BuFDi vorzeitig beendet - Sanktion rechtens?

Begonnen von tleary, 17:55:41 Mi. 23.Mai 2018

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tleary

Hi!
Ein Bekannter von mir (unter 25 J.) hat vor einigen Monaten (Januar) seine Zeit beim Bundesfreiwilligendienst vorzeitig beendet. Nun hat er mir einmal Einsicht in seine Unterlagen vom Jobcenter gewährt (viel zu spät, ich weiß). Jedenfalls hat ihm in dem Bescheid das hiesige Jobcenter da gleich eine 12-wöchige Sanktion reingedrückt, weil er das "Arbeitsverhältnis" von sich aus gekündigt hat.
Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens? - Denn ein "Arbeitsverhältnis" im rechtlichen Sinne ist das doch gar nicht, oder? Und wie der Name schon sagt ("freiwillig") dürfte es doch auch nicht sanktioniert werden, wenn man es vorzeitig beendet? - Korrekt? Im Internet konnte ich leider keine belastbaren Aussagen dazu finden.

Nachtrag:
Er hat danach einen Job als Automobilverkäufer angetreten. Da sein Chef von seinen Verkaufsleistungen nicht überzeugt war, bot er ihm einige Wochen später an, den Job zu beenden, und einen Lehrvertrag als Azubi zum Automobilverkäufer zu unterschreiben. Dieses Lehrverhältnis hat er (der Bekannte) dann von sich aus während seiner Probezeit gekündigt. Prompt hat das Jobcenter wieder eine 12-Wochen-Sanktion verhängt. Nun hat er insgesamt eine "leistungslose Zeit" von 23 Wochen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Eigendlich dürfte da keine Sanktion verhängt werden, es sei denn, es wurde
in einer EGV "festgehalten"..
So wird es auch bei ESF- geförderten Masnahmen vom JC fabriziert.

Bislang ist mir noch nicht bekannt geworden, das vorzeitig beendete Masnahmen
mit "freiwilliger Basis" vom JC sanktioniert wurden.

Dein Ratersuchen wäre was für das elo-forum.org, da dort mehr "spezialisierte"
unterwegst sind.

Der Betroffene müsste erstmal seine letzte EGV chekken, sie gegebenfalls mittels
dem § 119 oder 123 BGB "knacken", und durch Widerspruch und Klage die
Sanktion nichtig machen.

Jedenfalls klingt das ganz schön nach Betrug der BA gegenüber den Gepflogenheiten
ESF-geförderter Geschichten.

Ich hoffe, das ich nun nicht Dinge zwichen ESF und Bufti verwechselt habe. Von daher
erstmal die Regularien zu Bufti studieren..

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Okay, ich habe die Sachlage noch 'mal im ELO-Forum geschildert. Dort war schon ein Thread dazu vorhanden, jedoch wurde die Angelegenheit damals nicht endgültig beantwortet.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Kannst Du mir den entsprechenden Link dazu nennen ?
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Ich glaube, es ist ein hoffnungsloser Fall. Zumal - was ich noch nicht erwähnt habe - die nächste 100%-Sanktion schon im Anrücken ist. Er hat sich nämlich auf einen Vermittlungsvorschlag (mit RFB) nicht beworben.
Und laut Beiträgen im ELO-Forum ist eine BuFDi-Beschäftiung sozialversicherungspflichtig, und damit bei eigenmächtiger Beendigung auch sanktionierbar. Allerdings ist eine "Anrechnung" einer vorhergehenden Sanktion nicht rechtens.
Naja, er ist noch jung, und somit begehrt von den hiesigen Niedriglohn-Ausbeutern. Die Chancen stehen also gut, daß er demnächst wieder irgendeinen mies bezahlten Scheißjob bekommt, und dem Sanktionsregime des Jobcenters entgeht. Aber ob er den künftigen Job dann dauerhaft erträgt... wohl eher nicht.

Hier der Link:
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/194276-bundesfreiwilligendienst-gekuendigt-sanktioniert-rechtens.html
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Sunlight

Hier U25 und es greifen die verschärften Sanktionregeln. Nur so
für den Hinterkopf! Schaue mir das drüben auch noch in Ruhe an.

Sunlight

Habe ich und Folgendes sagt die gesetzliche Regelungen:

Zitat

§ 31a SGB II Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

(1) 1Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. 2Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. 3Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. 4Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn bereits zuvor eine Minderung festgestellt wurde. 5Sie liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Minderungszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt. 6Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der zuständige Träger die Minderung der Leistungen nach Satz 3 ab diesem Zeitpunkt auf 60 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzen.

(2) 1Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. 2Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. 3Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. 4Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren.

(3) 1Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. 2Der Träger hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. 3Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mindestens 60 Prozent des für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs soll das Arbeitslosengeld II, soweit es für den Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 erbracht wird, an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.

(4) Für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte gilt Absatz 1 und 3 bei Pflichtverletzungen nach § 31 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechend.

Es ist da unerheblich, drüben wird auch geschrieben und die
Meinung teile ich da zutreffend und U25.

ZitatDadurch das der BFD der allgemeinen Sozialversicherungspflicht, und somit auch der Arbeitslosenversicherung (Link zu offiziellen Seite) unterliegt, ist grundsätzlich eine Sanktion in Anlehnung an das Sperrzeitrecht nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 SGB II möglich.

Zitat

Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z

Arbeitslosengeld II

Auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - dem sogenannten Arbeitslosengeld II - können nach Angaben der zuständigen Bundesagentur für Arbeit am BFD oder FSJ/FÖJ teilnehmen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert angerechnet.

Einnahmen sind unter anderem das gewährte Taschengeld und die Sachleistungen (Unterkunft und Verpflegung) oder die anstelle dieser Sachleistungen ausgezahlten Geldersatzleistungen.

Von der Anrechnung ausgenommen ist beim BFD (ebenso wie beim FSJ/FÖJ) in der Regel ein Taschengeldfreibetrag in Höhe von 200 Euro. Wird zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Freiwilligendienst eine weitere Einnahme aus einer Erwerbstätigkeit (z. B. Minijob) erzielt, gilt dieser erhöhte Freibetrag ebenfalls. Wie üblich wird dann ergänzend von dem Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit oberhalb 100 Euro bis zu einem Einkommen von 1.200 Euro (für Leistungsbezieher mit mindestens einem Kind bis 1.500 Euro) ein weiterer Freibetrag eingeräumt. Liegen die mit der Erzielung des Taschengeldes sowie den Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit verbundenen notwendigen Ausgaben insgesamt über dem Grundabsetzbetrag von 200 Euro, wird der höhere Betrag abgesetzt.

Die Teilnahme an einem BFD ist (wie auch beim FSJ/FÖJ) als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II). Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der Zeit der Teilnahme an diesen Freiwilligendiensten nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.
Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung muss die Einsatzstelle grundsätzlich für alle Freiwilligen abführen, die das maßgebende Lebensalter für eine Regelaltersrente noch nicht vollendet haben.
Arbeitsmarktneutralität

Der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral. Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.

Die Arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt.

Die Arbeitsmarktneutralität wird vor Anerkennung jedes einzelnen Einsatzplatzes sichergestellt und ständig von den Prüferinnen und Prüfern des Bundesamtes vor Ort kontrolliert.

PS: Vielleicht abschließend noch etwas Nachdenkliches von mir.
Ein 18 jähriger hat das ganze Leben noch vor sich und sollte
eventuell bemüht sein aus seinem Leben etwas zu machen. Aber
so wird das nichts. Hoffe, ich werde jetzt hier für diese Worte
nicht gesteinigt, aber es macht schon einen Unterschied, ob Ältere
sich in aussichtsloser Lage befinden, oder ein junger Mensch.

tleary

Er wird wie gesagt noch wirtschaftlich von seinem Elternhaus aufgefangen (vor allem der Opa war vermögend). Isofern vielleicht nicht ganz so schlimm für ihn. Und ich denke, in dem Alter bekommt er immer wieder etwas. - Wär' schlimm, wenn's nicht so wäre. Die Karre ist mittlerweile auch schon zu tief im Dreck (bildlich gesprochen). Im Prinzip hat er bald 3 Sanktionen an der Backe, von denen wegen Rechtswidrigkeit evtl. eine anfechtbar wäre. Aber da ist auch die Widerspruchsfrist schon seit mindestens einem Monat abgelaufen. Er spielt auch viel zu sehr mit offenen Karten gegenüber seinem Sachbearbeiter. Wenn ihm ein Job nicht zusagt, dann sagt er das dem direkt. Für den ist das dann natürlich ein willkommenes Fressen. Der Mann bräuchte zumindest einen Beistand bei den Terminen. - Aber davon hat er bestimmt noch nie etwas gehört, daß das überhaupt möglich ist.

Abgesehen davon ist es ungerecht, daß bei Hartz-IV in Sachen Sanktionshärte zwischen Ü25 und U25 unterschieden wird. Die Macher hatten scheinbar einen besonderen Hass auf junge Menschen, den sie damit zum Ausdruck brachten.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

rebelflori

Zitat von: tleary am 21:00:35 Sa. 26.Mai 2018
Der Mann bräuchte zumindest einen Beistand bei den Terminen. - Aber davon hat er bestimmt noch nie etwas gehört, daß das überhaupt möglich ist.
Kannst ihn doch Tipps geben, sowas mache ich andauert. Ob die dann fruchten ist wäre mir eigentlich egal.
Außerdem wäre es auch nicht das schlechteste sich raus schmeißen zu lassen, als zu kündigen.

dagobert

Zitat von: Sunlight am 21:40:34 Fr. 25.Mai 2018Ein 18 jähriger hat das ganze Leben noch vor sich und sollte eventuell bemüht sein aus seinem Leben etwas zu machen.
Im Prinzip richtig, aber ein BufDi-Job langt dafür nicht. Das ist nur was Vorübergehendes, nichts womit man sich seine Zukunft aufbauen kann. Das sollte auch vom Gesetzgeber und den JC beachtet werden.
Zitat von: Sunlight am 21:40:34 Fr. 25.Mai 2018Hoffe, ich werde jetzt hier für diese Worte nicht gesteinigt, aber es macht schon einen Unterschied, ob Ältere sich in aussichtsloser Lage befinden, oder ein junger Mensch.
Ungeachtet des Alters wäre in so einem Fall die Pflicht des sogenannten "Sozial"staates, den Leuten zu helfen, statt sie mit Sanktionen noch tiefer in die Scheiße zu drücken. Zumal ein BufDi-Job ihn sowieso nicht auf Dauer vom JC unabhängig machen kann.

Zitat von: tleary am 21:00:35 Sa. 26.Mai 2018Im Prinzip hat er bald 3 Sanktionen an der Backe, von denen wegen Rechtswidrigkeit evtl. eine anfechtbar wäre.
Um das wirklich beurteilen zu können, müsste man die Unterlagen sehen. Aber soweit waren wir im Elo auch schon mal.
Zitat von: tleary am 21:00:35 Sa. 26.Mai 2018Er spielt auch viel zu sehr mit offenen Karten gegenüber seinem Sachbearbeiter. Wenn ihm ein Job nicht zusagt, dann sagt er das dem direkt.
Dann rede doch mal mit ihm. Erklär ihm dass er sich damit selbst schadet.
Zitat von: tleary am 21:00:35 Sa. 26.Mai 2018Abgesehen davon ist es ungerecht, daß bei Hartz-IV in Sachen Sanktionshärte zwischen Ü25 und U25 unterschieden wird. Die Macher hatten scheinbar einen besonderen Hass auf junge Menschen, den sie damit zum Ausdruck brachten.
Ich tippe hier eher auf die Jugendarbeitslosigkeitsstatistik, wo man im internationalen Vergleich möglichst gut dastehen wollte..
Aus der Statistik (sanktioniert), aus dem Sinn.
Wo die Leute dann bleiben interessiert keinen Politfuzzi.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 17:55:41 Mi. 23.Mai 2018
...
Nachtrag:
Er hat danach einen Job als Automobilverkäufer angetreten.
Da sein Chef von seinen Verkaufsleistungen nicht überzeugt war, bot er ihm einige Wochen später an,
den Job zu beenden, und einen Lehrvertrag als Azubi zum Automobilverkäufer zu unterschreiben.
Dieses Lehrverhältnis hat er (der Bekannte) dann von sich aus während seiner Probezeit gekündigt.
Prompt hat das Jobcenter wieder eine 12-Wochen-Sanktion verhängt. Nun hat er insgesamt eine
"leistungslose Zeit" von 23 Wochen.


Hat also mit dem Regelwerk zur Teilnahme an einem Bundesfreiwilligen-
Dienst nichts mehr im geringsten zu tun.
Von daher war zuvor jeglicher Rat sinnfrei und haltlos.

Dem Betroffenen bleibt von daher nur noch den Weg über, einen
"wichtigen Grund" für den Abbruch seiner Ausbildung glaubhaft zu
machen.
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 09:44:00 Di. 29.Mai 2018
Hat also mit dem Regelwerk zur Teilnahme an einem Bundesfreiwilligen-
Dienst nichts mehr im geringsten zu tun.
Von daher war zuvor jeglicher Rat sinnfrei und haltlos.
Indirekt schon, weil er diese alte Sanktion zusätzlich zur neuen vom Amt angerechnet bekam. - Was aber rechtswidrig war und ist.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Wiso indirekt ??

Weiter traue ich es nach deiner Beschreibungen dem Betroffenen nicht zu, das er sich
gegen die Sanktionierung durch Widerspruch und Klage zur Wehr setzen wird..

Oki, wenn ich mich irre, wäre es dann doch nicht sinnfrei..

Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Im Elo ist grad die Frage aufgetaucht, ob es hier möglicherweise nicht um Alg2, sondern um Alg1 geht.

Wobei die Anrechnung der "nicht verbrauchten" Sperrzeit auch dann rechtswidrig wäre.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Ist ja im Elo-Forum richtig in Futterneid-Streitereien ausgeartet..

Ob man sich anbei wieder auf die Reihe bekommt ?

Diese "Faulenzer-Debatten" scheinen sich bei ALG-Bezieher_innen
auch ins Hirn gebrannt zu haben.. Solidarität findet anbei wohl kein
Platz mehr.

Also doch so gut wie sinnfrei  :(
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Das sind dann die sprichwörtlichen Sklaven, die die Sklaverei - noch entschiedener als die Sklavenhalter selbst - verteidigen. ;)
Ich hab' übrigens seit meinem letzten Kommentar nicht mehr im ELO-Forum nachgesehen. Dachte schon, daß da ein Shitstrom folgen wird. Allgemein bin ich doch überrascht, wie sehr dieser Arbeitsethos und die Verachtung der Nicht-Arbeitenden sich auch unter den Nicht-Arbeitenden festgefressen hat.

Noch einige Anmerkungen zu obigem Fall:
Zitat von: rebelflori am 10:59:45 So. 27.Mai 2018
Kannst ihn doch Tipps geben, sowas mache ich andauert. Ob die dann fruchten ist wäre mir eigentlich egal.
Außerdem wäre es auch nicht das schlechteste sich raus schmeißen zu lassen, als zu kündigen.
Werde ich auch tun! Aber obwohl es mein Nachbar ist, sehe ich ihn so gut wie nie. Und "Klingeln putzen" will ich jetzt auch nicht unbedingt bei ihm, zumal ich dann eher Eltern oder Oma antreffen würde. Den Eltern ist es wohl auch nicht so recht, wenn ich ihn "aufkläre". Ich würde dann wohl als "Aufwiegler" gelten, und seine Arbeitsmoral noch vollkommen "versauen". Aber wenn ich ihn wieder einmal draußen treffe, werde ich trotzdem die Punkte ansprechen. Allerdings ist er wie gesagt jetzt erst einmal 2 Wochen weg. Mit seiner Mutter habe ich ja neulich einmal kurz gesprochen, und sie auf die ungerechtfertigte Sanktionsanrechnung hingewiesen. Es klang dann aber nicht so, als ob sie dagegen vorgehen wollte. Die hat halt immer noch im Kopf, ein "gutes Verhältnis" mit den SB's des Jobcenters zu pflegen. Sie hat, wie sie sagte, einen Brief ans JC aufgesetzt, und um "Verständnis" für die Kündigung ihres Sohnes gebeten. - Schon niedlich, diese ganze Naivität von Mittelklassebürgern mitzuerleben. Das wird dem SB nur ein müdes Lächeln abringen. Ich will mich auch nicht zu sehr einmischen, weil es den Familienoberhäuptern (auch der Oma) nicht recht ist, wenn ich in den Unterlagen des Sohnes lese, wie ich es neulich getan habe. Und die Unterlagen zu mir mitnehmen, diese kopieren und anonymisiert veröffentlichen, trau' ich mich auch nicht. Da müsste ich ja auch erst fragen, ob sie das erlauben. Und ich glaube eher nicht, daß die Eltern das genehmigen würden. Das gilt alles als "Einmischung von außen", und wird nicht so gern gesehen.

P.S.:
Zitat von: Onkel Tom am 21:25:25 Di. 29.Mai 2018
Ist ja im Elo-Forum richtig in Futterneid-Streitereien ausgeartet..
Jetzt hast mich doch neugierig gemacht, und ich tu' mir die nachfolgende Debatte im ELO-Forum doch noch an. Der Feiertag, der mir dadurch vermiest hätte werden können, ist ja auch vorbei. ;)

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Betrachte die Angelegenheit einfach mal so..

"Ich habe versucht, meinen Nachbarn bei JC-Ärgernissen zu helfen,
doch der Nachbar hat eigendlich alles, was er sich erhofft hat, bekommen.
Was er nun daraus macht, ist sein Ding und sollte dein "Helfersyndrom"
nicht belasten.."

In Zukunft etwas "struktuierter" die Angelegenheit im Forum beschreiben
und dann tauchen anbei weniger Missverständnisse oder gar Futterneid
auf..

Ich habe mir das ganze auch mit dem Auge eines "Küschenplüschologen"
betrachtet und habe anbei durch den entstandenen "Futterneid" bemerkt,
das die "Vereinzelung" doch schon viel weiter fortgeschritten ist, wie ich
vermutete.. Ob sich nun Erwerbslose wie im "goldenen Knast" des Internet
wieder finden ? Die Zwänge zu H4 scheinen in solch Situration zu münden..

Verstehe nicht, warum zu wenig Betroffene daran arbeiten, sich zumindest
einen engen Kreis von Gleichgesinnten aufbauen, um gemeinsam die
ARGE-Pain zu begegnen und überleben..

Angst verleiht Flügel.. Nur weg fliegen können, ist ein massiver Irrtum..  ::)

Maiowei.. Wat mache ich mir wieder ein Kopp, für Dinge, die niemanden
interessiert  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: tleary am 04:50:21 Fr. 01.Juni 2018Ich will mich auch nicht zu sehr einmischen, weil es den Familienoberhäuptern (auch der Oma) nicht recht ist, wenn ich in den Unterlagen des Sohnes lese, wie ich es neulich getan habe. Und die Unterlagen zu mir mitnehmen, diese kopieren und anonymisiert veröffentlichen, trau' ich mich auch nicht. Da müsste ich ja auch erst fragen, ob sie das erlauben.
Der Junge ist doch volljährig, oder?
Dann hat nur er zu entscheiden, ob du das darfst.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: dagobert am 20:24:24 Di. 29.Mai 2018
Im Elo ist grad die Frage aufgetaucht, ob es hier möglicherweise nicht um Alg2, sondern um Alg1 geht.
Wobei die Anrechnung der "nicht verbrauchten" Sperrzeit auch dann rechtswidrig wäre.
Aaalsooo.... ich habe mich mit meinem Nachbarn und seiner Mutter gestern noch einmal unterhalten. Es ist doch etliches anders, wie ich es oben geschrieben habe (u.a. weil er mir das sehr verworren geschildert hatte). Er ist tatsächlich ALG-1-Bezieher bzw. wäre es, wenn er denn je einen Cent vom AA bekommen hätte. Dadurch daß er aber nur relativ kurz gearbeitet hat, hat er einen ALG-Anspruch von maximal 6 Monaten (Unterlagen dazu habe ich keine zu Gesicht bekommen, alles wurde mir nur mündlich mitgeteilt). Durch die 2 verhängten Sperrzeiten über jeweils 12 Wochen kommt es aber zu gar keinem Leistungsbezug mehr. Davon abgesehen, würde er wohl ohnehin nur um die 300 € ALG-1 (geschätzt) monatlich bekommen. Hartz-IV wollen sie laut seiner Mutter für ihn nicht beantragen. Evtl. würde er auch wegen der Einkommenshöhe seiner Eltern dabei sowieso leer ausgehen.

Zitat von: Onkel Tom am 09:44:00 Di. 29.Mai 2018
Dem Betroffenen bleibt von daher nur noch den Weg über, einen
"wichtigen Grund" für den Abbruch seiner Ausbildung glaubhaft zu
machen.
Jetzt hat mir der 18jährige gestern aber noch mitgeteilt, daß ein Brief von der AA kam, daß die letzte Sperrzeit auf ihre Kündigungsbegründung hin vom Sachbearbeiter zurückgenommen wurde. Somit bekäme er - nach seiner Aussage - nun ab Juli noch für maximal 3 Monate ALG-1. Ich habe ihn gestern noch gefragt, ob er mir seine Unterlagen vor seiner Abreise in meinen Briefkasten werfen kann (ich war schon auf dem Sprung), damit ich die hier einmal anonymisiert reinstellen kann. Er sagte zu, daß er es macht... aber... bei meiner Rückkehr war nix im Briefkasten. Jetzt ist er dann erst einmal 2 Wochen weg. Und noch eine gute Nachricht: Das AA hat auf seinen Antrag hin wenigstens den Gesprächstermin, der für übermorgen festgelegt war, auf die Zeit nach seiner Ortsabwesenheit verschoben. Somit nicht noch eine Sperre wegen eines geplatzten Termins. - Bliebe nur noch der Widerspruch wegen der Anrechnung der 1. Sperrzeit. Aber ohne Unterlagen kann ich da leider nichts machen. Naja, wie gesagt: Es geht sowieso um kein Vermögen, weil er bei Rücknahme der 1. Sperre auch nur maximal 1.000 € nachbezahlt bekäme.
Und nochwas: Ich hab' zu ihm gesagt, er soll sich beim Amt immer bedeckt halten, keine Diskussionen anfangen. Das geht meist ins Auge. Vermittlungsvorschläge soll er kommentarlos (so sie denn einigermaßen auf seine frühere Tätigkeit passen) entgegennehmen und ansonsten - wenn er kein Interesse an dem Job hat - bei der Bewerbung eben Telefonnummer und e-Mail-Adresse rauslassen und diese per Post (also icht per eMail) abschicken.

Zitat von: Onkel Tom am 09:19:35 Sa. 02.Juni 2018
Maiowei.. Wat mache ich mir wieder ein Kopp, für Dinge, die niemanden
interessiert  ;)
O doch, das interessiert sehr wohl einige hier! - Zumal deine Analysen nicht die dümmsten sind.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

rebelflori

Zitat von: tleary am 04:39:47 So. 03.Juni 2018
Hartz-IV wollen sie laut seiner Mutter für ihn nicht beantragen. Evtl. würde er auch wegen der Einkommenshöhe seiner Eltern dabei sowieso leer ausgehen.
Diese Aussage ist eindeutig falsch, zumindest wenn sich die gesetzliche Grundlage seit 10 Jahre komplett geändert hat. Die Eltern sind nach der ersten Ausbildung nicht mehr Unterhaltspflichtig, außer er würde sich in die FOS einschreiben!!!


Zitat von: tleary am 04:39:47 So. 03.Juni 2018
Ich habe ihn gestern noch gefragt, ob er mir seine Unterlagen vor seiner Abreise in meinen Briefkasten werfen kann (ich war schon auf dem Sprung), damit ich die hier einmal anonymisiert reinstellen kann. Er sagte zu, daß er es macht... aber... bei meiner Rückkehr war nix im Briefkasten.
Was kannst du an der Willensentscheidung deines Nachbarn nicht verstehen?? Also willst du doch seine Wohnung putzen?


dagobert

Zitat von: tleary am 04:39:47 So. 03.Juni 2018Es geht sowieso um kein Vermögen, weil er bei Rücknahme der 1. Sperre auch nur maximal 1.000 € nachbezahlt bekäme.
Also ich kenn einige Leute, für die das sehr wohl ein kleines Vermögen wäre.  ;)
Aber das muss er selber entscheiden.
Zitat von: tleary am 04:39:47 So. 03.Juni 2018Ich hab' zu ihm gesagt, er soll sich beim Amt immer bedeckt halten, keine Diskussionen anfangen. Das geht meist ins Auge. Vermittlungsvorschläge soll er kommentarlos (so sie denn einigermaßen auf seine frühere Tätigkeit passen) entgegennehmen und ansonsten - wenn er kein Interesse an dem Job hat - bei der Bewerbung eben Telefonnummer und e-Mail-Adresse rauslassen und diese per Post (also icht per eMail) abschicken.
Jetzt muss er sich nur noch dran halten.
Zitat von: rebelflori am 12:10:56 So. 03.Juni 2018
Zitat von: tleary am 04:39:47 So. 03.Juni 2018Hartz-IV wollen sie laut seiner Mutter für ihn nicht beantragen. Evtl. würde er auch wegen der Einkommenshöhe seiner Eltern dabei sowieso leer ausgehen.
Diese Aussage ist eindeutig falsch, zumindest wenn sich die gesetzliche Grundlage seit 10 Jahre komplett geändert hat. Die Eltern sind nach der ersten Ausbildung nicht mehr Unterhaltspflichtig, außer er würde sich in die FOS einschreiben!!!
Bei Hartz IV ticken die Uhren anders, Stichwort Bedarfsgemeinschaft (---> § 7 Abs. 3 SGB II).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: dagobert am 22:23:03 So. 03.Juni 2018
Also ich kenn einige Leute, für die das sehr wohl ein kleines Vermögen wäre (1.000 €).  ;)
Aber das muss er selber entscheiden.
Wie gesagt: "Mittelklassefamilie"... Die wohnen im eigenen Zweifamilienhaus, haben 6 (!) Autos (für jedes Familienmitglied eines), 1 Haus in der nächsten Stadt, das Mieteinnahmen bringt, 1 eigene Solaranlage für 20.000 € auf dem Dach, und fliegen mindestens 1 x im Jahr in Urlaub. - 1.000 Euro kostet da allein schon der Unterhalt der 6 Autos monatlich...

Zitat von: dagobert am 22:23:03 So. 03.Juni 2018
Jetzt muss er sich nur noch dran halten.
Jo, da habe ich auch so meine leichten Bedenken...

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

Zitat von: tleary am 03:36:04 Mo. 04.Juni 2018haben 6 (!) Autos (für jedes Familienmitglied eines), 1 Haus in der nächsten Stadt, das Miteinnahmen bringt
Ja, da würde ein Alg2-Antrag in der Tat keinen Sinn machen, käme wegen zu viel Vermögen eh nichts bei rüber.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: dagobert am 21:10:22 Mo. 04.Juni 2018
Zitat
...haben 6 (!) Autos (für jedes Familienmitglied eines), 1 Haus in der nächsten Stadt, das Miteinnahmen bringt
Ja, da würde ein Alg2-Antrag in der Tat keinen Sinn machen, käme wegen zu viel Vermögen eh nichts bei rüber.
Vielleicht doch. Zumindest das Vermögen der Eltern (eigenes Haus + vermietetes Haus), auch wenn er mit ihnen in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebt, wird doch nicht mit eingerechnet. Und er selbst hat nur das Auto (Golf IV), das schon 17 Jahre alt ist und höchstens noch 1.500 € wert. Was eher zum Killer für Hartz-IV-Leistungen wird wäre wohl die Einkommenshöhe der Eltern (wegen der Mieteinnahmen).
Aber lassen wir das jetzt. Eine Sanktion hat er nun abgewendet, und wie er mit der anderen weiterverfahren will, ist momentan noch ungewiß. Vermutlich hat er in einigen Monaten ja doch wieder einen Job.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Sorry tleary, aber ich kann dich nach meinem Kenntnisstand nur
davor warnen, denen "hinterher zu rennen", um etwas mehr
Gerechtigkeit auf dieser Welt zu schaffen !

Offenbar ist deinem Nachbarn das schnuppe, zumal er finanzielle
Rückendeckung von seiner Verwanntschaft bekommt..

Das er keine Unterlagen rausrückt, ist doch eine deutliche Antwort
oder nicht ? Selbst wenn Du es schaffen würdest, ihn ein wirksames
Widerspruchschreiben auf zu setzen, kommt sowiso meistens ein
ablehnender Bescheid von der RA-Abteilung bei heraus und was
glaubst Du dann, wer dann an allem schuld sei ?

Sowas artet genau so aus, wie eine dritte Person versucht, eine
Ehekriese eines Pärchien zu lösen.. Das Pärchien kommt wieder
zusammen und Du bist dann der Bumann.

Lass die "Baustelle" besser sausen. Du kommst anbei nur unter
die Räder. Wer wirklich Hilfe braucht, verhält sich schon ganz anders.

Also dränge Dich denen nicht auf, sie danken es dir ganz gewiss
nicht.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 10:44:10 Di. 05.Juni 2018
Also dränge Dich denen nicht auf, sie danken es dir ganz gewiss
nicht.
Ich werde deinen Rat beherzigen. - Wie gesagt, ginge es ohnehin nur um einen Betrag unterhalb von 1.000 €, also kein Vermögen für eine 6-köpfige Familie. Zumal 5 davon jeweils ein eigenes Einkommen haben.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

Kleines Update: Also, mein "Mandant" bekam nun nach eigener Aussage vor ein paar Tagen sein erstes ALG-1 überwiesen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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