den Vermittlungsgutscheinen veranstalten. Ein Vermittlungsgutschein ist keine Garantie, daß Du einen seriösen, sozialpflichtversicherten Dauerarbeitsvertrag erhälst.

Wenn die 52 Bewerbungen im Jahr abgespult sind, wars das für das betreffende Jahr. Man kann von einem Arbeitslosen nicht verlangen auf eigene Kosten und Ersparnisse weitere Bewerbungen zu finanzieren und die AA ihrerseits legt die Hand in den Schoß, läßt alle Zehn grade sein.

Fördern und Fordern sollte keine Einbahnstraße sein, wo nur Forderungen ankommen und amtliche Förderungen ausbleiben. D.h. ein Vertrag und nichts anderes ist eine Eingliederungsvereinbarung, ist eine beiderseitige Willenserklärung in Schriftform. Also hast auch Du ein Recht darauf, Deine Forderungen an die AA in diesem Dokument schriftlich festzuhalten, ansonsten reduziert sich das nur auch Schikanierei, und das ist wohl nicht im Sinne des Erfinders?

Jobs mit mehr als 33 1/3 bruttobezogene Lohnminderung vom Tarif oder der ortsüblichen Bezahlung, auf die Du amtlich oder mit dieser Eingliederungsvereinbarung verpflichtet wirst, kannst du schadlos ablehnen. Eine Vermittlung unter solchen Lohnwucherbedingungen (§ 138 Abs. 2 BGB und § 291 StGB) sind für den betreffenden AG und das vermittelnde AA strafbar. Das kratzt allerdings die Mitarbeiter der AAs herzlich wenig. Nur muß man die Beweise dazu sichern, um ihnen auf Dauer das Handwerk zu legen.

Es gibt zum Lohnwucher zwei exemplarische Urteile, eins vom Arbeitsgericht Bremen (Az: 5 Ca 5152, 5198/00) und eins vom Sozialgericht Berlin (Az: S 58 AL 2003/01, Urteil vom 18.01.2002).

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Poldi

ZitatOriginal von Regulator
Vergesst aber vor allem den häufig im Internet gegebenen Hinweis, dass ein Zeuge anwesend sein sollte... das ist völliger Quatsch! Rechtlich hat das nämlich keinen Einfluß! Nur schriftliche Bescheide sind bei Gericht bindend!

Sorry, Kollege Regulator, das ist mit Abstand das dümmste Zeug, was ich jemals gelesen habe.

Schaun wir uns doch mal die Lage an:

Auf der einen Seite ist da die Sozialbehörde, die als Behörde eine sogenannte juristische Person ist und vor Gericht als die eine Partei auftritt, während auf der anderen Seite der Leistungsbezieher die andere Partei ist.

Der oder die Sachbearbeiter,  mit denen man es in der Behörde zu tun bekommt, ist/sind Zeuge/n für seinen/ihren Arbeitgeber, die Behörde!!!

Wenn der Leistungsbezieher also allein zur Behörde geht, reicht, unabhängig von der Aktenlage, im Streitfalle die Falschaussage eines einzigen Sachbearbeiters vor Gericht schon aus, um dem Betroffenen zu schaden.


Es ist zwar richtig, daß man grundsätzlich alles nur schrifltich mit den Behörden machen sollte - wir alle, die wir von Erwerbslosigkeit betroffen sind, wissen jedoch, wie ungern die Sachbearbeiter in den Behörden etwas schriftlich machen wollen, wieviel sie lügen, wie inkompetent sie sind und wieviel Mist sie auf Dienstanweisung von oben zu Lasten der Betroffenen verzapfen, wenn man ihnen keinen Einhalt gebietet, und zwar unter anderem mit bei Terminen anwesenden Zeugen...

Deshalb - und das zeigen im meinem Falle z.B. mehr als 15 Jahre Erfahrung in der ehrenamtlichen Erwerbslosensozialarbeit - geht man NIE alleine zur Behörde, sondern immer in Begleitung mehrerer Leute, von denen einer als sogenannter Beistand gemäß § 13 Abs 4 SGB X mitgeht, und die anderen als Zeugen. Man lässt sich nicht abwimmeln, und fragt ggf. stur und unbeugsam nach, was denn die Sachbearbeiter gegen Zeugen haben, ob sie denn etwas zu verbergen hätten. Man lässt auch mal einen Termin platzen, wenn die Sachbearbeiter Zeugen und/oder Beistand wegschicken wollen und lässt sich grundsätzlich nicht abwimmeln oder sich die Zeugen wegscheuchen. Das erfordert Zivilcourage und Durchsetzungsvermögen, und das muß man eben ggf. lernen.

Ist man als Leistungsbezieher zudem eingetragenes Mitglied in einer als im amtlichen Vereinsregister eingetragener Verein (e.V.) aktiven Erwerbslosen-Initiative, kann die Ini als juristische Person soviele ihrer Mitglieder als Beistand mitschicken, wie sie will, denn das Gesetz unterscheidet beim Beistand nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Die Mitnahme von Zeugen dient also als dringend notwendige zusätzlichen Absicherung des Leistungsbeziehers gegenüber der Behörde, denn Papier ist bekanntlich geduldig, und die Behörde schreckt bekanntermaßen nie davor zurück, die (Falsch-)Aussagen eines oder mehrerer Sachbearbeiter gegen einen Leistungsbezieher vor Gericht vorzutragen, wenn sie weiß, daß der Leistungsbezieher alleine war...

Kollege Regulator, Deinen oben zitierten Vortrag kann man also beim besten Willen nicht nachvollziehen, denn er sich schlicht falsch und zudem völlig praxisfremd!!!

Was bezweckst Du mit solcherlei Falschinformationen?

maik2006

Vielen Dank Joachim.

Ich werde ihr jetzt schreiben, dass ich keine überregionale Arbeitssuche will (bin 27)und wenn sie darauf besteht, sie mir die rechtlichen Grundlagen nennen soll. Ferner war die Teilnahme an der Za Börse nicht verbindlich vereinbart und außerdem hatte ich eh jkeine Zeit, weil ich noch im Betrieb beschäftigt war, was tatsächlich stimmt. War noch 2x mehr als 12 Stunden im Einsatz. Die Leute da wissen gar nicht wie es in der freien Wirtschaft abläuft. Ich hätte mal auch son Beamten sch machen sollen, vom Können her wäre es kein Problem, nur muss man schon ganz schön langweilig sein. Vielleicht sollte ich sie mal darauf aufmerksam machen, dass man von ihrem Gehalt 20 Hartz4 Empfängern die Leistungen um 100 € im Monat erhöhen könnte. Nee, aber mal im Ernst, ich habe gerade meine Steuererklärung für 2005 gemacht, also das ist ja ein Wahnsinn, wie kompliziert das ist. Dieser Staat ist definitiv auch eine Beamtenmafia. Man könnte sicherlich auch und gerade dort ne Menge einsparen, zumal dort oft dümmere Leute sind als auf dem Arbeitsmarkt, und jetzt keine Kommentare, ich kenne genug Beamte in meiner Gegend und weiß ganz genau was das für Menschen sind, Menschen die am lautesten Heulen würden wie Ungerecht das System ist, wenn sie es mal in der freien Wirtschaft versuchen müssten.

Naja alles wird gut.

Wilddieb Stuelpner

Das komplizierte, bundesdeutsche Steuersystem

... ist notwendig, um die Existenzberechtigung von überflüssigen Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und Finanzbeamten zu begründen, die sonst arbeitslos wären.

Die Überflüssigkeit gilt auch für Unternehmens- und Vermögensberatungen.

Wenn unsere Politiker nach Schmarotzern und Parasiten suchen wollen, dann sollen sie in eigenen Reihen, in genannten Kreisen nachforschen und denen das Handwerk legen.

Aber wie das so bei Krähen ist, die sich nicht gegenseitig die Augen aushacken.

Magnus

Ein durchaus möglicher Bürokratieabbau führt zu Arbeitsplatzverlust von Staatsdienern.

Es wird daher in Endeffekt nicht viel Bürokratie abgebaut.

Große Teile des Staatsapparates sind somit eine einzige
Beschgäftigungsgesellschaft.

Die wissen das oft nicht wirklich sondern ahnen es nur und die handelnden Personen machen einerseits aus Angst und Unfähigkeit sowie andererseits auch bewusst alles unendlich kompliziert, nur um die eigene Unentbehrlichkeit zu beweisen.

Am Ende wird das ganze System an seiner Überkomplexität ersticken.

Regulator

In Schleswig-Holstein wurde neulich die Absicht erklärt ca. 15% der Beschäftigten im Landesdienst abzubauen. Durch die Arbeitszeitverlängerung würden ca. 250.000 Arbeitsplätze der von Euch so vermiesten Ö-Dienst Angestellten vernichtet werden...
Trotzdem wird sich an der Situation der Arbeitslosen nichts ändern, denn die bekommen noch mehr Konkurrenz und die Wirtschaft noch mehr Auswahl an Arbeitskräften! Gesägt wird natürlich immer unten, d.h. befristete Arbeitsplätze werden nicht verlängert...
Ich denke, dass die Angestellten im Ö-Dienst sicherlich nicht die Gewinner in dieser Zeit sind, sie haben eben nur längere Schonzeit! Bei den Beamten sieht es ähnlich bescheiden aus, ständige Lohnkürzungen und finanzielle Respressalien ohne Streikrecht!
Es ist eben immer der Kopf, an dem der Fisch beginnt zu stinken und irgendwelche Deppen haben wohl bei der Wahl gemeint, dass es mit der CDU besser wird... (wobei ich die anderen "Alt-Parteien" nicht wesentlich besser bewerte!)
Am besten schon mal die Koffer packen und Fremdsprachen pauken!
Es ist ja nun mal so... die deutsche Politik stinkt ebenso wie die EU!
Gruß

Regulator

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Datenschutz ist Täterschutz!

Magnus

Auswandern um bessere Lebensbedingungen für sich zu erhoffen geht in der Regel nur mit besonderen Fähigkeiten oder genügend Geld – alle anderen müssen wohl oder übel hier bleiben.

Ich gehe davon aus, dass alle hier lebenden Menschen ein Interesse haben die Verhältnisse zu verbessern oder das Erreichte zumindest sichern möchten – denn sogar den Reichen droht Unbill wenn die Lebensverhältnisse aller immer schlechter werden was irgendwann zu apokalyptischen Zuständen führt in denen marodierende Banden die Häuser anzünden ihre Enkel vergewaltigen...

Eine wichtige Randbedingung ist natürlich zunächst, dass sich alle an die eigene Nase fassen und in Regierung und Verwaltung eine gewisse Grundethik einkehrt – da hiervon offenbar auch eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion ausgeht – tatsächlich stinkt hier der Fisch vom Kopf zuerst.

Ich meine nicht Fehler die absolut menschlich sind .Ich meine durchaus so Kleinkram wie Lustreisen, Flugbenzin, Vetternwirtschaft und Aufblähung des eigenen Bereiches.......


Denn man kann es machen:

Den Öffentlichen Dienst als Puffer gegen die Arbeitslosigkeit einsetzen und sofort 10.000 Menschen bei der Bahn als Schaffner oder 200.000 bei den Kommunen bei den Straßenreinigungsämtern oder 50.000 Hilfspolizisten gegen Parksünder oder 300.000 bei der Bundeswehr oder 400.000 zusätzliche Berater bei den Agenturen für Arbeit oder die Arbeitszeit im ÖD auf 35 Stunden pro Woche reduzieren und zum Ausgleich 500.000 Menschen zusätzlich einstellen, Parlament vergrößern, Anzahl der Mitarbeiter pro Parlamentarier erhöhen usw usw ........

Und die Hälfte aller übrigen Arbeitslosen schaufelt tagsüber Gräben und die andere Hälfte schaufelt sie nachts wieder zu....
......ist alles möglich. Die Arbeitslosigkeit wäre besiegt.


Fragt sich, was das neben einer höheren Inflation langfristig noch für Auswirkungen hat.

Keiner weiß es genau – die Experimente künstlicher Vollbeschäftigung endeten möglicherweise auch aufgrund anderer Ursachen höchst unterschiedlich (siehe 3.Reich, DDR).


Ich persönlich halte die künstliche Beschäftigung im Öffentlichen Dienst (und dazu gehört natürlich die hochdotierte Unterbringung verdienter Parteifreunde in höchsten Besoldungsgruppen im Bereich des Kopfes des Fisches mit dazu) für volkswirtschaftliche Geldverschwendung.

Der Auftrag der Bundeswehr ist nun mal nicht die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und analoges gilt für die gesamte Verwaltung. Die müssen alle ausschließlich an ihrer Aufgabe und an ihren Leistungen gemessen werden.


Das Wehklagen, dass durch Arbeitszeitszeiterhöhung im ÖD Stellen abgebaut werden ist aus Sicht der dort Beschäftigten und der Gewerkschaften durchaus verständlich aber tatsächlich handelt es sich um nichts anderes als um eine Art Subventionsabbau – der für Betroffene sei es im Staatsdienst oder im Kohlebergbau immer bitter ist.

Die Verteidigung von liebgewonnen Vergünstigungen ist dabei eine absolut menschliche Eigenschaft.


Zur Klarstellung: Es kann nicht darum gehen eine Deflation oder Lohndumping herbeizuführen denn eine Abwärtsspirale nach unten kann letztlich niemand gewinnen.


Nach vollzogenem Bürokratieabbau gibt es natürlich zwangsläufig eine noch höhere Arbeitslosigkeit – dafür hat der Staat aber mehr Geld.


Es muss dann anschließend noch einen entscheidenden 2. Schritt geben:

Zunächst gilt es Arbeitslose anders als bisher zu behandeln und nicht mehr zu stigmatisieren sondern eher als eine Art Reservebank zu betrachten (auch ein Olli Kahn als Nr. 2 ist wichtig)  – im Übrigen würde ich auch gleich die Agenturen für Arbeit auflösen – denn es gibt nun mal nicht genügend Arbeit für alle – entscheidend ist aber nun, was der Staat mit dem gesparten Geld macht:

Und da gibt es zumindest meines Erachtens nur eine oberste Priorität wenn man kein nennenswertes Kapital, Bodenschätze o.ä. hat:  In Bildung zu investieren – eine Chance des Wohlstands auch für Arme.

Der Spargelstecher ist immer der Depp wenn billigere und auch noch gesündere Polen kommen – und der, der den Acker hat ist der King – aber auch der, der die Transporter für die Polen vermittelt oder die Verpackungsmaschine für den Spargel baut oder Sprachkurse für die Polen anbietet oder Spargelfelder in Polen anlegt und Ukrainer beschäftigt und den Spargel nach Deutschland verkauft...

....Bildung ist alles!

maik2006

Oh da ist ja doch Zustimmung für mich da. Hab schon gedacht ich hab Mist geschrieben. Ich will ja auch keinem Staatsangestellten was schlechtes und bin zum Beispiel auch auf der Seite der Ärzte beim Streik. Es gibt halt solche und solche. Ich glaube keiner hier zweifelt hier an der Daseinsberechtigung oder Besoldung von Lehrern, Polizisten oder Ärzten. Aber in vielen Amtsstellen ist die Kluft zwischen Verdienst und Leistung einfach da. Ich kenne ein gutes Beispiel. An einer Zulassungsstelle wurde die mit Abstand beste, weil schnellste Mitarbeiterin entlassen(sie hat wohl die Norm versaut), angeblich weil sie zu jung war. Wegen Umstrukturierungen. (sie hat sich wieder eingeklagt, wurde aber in ein anderes Amt versetzt) Ich sage euch da sitzen Nachtwächter rum, nein, und da die Arbeitslosen wie Dreck zu behandeln. Da stimmt die Relation nicht. Danke.

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