Ausschluss der GeAT AG aus dem iGZ

Begonnen von Jürgen, 12:04:19 Sa. 08.Mai 2004

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Jürgen

" PRESSEMITTEILUNG iGZ:

Ausschluss der GeAT AG aus dem iGZ

(iGZ, 07.05.2004) Der Vorstand des iGZ hat heute im Rahmen eines Vorstandumlaufverfahrens, den sofortigen Ausschluss, wegen verbandsschädigendem Verhalten und Nichteinhaltung des Tarifwerkes, der GeAT - Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung Thüringen AG, beschlossen.

Die GeAT AG hat, auch nach eigenen Angaben, den mehrfachen Verstoß gegen § 3 Entgelttarifvertrag des iGZ-/DGB-Tarifwerks, eingestanden. Dies bedeutet, dass Leiharbeitneh-mer der neuen Bundesländer bei Einsatz in den alten Bundesländern nur den Ost-Lohn erhalten haben.

In einem, dem iGZ-Vorstand vorliegenden, Schriftverkehr wird von dem GeAT AG-Vorstandsmitglied Helmut Meyer, die tarifkonforme Handlung seines Unternehmens dargelegt, unter Berufung der Zustimmung des Vorstandes des iGZ.

Der iGZ, insbesondere der Vorstand, distanziert sich hiermit ausdrücklich von dieser Vorge-hensweise und billigt oder unterstützt diesen Tarifverstoß in keinster Weise. Der Wille der Tarifparteien (iGZ/DGB) ist eindeutig und nicht misszuverstehen. Ostmitarbeiter erhalten bei Einsatz West die entsprechende Westvergütung.

Dies ist der erste Ausschluss eines Unternehmens aus dem iGZ wegen Nichteinhaltung der Tarifbedingungen. Der iGZ geht davon aus, dass dieser Vorfall auch einmalig bleibt. "

Quelle :
http://www.personalorder.de/index.asp?thid=99 und
http://www.ig-zeitarbeit.de/admindownload/iGZ_07.05.04.doc

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URL der GeAT AG : www.geat.de

Komisch ist, das die GeAT AG die Homepage noch nicht geändert hat, da dort noch immer zu lesen ist, das diese Firma mit Mitglied des IGZ ist.

Zitat :

" Die GeAT AG hat, auch nach eigenen Angaben, den mehrfachen Verstoß gegen § 3 Entgelt-tarifvertrag des iGZ-/DGB-Tarifwerks, eingestanden. Dies bedeutet, dass Leiharbeitneh-mer der neuen Bundesländer bei Einsatz in den alten Bundesländern nur den Ost-Lohn er-halten haben. "

Oha !
Da können sich die Verantwortlichen dieser Firma ja noch auf einiges gefasst machen !

Ich hoffe, das die IGZ die Verstöße dieser Firma auch an die zuständigen Stellen gemeldet hat.

Was haben die Verantwortlichen der Firma zu erwarten, Dakoma ?
Widerruf der Erlaubnis zur ANÜ ( § 3, Abs.1, Nr.1 des AÜG ) ?
Anzeige wegen evtl. Straftaten ( § 370 AO und § 266a StGB ) ?

Gruß
Jürgen

Jürgen

Siehe dazu auch den Beitrag des "Tarifexperten" im IGZ-Forum :

" Hallo Jürgen,

nach meinen Recherchen hat die GEAT bei Einsätzen im Westen nur Ostlohn gezahlt.

Damit hat Sie den IGZ - Tarifvertrag nicht angewandt. Der IGZ -Tarifvertrag ist bundesweit von den Tarifen anzuwenden, bei einem Ausnahmetatbestand für Ostdeutschland.

Entgeltdifferenzierung ist somit zwingend vom Generellen (Westtarif) zur Ausnahmeregelung (Osten) anzuwenden. Wer bei Einsaätzen die Ausnahme zur Regel macht, der ist somit nicht auf dem Boden des Tarifvertrages.

Die Ausnahme-Regel des AÜG ist m.E. nicht erfüllt. Damit ist der Tatbestand von Equal Treatment (die gesetzliche Regelung) zu leisten.

Es ist daher m.E. rückwirkend Equal Treatment ab dem 01.01.2004 zu zahlen.

Die notwendigen Informationen sollten an das zuständige LAA geleitet werden. Den Mitarbeitern der Firma ist zu empfehlen, Klagen bei den zuständigen Arbeitsgerichten einzureichen.

Weitere Recherchen deuten darauf hin, dass ein Schreiben von den Gewerkschaften an den BZA vorsätzlich umgedeutet wurde, um als Alibi für eine solche Handdlungsweise zu dienen.

Ohne eine rechtliche Bewertung hier vorzunehmen handelt es hier sich nicht um ein "Versehen" .

Wenn eine bewußte und vorsätzliche Übervorteilung in anderen Fällen von der Rechtssprechung abschließend beurteilt wurde, sprach man in der Regel von Betrug.

Der Tarifexperte "

Siehe Beitrag : " Wie stehts mit der Tariftreue ?" im IGZ-Forum.

Gruß
Jürgen

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