fkh und kontopfändung

Begonnen von problemfall, 20:32:17 Fr. 18.Juli 2008

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problemfall

die firma fkh hat mein konto gepfändet ojne vorherigen mahnbescheid, oder ähnliches
wer kennt diese Firma und kann mir zu folgenden  auskünfte geben
New Mail house
Larissa Versandhaus
Belador
Clarisse BV


für infos bedanke ich mich schon einmal im vorraus

anti-hartz4

Schau einfach hier : http://www.fkh-gbr.de/index2.htm

Sind einfach Parasiten die sich am Leid anderer bereichern.

 :aggressiv> :aggressiv>
Widerstand dem Kapitalgesindel

nightliner

ZitatOriginal von problemfall
die firma fkh hat mein konto gepfändet ojne vorherigen mahnbescheid, oder ähnliches
wer kennt diese Firma und kann mir zu folgenden  auskünfte geben
New Mail house
Larissa Versandhaus
Belador
Clarisse

für infos bedanke ich mich schon einmal im vorraus

Keine Antwort aber auch eine Frage dazu, wie geht denn das, mal an diejenigen die dass auch hier lesen, ich dachte bei einer Pfändung eines Kontos, bräuchte man einen Pfändungsbeschluss, der braucht einen Titel, öffentlich-rechtliche Gläubiger sind hier ja außen vor.

Aloysius

ZitatOriginal von problemfall
die firma fkh hat mein konto gepfändet ojne vorherigen mahnbescheid, oder ähnliches

Die schreiben auf ihrer Website, das sie Forderungen aufkaufen, die bereits voll 'durchgemahnt', also fällig sind.

Bedeuted:

Der Gläubiger, von dem sie die Forderung gekauft haben, hat bereits die letzte Mahnung geschickt ohne Erfolg, nun machen die also den nächsten Schritt, die Pfändung.
Reden wir drüber

nightliner

ZitatOriginal von Aloysius
ZitatOriginal von problemfall
die firma fkh hat mein konto gepfändet ojne vorherigen mahnbescheid, oder ähnliches

Die schreiben auf ihrer Website, das sie Forderungen aufkaufen, die bereits voll 'durchgemahnt', also fällig sind.

Bedeuted:

Der Gläubiger, von dem sie die Forderung gekauft haben, hat bereits die letzte Mahnung geschickt ohne Erfolg, nun machen die also den nächsten Schritt, die Pfändung.

Forderungsankauf, soweit habe ich dass verstanden, nur so wie es @problemfall schildert, hat es trotzdem vorher keinen gerichtlichen Titel gegeben, dass ist es was mich verwundert, eine Kontofpfändung kann doch nur eines gerichtlichen Titels vorgenommen werden, laut @problemfall hat es keinen Mahnbescheid gegeben, und demnach auch keinen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil dann wohl auch nicht, meine Verwunderung daher, warum das dann mit der Pfändung des Kontos trotzdem geht?

Wilddieb Stuelpner

Apropos Kontenpfändung bei Arbeitslosen:

In der Fortbildung, wo ich war, ließ die unterrichtende Dozentin (gleichzeitig niedergelassene Fachanwältin für Arbeits-, Sozial-, Familien-, Unterhalts- und Mietrecht) im Fach Recht durchblicken, daß man schon wieder im Bundesministerium für Arbeit und Sozial-(un-)ordnung eine neue asoziale Maßnahme gegen Arbeitslose vorbereitet.

Man will den 7tätige Pfändungsschutz von Geldeingängen auf Konten von Arbeitslosen abschaffen und grundsätzlich nur noch sofort pfändungssichere Konten für Arbeitslose einrichten, wenn der Gesetzentwurf den Bundestag und -rat passiert hat. Sparmöglichkeiten sollen demnach für Arbeitslose abgeschafft werden. Arbeitlose sollen in finanziellen Angelegenheiten für rechtlich vogelfrei erklärt werden.

Dreimal darf man raten, von welcher Partei der asoziale Mist ausgeheckt wurde.

Will gegenwärtig ein Gläubiger mit wirksamen Rechtstitel Geld vom Arbeitslosen, so erklärt er seine Geldforderungen gegenüber der kontenführenden Bank des Arbeitslosen. Das läuft eine Woche, ein paar Tage im voraus, ohne das der Geld schuldende Arbeitslose davon was erfährt. Wird ein Geldeingang auf dem Konto des schuldnerischen Arbeitslosen festgestellt, so reserviert die Bank diesen Geldeingang für den Gläubiger, der seinen Anspruch mit dem Rechtstitel der Bank bekannt gab. Sind die 7 Tage verstrichen, hat der Gläubiger den Zahlungseingang und der Arbeitslose guckt in den Mond. Also frühestens am 8. Tag bekommt der schuldnerische Arbeitslose bestenfalls eine schriftliche Mitteilung vom Gläubiger oder der Bank, damit er von vornherein keine Vorsorge treffen kann.

In Zukunft soll der Zugriff auf das Arbeitslosenkonto schon sofort möglich sein. Der Gläubiger kann zudem heute schon 4% Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit fordern.

besorgter bürger

Zitatder asoziale Mist

wenn Du das P-Konto meinst siehst Du das imho zu Negativ.

http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=9169

die Möglichkeit wieder Überweisungen (Miete Strom u.s.w.) tätigen zu können ist für jeden mit gepfändetem Konto eine spürbare Erleichterung.
Auch die 7-Tage-Frist fällt nur deswegen weg weil das Geld den ganzen Monat drauf bleiben kann.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Wilddieb Stuelpner

ZitatOriginal von besorgter bürger
Zitatder asoziale Mist

wenn Du das P-Konto meinst siehst Du das imho zu Negativ.

http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=9169

die Möglichkeit wieder Überweisungen (Miete Strom u.s.w.) tätigen zu können ist für jeden mit gepfändetem Konto eine spürbare Erleichterung.
Auch die 7-Tage-Frist fällt nur deswegen weg weil das Geld den ganzen Monat drauf bleiben kann.

Nee, es soll in Zukunft keinerlei Pfändungsfreigrenze geben, die verschuldeten Arbeitslosen mehr schützt, so war der Grundgedanke der mit diesem Rechtsproblem beschäftigten Referenten im BMAS.

Im Übrigen beträgt die Pfändungsfreigrenze nicht durchweg einheitlich 985 Euro, sondern die ist nach Familiengröße, Einkommen, Unterhaltsverpflichtete im Haushalt etc. differentiert gestaffelt.

besorgter bürger

ZitatNee, es soll in Zukunft keinerlei Pfändungsfreigrenze geben

ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Wenn ich ein Pfändungssicheres Konto habe, es aber keine Grenze nach Oben gibt könnte ich ja ne Million drauf haben und meinem Gläubiger ne lange Nase drehen.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

problemfall

also hie rde rWortlaut des Schreibens

Sehr geehrte Frau
wir haben Sie kürzlich davon benachrichtigt,das eine Pfändung bevorsteht.( sog.vorläufiges Zahlungsverbot ode rvorpfändung9 dieses Zahlungsverbot wirde dem drittschuldner tzgestellt und ist seit dem in kraft.
Eigentlich müßten wir die Akte  an unsere vertragsanwälte geben, dien dann einen gerichtlichen Pfändungs und Übereisungsbeschluß beantragen werden.
Die dadurch entstandenen Anwakts und _Gerichts und Gerichtsvollzieherkosten würden aber ihre Schulden mindestens um 50€ erhöhen.von den Unannehmlic´hkeiten gar nicht zu reden, die mit eine rPfändung verbunden sind.

wir sind bereit die Vorpfändung zurückzu nehmen wenn Sie folgende Vorraussetzungen erfüllen.

Sie senden uns die Teilzahlungsvereinbahrung unverzüglich vollständig und unterschrieben zurückzurück

Dauerauftrag bei der Bank

1 TRate unmittelbar nach erhalt dieses Schreibens

Dann kommt das übliche

Nach tel Anfrage konnte nicht mitgeteilt werden an welche Adresse ein angeblicher gerichtlicher Mahnbescheid zu gestellt worden ist.


Bemerkenswert ist der Satz im Annerkennungs und Ratenzahlungsvergleich

Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden gegen den Grund oder die Höhe der Förderung

UGV Inkasso

Wilddieb Stuelpner

Arbeitslose sollen eben nach diesen Vorstellungen kein pfändungssicheres Konto mehr besitzen dürfen. Die Pfändungsfreigrenzen sollen nur für Otto Normalverbraucher gelten, nicht aber für Arbeitslose.

nightliner

ZitatOriginal von problemfall
also hie rde rWortlaut des Schreibens

Sehr geehrte Frau
wir haben Sie kürzlich davon benachrichtigt,das eine Pfändung bevorsteht.( sog.vorläufiges Zahlungsverbot ode rvorpfändung9 dieses Zahlungsverbot wirde dem drittschuldner tzgestellt und ist seit dem in kraft.
Eigentlich müßten wir die Akte  an unsere vertragsanwälte geben, dien dann einen gerichtlichen Pfändungs und Übereisungsbeschluß beantragen werden.
Die dadurch entstandenen Anwakts und _Gerichts und Gerichtsvollzieherkosten würden aber ihre Schulden mindestens um 50€ erhöhen.von den Unannehmlic´hkeiten gar nicht zu reden, die mit eine rPfändung verbunden sind.

wir sind bereit die Vorpfändung zurückzu nehmen wenn Sie folgende Vorraussetzungen erfüllen.

Sie senden uns die Teilzahlungsvereinbahrung unverzüglich vollständig und unterschrieben zurückzurück

Dauerauftrag bei der Bank

1 TRate unmittelbar nach erhalt dieses Schreibens

Dann kommt das übliche

Nach tel Anfrage konnte nicht mitgeteilt werden an welche Adresse ein angeblicher gerichtlicher Mahnbescheid zu gestellt worden ist.


Bemerkenswert ist der Satz im Annerkennungs und Ratenzahlungsvergleich

Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden gegen den Grund oder die Höhe der Förderung

UGV Inkasso

Die Frage ist jetzt, liegt bereits ein vollstreckbarer Titel vor, eine Vorpfändung kann eigentlich nur vorgebracht werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, also Urteil, oder Vollstreckungsbescheid, mit dem dann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt werden kann.
Die Vorpfändung ist auch nur 1 Monat gültig, und verliert danach dann ihre Gültigkeit.
Meiner Ansicht nach, ist das vorläufige Zahlungsverbot noch nicht wirksam, solange der Gläubiger keinen vollstreckbaren Titel in den Händen hält, so lese ich dass zumindestens auch aus dem entsprechenden § der die Vorpfändung regelt, siehe hier, http://dejure.org/gesetze/ZPO/845.html , raus.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid müsste dir ja zugegangen sein, wobei der alleine noch nicht genügd, wie ich bereits geschrieben habe, müsste ein vollstreckbarer Titel vorliegen, ein reiner zugestellter Mahnbescheid ist dass noch nicht, das wäre erst ein Vollstreckungsbescheid.

Also alles eine ziemlich windige Sache finde ich, ein entsprechender Mahnbescheid müsste dir zugegangen sein, wenn die noch nich mal wissen, an welche Adresse der geschickt worden ist, dann ist dass schon mehr als verdächtig.

Ich würde da mal ganz klar denen sagen, dass laut den gesetzlichen Bestimmungen die Vorpfändung nicht zulässig ist, da kein vollstreckbarer Titel vorliegt, und die ohnen diesen nicht zulässig ist.

So wie du dass geschildert hast, wollen die dich wohl unter Druck setzen, und hauen da wohl mit der Vorpfändung auf den Putz.

Ich habe mal im Internet ein bischen gesucht, weil mit der Name UGV Inkasso bekannt vorkommt, habe was gefunden dazu, siehe hier, http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteKontoSchulden/UGV-Inkasso.htm
UGV Inkasso, und die fkh hängen wohl zusammen, und sind wohl schon dadurch aufgefalllen, dass sie in äußerst zweifelhafte Weise, Forderung geltend zu machen versuchen.

Gibt auch noch hier ein Bericht über UGV Inkasso , http://www.123recht.net/UGV-Inkasso__f80767.html
die scheinen dass wohl öfters zu machen, unzulässige Vorpfändung veranlassen, und dadurch den Betroffenen zu einem Handeln zu bewegen, dass er sonst so nicht machen würde, in deinem Fall  halt eine Ratenzahlung unterschreiben, und dadurch die Forderung anerkennen.

Also lasse dich nicht ins Bockshorn jagen, gehe dagegen vor, gehe zum Anwalt, oder zu einer Schuldnerhilfe, unterschreibe keine Ratenzahlung.

problemfall

Erst mal Danke für den Tipp

Ich schreibe hier nicht für mich, sondern für eine guten Bekannte.
So wie ich das sehe und nach meinen Kentnissen liegt hier kein titel vor.
Nach tel Anfrage  bei UGV wurden die Gläbiger genannt,von denen habe ich 2 auf der schwarzen Liste gefunden, die Gläubiger kommen aus Malta, Niederlande den anderen kann ich nicht zu ordnen. Sei es drumm, die Beträge liegen im 500€ bereich und summieren sich auf ca 5500€

Leider konnte die Schnepfe bei UGV nicht einmal sagen an welche Adresse die Bescheide abgeschickt worden sind, noch wollte od  rkonnte diese die Adressen der Gläubiger bekannt geben.

Ich hätte die Schreiben gerne gescammt und eingesetzt habe aber keine Ahnung wie das geht.

Die Schraube bei FKH war ja noch kooparativer die drohte gleich mit dem Staatsanwalt wenn nicht gezahlt wird.( Freue mich schon)

Unter Drückerkolonnen  / Drückerkolonne habe ich angefangen zu schreiben, vieleicht gibt es eine Verbindung über diese schiene, da es sich um die selbe person handelt

Gruß
Problemfall

nightliner

ZitatOriginal von problemfall
Erst mal Danke für den Tipp

Ich schreibe hier nicht für mich, sondern für eine guten Bekannte.
So wie ich das sehe und nach meinen Kentnissen liegt hier kein titel vor.
Nach tel Anfrage  bei UGV wurden die Gläbiger genannt,von denen habe ich 2 auf der schwarzen Liste gefunden, die Gläubiger kommen aus Malta, Niederlande den anderen kann ich nicht zu ordnen. Sei es drumm, die Beträge liegen im 500€ bereich und summieren sich auf ca 5500€

Leider konnte die Schnepfe bei UGV nicht einmal sagen an welche Adresse die Bescheide abgeschickt worden sind, noch wollte od  rkonnte diese die Adressen der Gläubiger bekannt geben.

Ich hätte die Schreiben gerne gescammt und eingesetzt habe aber keine Ahnung wie das geht.

Die Schraube bei FKH war ja noch kooparativer die drohte gleich mit dem Staatsanwalt wenn nicht gezahlt wird.( Freue mich schon)

Unter Drückerkolonnen  / Drückerkolonne habe ich angefangen zu schreiben, vieleicht gibt es eine Verbindung über diese schiene, da es sich um die selbe person handelt

Gruß
Problemfall

Wie geschrieben, was ich zu UGV Inkasso und fkr Forderungsankauf gefunden habe, ist schon sehr sehr zweifelhaft, auch die Tatsache dass gleich mit dem Staatsanwalt gedroht wird, ist kein normales Vorgehen.
Blöd ist  halt die Vorpfändung, dadurch ist ja das Konto blockiert, die würde normalerweise von selbst wieder ablaufen, wenn keine eigentliche Pfändung erfolgt, aber wer kann schon einen Monat ohnen Zugriff auf sein Bankkonto auskommen.
Von der Verbraucherzentrale wird die Vollstreckungstgegenklage empfohlen, ist natürlich auch erstmal wieder ein Aufwand, den  man bringen muss, aber anders wird man die Vorpfändung nicht weg bekommen.
Dein Bekannter könnten versuchen mit der Bank zu reden, darauf hinweisen, dass die Vorpfändung nicht rechtens ist, aber ich befürchte, dass es der Bank egal sein wird, bzw. die darauf hinweisen, dass sie der  Vorpfändung, und demnach dem vorläufigen Zahlungsverbot erstmal nachkommen müssen.

problemfall

Hallo
Ich habe heute mit der Bank tel. morgen gibt es eine kopie des beschlusses, dann zum amtsgericht und wieder zur bank konto frei geben lassen, da dort nur sozialleistungen eingehen, und die sind pfändungssicher, nur das problem ist, es müsste eigentlich was drauf bleiben übe rdie 7 tage frist hinaus, das soziale einrichtungen wie kindergarten und schule abbuchen.
werde mal weiterschreiben werd da geld haben will und wofür.

gruß

nightliner

ZitatOriginal von problemfall
Hallo
Ich habe heute mit der Bank tel. morgen gibt es eine kopie des beschlusses, dann zum amtsgericht und wieder zur bank konto frei geben lassen, da dort nur sozialleistungen eingehen, und die sind pfändungssicher, nur das problem ist, es müsste eigentlich was drauf bleiben übe rdie 7 tage frist hinaus, das soziale einrichtungen wie kindergarten und schule abbuchen.
werde mal weiterschreiben werd da geld haben will und wofür.

gruß

Also so wie du geschrieben hast, ist dass eine Vorpfändung, also solange nicht definitiv gepfändet wird, wird auch nichts weitergeleitet.

Solange die Vorpfändung jedoch besteht, ist das Konto gesperrt.

Ob dass mit der 7 Tage Frist auch bei einer Vorpfändung gilt, weiß ich nicht, aber es wird ja momentan sowie so nichts weitergeleitet.
OK, der Effekt ist aber trotzdem der, dass du momentan nicht an das Geld rankommst.

Nach deiner Schilderung ist es eine Vorpfändung, d.h. das Konto ist lediglich momentan eingefroren.

Aber irgendwie verstehe ich deine Angaben jetzt nicht ganz, du schreibst was von einem Beschluss, den gibt es aber nur, wenn ein Pfändungs- und Übeweisungsbeschluss vorliegt, nach deinen bisherigen Angaben, gibt es aber nur eine Vorpfändung, für eine Vorpfändung gibt es aber keinen Beschluss, da schreibt lediglich ein Gläubiger, dass er demnächst eine Pfändung anbringen will, usw.

Wilddieb Stuelpner

Kein Gläubiger ist so dämlich und kündigt seine Absicht an, beim Schuldner demnächst zu pfänden oder zu vollstrecken. Dann würde er doch dem Schuldner einen genügend großen Vorlauf bieten, um seine Habseligkeiten vor ihm zu verstecken. Wenn man einen Rechtstitel durch das Gericht erwirkt hat, macht man schnell und schmerzlos kurzen Prozeß, schlägt beim Schuldner zu und Schluß ist.

Ansonsten muß der Gläubiger auf die Verjährungsfristen seiner Ansprüche achten. In einigen Fällen hat sich die Verjährungsfrist erheblich von 30 auf 3 Jahren verkürzt.

siehe zur Verkürzung der Verjährungsfristen --> http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

problemfall

Danke für die Infos
Würde die Schreiben gerne einscannen, habe aber keine ahnung wie das geht,

Ursprüngliche Forderung ca 24€ jetzt 1006  €
 Und noch 8 eiter forderungen sind bei ugv anhängig

gruß Problemfall

sobald ich was neues vorliegen habe schreibe ich

nightliner

ZitatOriginal von joachimkuehnel
Kein Gläubiger ist so dämlich und kündigt seine Absicht an, beim Schuldner demnächst zu pfänden oder zu vollstrecken. Dann würde er doch dem Schuldner einen genügend großen Vorlauf bieten, um seine Habseligkeiten vor ihm zu verstecken. Wenn man einen Rechtstitel durch das Gericht erwirkt hat, macht man schnell und schmerzlos kurzen Prozeß, schlägt beim Schuldner zu und Schluß ist.

Ansonsten muß der Gläubiger auf die Verjährungsfristen seiner Ansprüche achten. In einigen Fällen hat sich die Verjährungsfrist erheblich von 30 auf 3 Jahren verkürzt.

siehe zur Verkürzung der Verjährungsfristen --> http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

Der potentielle Schuldner wird aber davon erfahren, also so überraschend, kann doch heutzutage auch kein Gläubiger mehr kommen, ein Titel also ein Urteil oder ähnliches, davon sollte man als Gegenpartei etwas mitbekommen haben.
Und wenn der Gerichtsvollzieher kommt, und man ihn nicht in die Wohnung lässt, dann braucht er einen Durchsuchungsbeschluss, den er sich erst holen muss, bzw. den der Gläubiger beantragen muss.
Da weiss man also dann auch, dass es bald zu einer Sachpfändung kommen wird.
Einzigst von der Kontopfändung erfährt man selbst erst dann, wenn das Konto schon zu ist.
Ansonsten bekommt man doch immer schon vorher mit, dass was am laufen ist.

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